Trotz Todesfall willdie Bank Kontoführungsgebühren

7. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
DieAussergewoehnliche
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)
Trotz Todesfall willdie Bank Kontoführungsgebühren

Hallo !

Wir nehmen man folgende Konstellation an :

Ein Mann verstirbt im April 2009. Die Schwester des Verstorbenen gibt in dre gleichen Woche einen Totenschein bei der Bank ab .

Der Mann hat im Haus seiner Eltern gelebt. Nehmen wir an - es gibt kein Testament. Der Erbscheinbeantragung ist seit August 2009 über einem Notar
beantragt- der Erbschein aber noch nicht ausgestellt.

Im Haus der Eltern kommen immer noch - auch nach einem Jahr noch Kontoauszüge an. Für das Konto des Verstorbenen werden immer noch Grundgebühren berechnet.

Nehmen wir an: Der Vater des Verstorbenen setzt sich mit der Bank in Verbindung und fragt mal nach, warum denn überhaupt noch Kontoführungsgebüren anfallen - und nehmen wir an : der Sachbearbeiter besteht einfach auf den Ausgleich des Saldos und droht den Eltern ( beide über 70 ) sogar mit einem Sc hufaeintrag.

Wer weiß was zu dem Thema ?



Im h

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bafini
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo,

das Konto des verstorbenen ist Existent, und es wird daher selbstverständlich für die Kontoführung (sofern es kein kostenloses Konto ist) ganz normal Gebühren verlangt. Ich kenne Nachlassfälle wo durch Gebühren das Konto von Quartal zu Quartal ins Minus gerutscht ist - dann fallen logischerweise Zinsen und Zinseszinsen an - für die Erben kann dies später sehr teuer werden.

Meines Wissens kann man die Eltern nicht mit Schufaeinträgen drohen! Mit negativer Schufa muss in der Regel immer der Kontoinhaber rechnen, dieser ist ja leider verstorben (Mein Beileid!).

Da Banken/Sparkassen in der Regel selbst daran interessiert sind solche Umsatzlose, Arbeitsaufwendige Konten loszuwerden, können seine Eltern bei bloßer Vorlage der Sterbeurkunde (dies ist Ermessenssache der Bank/Sparkasse) das Konto schließen, um so dadurch unnötige Kosten zu vermeiden!

Gruss
bafini

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Die Erben müssen den Vertrag kündigen oder zahlen. Man kann auch das Erbe ausschlagen.

Wenn die Erben Kosten verursachen haften Sie. Wer haftet kann auch einen nevativen Schufaeintrag bekommen.

Auch prüfen ob es weitere Verträge gibt

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DieAussergewoehnliche
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

Also erstmal vielen vielen Dank für Eure Antworten!

Wir haben gleich nach dem Todesereignis der Bank einen Totenschein zukommen lassen. Die sagen aber, das reicht nicht ...Sie wollen einen Erbschein !

Also nochmal vielen vielen Dank ! War sehr hilfreich !

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6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12326.04.2010 16:39:28
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 28x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

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