Trotz P Konto alles gepfändet !!!

23. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.05.2020 10:03:24
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 28x hilfreich)
Trotz P Konto alles gepfändet !!!

Hallo! ich bin alleinerziehend und erhalte noch alg2, habe mich aber zum 01.08.2012 sebständig gemacht..... ich Februar habe ich ein P-Konto beantragt.

GESTERN bekomme ich Post von der Bank, mein Konto sei gepfändet ( vom FINANZAMT; trotz gezahlter vereinbarter Rate und hingechicktem Leistungsbescheid!!!!) und ich könne ein P-Konto BEANTRAGEN!!!

EIN WITZ- dachte ich!

Denn ich HABE seit Februar 2012 ein P KONTO - zumindest dachte ich das, war bei der Bank habe es beantragt und bekommen.

Aber nun, ab GESTERN, also Samstag, wo ich den Brief bekam- kannich bis zum 27. Dezember kein Geld mehr verfügen, morgen ist Weihnachten!!!

Konnte gestern keine geplanten Einkäufe erledigen und keine Zugtickets kaufe num zu unseren Großeltern zu fahren- mit Kind also über Weihnachten ohne GELD!!!

BIN TOTAL VERZWEIFELT!!! Und fand jetzt in einem ANDEREN Forum Hinweise, dass die (Berliner) Sparkasse manchmal eigenmächtig P-Konten löscht?


Bin völlig überfodert-konnte gestern keine Lebensmittel mehr Einkaufen, die letzen Geschenke für meinen Sohn nicht erwerben und habe niemanden der mir Geld borgt- meine Eltern leben nicht in Berlin und können mir ja so kurzfristig nichts schicken oder überweisen nützt nichts- enge Freunde sind alle schon verreist!!


WAS NUN??? :o

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"pusteblume"

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21 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo pusteblume 108,

Ich hatte mal im Urlaub, an einem Geldautomat den Pin

meiner Karte "verhauen".

Habe dann bei einer Bank mir eine Kontonummer der Bank

nennen lassen, und mir auf dieses Konto ,online, selbst

Geld überwiesen. Dauer ca. 3 Stunden.
Dieses Geld hat mir die Bank dann ausgezahlt.

Eine schnelle Überweisung ist also möglich.

lg
edy


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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

-- Editiert edy am 23.12.2012 21:08

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#2
 Von 
guest-12326.05.2020 10:03:24
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 28x hilfreich)

Das merke ich mir! Nur hat leider im Moment KEINE BANK offen UND dazu kommt DASS ich auch kein ONLINE BANKING ausführen kann, da auch das gesperrt ist- aber danke für den Tip!! Wer weiß wann ich Ihn mal brauche ;-)

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"pusteblume"

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Schauen, dass du morgen gleich frühs irgendwen erreichst.
Beim Finanzamt oder bei der Sparkasse. Idealerweise beim zuständigen Finanzamt.
Natürlich ist das ziemlich daneben, direkt vor den Feiertagen so eine Aktion zu machen.

Alternativ zum AA, dort die Lage schildern und vielleicht erreicht man da irgendetwas (Vorauszahlung des nächsten Monats beispielsweise).
Es kann natürlich auch sein, dass alle am Montag zu haben.

Soweit dein P-Konto wirklich immer noch gilt (was genau hat es mit der Selbstständigkeit denn auf sich?), hätte das naürlich auch nicht sein dürfen. Auch das Finanzamt muss sich an die Regularien eines P-Kontos halten.

Vielleicht auch schauen, ob man irgendeine gemeinnützige Schuldnerberatung (Caritas u.ä.) am Montag erreicht und einen Notfalltermin ausmachen kann.


Rein rechtlich: Sofern es das P-Konto noch gibt, muss die Bank das Geld zurückführen. Wie sie das mit dem Finanzamt klärt oder ob sie dir das Geld aus eigener Tasche ersetzt, kann dir vollkommen egal sein. P-Konto gilt auch fürs Finanzamt.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 23.12.2012 21:15

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12326.05.2020 10:03:24
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo! Ich gehe davon aus dass das FINANZAMT seine Pfändung zurücknimmt , wenn es mal meine Post bearbeitet und die gezsahlte Rate zur kenntnis nimmt- aber ich komme an kein Geld ran-----erreichen kann ich erst am 27. Dezember wieder jemanden!!!

P Konto muss bleiben, auch wenn ich Selbstständigkeit anmelde!!! Denn die Pfändungsfreigrenze ist ja für alle gleich!!! ( bzw. LKindergeld etc. kann man noch gesodner freistellen!).

Die Bank hats einfach verbaselt und weil ic hnormalkerwiese mit Pfändungen nichts zu tun habe, ist es erst jetzt " aufgeflogen"- die Frage ist, ob die Bank in irgendeiner weise hafdtbar zu machen ist- denn mit Kind alleine OHNE GELD über Weihnachten dazustehen ist schon ein ziemlicher Knaller!!!!!

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"pusteblume"

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nun, wenn Sie beispielsweise nichts mehr zum Leben haben, dann ist das was anderes als wenn sie nur keine Geschenke kaufen können. Ansonsten: Ja, wenn das P-Konto existiert und es keine Kündigung gab, dann hat die Bank das verbaselt und dann muss sie natürlich auch etwaige Schäden begleichen.
Wenn Schäden nur deswegen hoch sind, weil man rund eine Woche wegen Feiertagen nicht ans Geld kommt, dann hat die Bank halt Pech gehabt. Wenn es nun in den nächsten Tagen Rücklastschriften gibt und dadurch Folgeschäden, dann hat die Bank ebenso Pech gehabt.

Sie sind sich auch sicher, dass es nie ein Schreiben der Bank gab, dass das P-Konto gekündigt wurde bzw. wieder in ein normales Girokonto umgewandelt wurde?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#6
 Von 
guest-12326.05.2020 10:03:24
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo! keine Lebensmittel, keine Geschenke, kein Beusch bei den Großeltern (mein Sohn ist 6 Jahre)!!!!

Aber es ist ja auch unerheblich WOFÜR ich das Geld brauche- es ist MEIN GELD und die Bank hätte es "schützen" müssen!!

Ja, ich bin sicher das es kein Schreiben von der Bank gab- warum auch? Eine Bank kein ein P-Konto nicht zurückumwandeln!!!


Und gekündigt wurde das ganze Konto definitiv nicht!!

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"pusteblume"

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Vielleicht können Sie dort ja jemanden erreichen, der Ihnen weiterhelfen kann:

http://www.mhm-berlin.de/

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich kann nur empfehlen, morgen zu versuchen, zum einen die Sparkasse zu erreichen aber auch das FInanzamt.

Ansonsten beispielsweise: http://www.caritas.de/hilfeundberatung/
Dort Drop-Down "Schgulden, Armut" und ihre Postleitzahl angeben. Es gibt eine reelle Chance, dass eine Beratungsstelle geöffnet hat und dass die dort erfahrenen Mitarbeiter vielleicht irgendeine Möglichkeit haben, Hilfestellung zu leisten.

Bzgl. der Bahnfahrkarte: Es gäbe noch die Chance, dass Ihre Eltern eine Bahnfahrkarte online kaufen zur Abholung. Die kann man dann am Bahnhof am Schalter bzw. Automaten abholen.

Mehr Ideen habe ich nicht.

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#9
 Von 
Carsten90
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

also erstmal wird morgen kaum eine Arge bzw. das Finanzamt auf haben.
Auch muss hier nicht auf dem FA rumgehackt werden, sondern wenn dann auf der Bank welche sich nicht an ein bestehende P-Konto hält.
Also am besten wirklich von den Eltern die Bahnkarte hinterlegen lassen oder eine Caritative Einrichtung aufsuchen und um Hilfe bitten bzw bei der Bank anrufen.
Was anderes fällt mir zur Zeit auch nicht ein.


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#10
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

Ich hoffe , du hast inzwischen dein Problem gelöst ....
Mir fällt ein , daß deine Eltern dir Geld über Western Union schicken können ( dauert halbe Stunde ) , es hilft aber nur , wenn die Post oder eine Bank geöffnet ist , weil du das Geld an jede Postfiliale oder eine Bank ( egal welche ) Bar ausbezahlt bekommen kannst .

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#11
 Von 
guest-12326.05.2020 10:03:24
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 28x hilfreich)

Heute bei der Bank gewesen.

Ach ja, die Bank hat November 2011 bei Antragstellung den Bogen nur in die Tüte zum einscannen gepackt, nicht auch in die Tüte zur Bearbeitung,

es gab von 2 Mitarbeitern nicht mal eine Entschuldigung. ich könne mir ja einen Kalender mitnehmen.

Was sagt ihr dazu??


ich war geschockt.

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"pusteblume"

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#12
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von pusteblume 108 am 27.12.2012 15:32

Ich könne mir ja einen Kalender mitnehmen.

Was sagt ihr dazu??

So ein Kalender könnte hilfreich sein, um sich z.B. Zahlungstermine einzutragen.

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

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#13
 Von 
guest-12326.05.2020 10:03:24
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 28x hilfreich)

Herzlichen Dank! ich verfüge über einen guten Kalender- die geppändete Zahlung habe ich im übrigen bereits 2003 geleistet- das Finanzamt hat nur leider selber mal einen Kalender verdient!Die Zahlungsbelege sind dem Finanzamt fristgerecht zugegangen. Aber die Bezirke untereinander sind da scheinbar nicht vernetzt.

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"pusteblume"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Ach ja, die Bank hat November 2011 bei Antragstellung den Bogen nur in die Tüte zum einscannen gepackt, nicht auch in die Tüte zur Bearbeitung,

So eine Begründung ist irgendwie lächerlich. Sowas interessiert vielleicht sogar die Beschwerdestelle der Bafin.
Hat die Bank irgendein Entgegenkommen signalisiert, irgendeine Lösung angeboten? Sie kann ja nicht ernsthaft verlangen, dass man auch noch die Sachbearbeiter anweist, dass sie das nicht nur in lustigen Tütchen abheften, sondern dass sie das auch zur Bearbeitungs-Reise schicken. Wieso sonst beantragt man ein P-Konto?

Wenn die Bank auf Durchzug schaltet, würde ich gezielt einmal sagen, dass man sich an die Bafin Beschwerdestelle wendet und dass man einmal bei einem Anwalt nachfragt, ob er nicht Schadensersatzklage vor Gericht erheben kann. Ich würde wetten, die Bank will dann irgendeine Lösung anbieten. Auch, dass man sich an den Sparkassenverband wendet oder an die zuständige Landesregierung, könnte helfen.

Ich hätte ja mit vielem gerechnet, dass man aufgrund der Selbstständigkeit oder eines anderen Unfugs den P-Konto-Status wieder verloren hat. Dass es aber nie eines war und mit welcher Begründung ist irgendwie heftig.

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#15
 Von 
guest-12326.05.2020 10:03:24
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 28x hilfreich)

Danke für die TIPS- wo finde ich die Kontaktdaten der einzelnen Stellen? Konnte meinen Sachverhalt zumindest nochmal ONLINE an die BERATER senden.

Ich würde gerne an die einzelen Stellen herantreten, die sie aufgelistet haben!!

Herzlichen dank!!!

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"pusteblume"

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#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Bafin: http://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenAnsprechpartner/BaFin/bafin_node.html
Sparkassenverband (War ja Sparkasse Berlin, richtig?): http://www.sparkasse.de/s_finanzgruppe/schlichtungsstelle/ bzw. http://www.dsgv.de/_download_gallery/files/schlichtungsstelle-beschwerdeformular.pdf (Oder Google DSGV Beschwerde o.ä., evtl. hats auch Telefonnummern)

Landesregierung müsste man mal schauen. Sparkassen sind ja durchaus nach dem 3-Säulen-Modell öffentliche Banken, die einer öffentlichen Stelle Rechenschaft ablegen müssen.

Ich würde zunächst einmal der Bank (moregn) gleich nach Schalteröffnung in einem persönlichen Gespräch deutlich sagen, welche Schritte man vornehmen gedenkt und ob sie das nicht irgendwie in Ordnung bringen kann, diese Bank. Die können, wenn sie wollen. Es gibt einige Schlagworte, wie beispielsweise Bafin, da wird jeder erfahrener Bankberater schon etwas mulmig. Meiner Erfahrung nach. Und der Einwand, dass die Bank Mist gebaut hat, ist ja nicht völlig unbegründet.

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-- Editiert mepeisen am 27.12.2012 17:37

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

quote:
und dass man einmal bei einem Anwalt nachfragt, ob er nicht Schadensersatzklage vor Gericht erheben kann

Wo ist denn der Schaden? Die TE hat doch jetzt nach der Pfändung weniger Schulden als vorher. Eigentlich ein Grund, sich zu freuen.



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#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Der schaden ergibt sich aus evtl. Anderen geplatzten zahlungen und deren verzugsschäden, aus geld was sich die autorin evtl. Über die feiertage leihen musste. Aus zahlungen die sie evtl. Nicht wird leisten können in den nächsten wochen oder für die sie evtl. Num den dispo nutzen müsste sofern es den noch gibt.

Schaden gibt es bei sowas zwangsläufig. Davon ab: nach antrag des p-kontos hätte diese pfändung nie erfolgen dürfen. Die bank haftet, wenn das geld vom finanzamt nicht zurückkommt. Dass die kundin weniger schulden hat ändert dirs nicht.

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12326.05.2020 10:03:24
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 28x hilfreich)

Es geht jetzt noch weiter:

Da ich im Januar 2 grosse rückwirkende Summen vom Jobcenter erhalte, wollte ich von meiner Sachbearbeiterin auch gleich wissen was mit dem Geld oberhalb der derzeitigen mindestfreigrenze ( Kindergeld und mein Kind sind auch noch nicht freigestellt)- sie behauptet steif und fest damit würde nicht passieren es sei doch ein Pfändungsschutztkonto und holte noch eine Kollegin die das GLEICHE behauptete!!

Ich war tota lverwirrt und habe mich nun nochma ldurschs Netz gegoogelt. Das ist natrürlich Quatsch, das Geld oberhalb der Gläubiger wird an Gläubiger ausgezahlt!!! Wie kann man sich denn jetzt noch gegen so eine miese Beratung wären?? ich habe keine anderen offenen Schulden, bin aber selbstständig seit 01.08.2012, jetzt wo rückwirkend meine Fördermittel bewilligt wurden werde ich natürlich auch Einkommen erzielen- dass darf doch nicht weggepfändet werden. Ich rechne ja alle 6 Monate mmit dem Jobcenter ab und muss selbstverständlich Leistungen aus GUTEN Monaten dann auch anteilig zurückzahlen......... Also wer setzt die Grenze hoeher? Für Förderleistungen des Jobcenters? Auch das AMTSGERICHT? Die Bank sagt ich muss mir einmalige Förderungen freitstellen lassen?? Diese Sind ja dann für meinen zukünfitgen Marketingplan gedacht und müssen per Quittung auch als eine solche Ausgabe belegt werden.


Im Übrigen: Dadurch dass die Bank ja für Rücklastschriften gesorgt hat und ich die neuen Rechnungen noch nicht ml habe, werde ich diese dann als von meinem Freibetrag im Januar NEU begleichen müssen- damit kommt auch mein Freibetragplan für Januar total durcheinander...... wie stellt die Bank sich das eigentlich vor????? SOS

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"pusteblume"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
es sei doch ein Pfändungsschutztkonto

Wie jetzt? Ist es doch ein P-Konto? Ich dachte es sei keines, weil die Unterlagen nie an die richtige Abteilung gingen?

quote:
Also wer setzt die Grenze hoeher?

Das macht das Amtsgericht.

Alternativ die Jobagentur anweisen, die Förderung nur noch monatlich auszubezahlen und nicht mehr gesammelt fürs ganze halbe Jahr.

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#21
 Von 
guest-12326.05.2020 10:03:24
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo! Ja, richtig, es sollte nun zum 27 Dezember dann endlich in ein P-Konto umgewandelt worden sein. Aber erst- die Marketingleistungen können nicht einzeln angewiesen werden, da ich ja gar nicht weiss wann meine auftraggeber ihre Rechungen stellen ( Grafikdesginer etc)- alle Posten an die ich Geld überweise sind vorher mit Kostenvoranschlägen beim Jobcenter eingereicht worden auch Anzeigenbuchungen etc. aber ich kann deren Rechnungsstellungen eben nicht beeiflussen !!!

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"pusteblume"

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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