Hallo,
und zwar wenn ich ein P-Konto besitze auf dem auch Pfändungen hinterlegt sind, kann/darf ich als Gemeinschaft mit meiner Verlobten auf ihrem Konto eingetragen sein ?, wenn da darf Geld dort auch gepfändet werden ?
Bitte mit Rechtsverweise
Trotz P-Konto, Als Partner eingetragen ?
Böse Bank?
Böse Bank?
Google mal nach Geldwäsche. Auch kann das Geld bei deiner Verlobten komplett gepfändet werden, da gelten keine Pfändungsfreigrenzen.
Zitatkann/darf ich als Gemeinschaft mit meiner Verlobten auf ihrem Konto eingetragen sein ?, :
Wenn die Bank das zulässt und einen in den Vertrag mit aufnimmt, warum nicht. Nennt sich Vertragsfreiheit.
Zitatwenn da darf Geld dort auch gepfändet werden ? :
Klar.
Siehe §§ 828 ff. ZPO .
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Wenn ich die Frage richtig verstehe, geht es doch darum, ob ein P-Konto auch als Gemeinschaftskonto geführt werden kann und genau das geht nach meinem Kenntnisstand nicht, da der Vollstreckungsschutz ein individuelles Recht ist. Zumindest bei meiner Bank müssen Gemeinschaftskonten vor der Umwandlung in P-Konten auf zwei Einzelkonten aufgeteilt werden. Dies können dann natürlich zwei P-Konten mit individuellem Pfändungsschutz werden und es können auch Verfügungsberechtigungen für den jeweils anderen eingeräumt werden, aber ein Konto auf zwei oder mehr Kontoinhaber kann kein P-Konto werden.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat dies auch so auf seiner Internetseite stehen - jedoch sind diese Informationen mit Stand September 2015 gekennzeichnet und ich bin mir nicht sicher, ob mit der Einführung des Basiskontos hier ggf. eine Änderung stattgefunden hat.
Gruß
smoerf
Das passt durchaus, was du schreibst.
Das Problem ist, dass Pfändungen und Freibeträge immer auf Einzelpersonen gerichtet sind. Zwar könnte es theoretisch möglich sein, ein Gemeinschaftskonto als P-Konto zu führen und auch mit Freibeträgen zu pfänden. Aber praktisch gesehen ist das extrem fehleranfällig, denn dazu müsste man einkommendes und abgehendes Geld einer konkreten Person zuordnen, was automatisch kaum geht. Den manuellen (und fehleranfälligen) Aufwand, das aufzudröseln macht sich die Bank nicht.
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