Trotz P-Konto, Als Partner eingetragen ?

30. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Biker2017
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Trotz P-Konto, Als Partner eingetragen ?

Hallo,

und zwar wenn ich ein P-Konto besitze auf dem auch Pfändungen hinterlegt sind, kann/darf ich als Gemeinschaft mit meiner Verlobten auf ihrem Konto eingetragen sein ?, wenn da darf Geld dort auch gepfändet werden ?

Bitte mit Rechtsverweise

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2399 Beiträge, 713x hilfreich)

Google mal nach Geldwäsche. Auch kann das Geld bei deiner Verlobten komplett gepfändet werden, da gelten keine Pfändungsfreigrenzen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119373 Beiträge, 39715x hilfreich)

Zitat (von Biker2017):
kann/darf ich als Gemeinschaft mit meiner Verlobten auf ihrem Konto eingetragen sein ?,

Wenn die Bank das zulässt und einen in den Vertrag mit aufnimmt, warum nicht. Nennt sich Vertragsfreiheit.



Zitat (von Biker2017):
wenn da darf Geld dort auch gepfändet werden ?

Klar.
Siehe §§ 828 ff. ZPO .



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
smoerf
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 12x hilfreich)

Wenn ich die Frage richtig verstehe, geht es doch darum, ob ein P-Konto auch als Gemeinschaftskonto geführt werden kann und genau das geht nach meinem Kenntnisstand nicht, da der Vollstreckungsschutz ein individuelles Recht ist. Zumindest bei meiner Bank müssen Gemeinschaftskonten vor der Umwandlung in P-Konten auf zwei Einzelkonten aufgeteilt werden. Dies können dann natürlich zwei P-Konten mit individuellem Pfändungsschutz werden und es können auch Verfügungsberechtigungen für den jeweils anderen eingeräumt werden, aber ein Konto auf zwei oder mehr Kontoinhaber kann kein P-Konto werden.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat dies auch so auf seiner Internetseite stehen - jedoch sind diese Informationen mit Stand September 2015 gekennzeichnet und ich bin mir nicht sicher, ob mit der Einführung des Basiskontos hier ggf. eine Änderung stattgefunden hat.

Gruß
smoerf

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Das passt durchaus, was du schreibst.

Das Problem ist, dass Pfändungen und Freibeträge immer auf Einzelpersonen gerichtet sind. Zwar könnte es theoretisch möglich sein, ein Gemeinschaftskonto als P-Konto zu führen und auch mit Freibeträgen zu pfänden. Aber praktisch gesehen ist das extrem fehleranfällig, denn dazu müsste man einkommendes und abgehendes Geld einer konkreten Person zuordnen, was automatisch kaum geht. Den manuellen (und fehleranfälligen) Aufwand, das aufzudröseln macht sich die Bank nicht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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