Trotz Haftung der Versicherung...

6. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
fotoland
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 1x hilfreich)
Trotz Haftung der Versicherung...

...werden nicht meine Abschleppkosten übernommen.

Guten Tag,
erst mal zum gesamten Schadenshergang des Unfalles.

Ende November fuhr mir nachts um drei ein Betrunkener rein. Das Auto war nicht angemeldet, alle Beide betrunken.
Jedoch tritt die Nachhaftung der Versicherung in Kraft. Mein Geld habe ich schon erhalten.

Jedoch wurde vereinbart ( da die Versicherung meinen Schaden regulierte ), das dass Abschleppunternehmen die Rechnung gleich zur Versicherung hinschicken sollte, da die ja den Schaden regulieren. Ich gab denen die Schadensnummer und die Daten der Versicherung.

Heute kam nun ein Schreiben des Abschleppunternehmens wo drin stand, dass die Kosten von der Versicherung nicht reguliert wird. Demnach schickten die mir die Rechnung zu, mit Zahlungsaufforderung.
Es es aber nicht so, dass die Versicherung ja auch meine Abschleppkosten mit übernehmen muss. Was kann schließlich der geschädigte dafür, wenn nachts gegen drei irgend welche mit hundert Sachen und Straßen glätte, in deinem ordnungsgemäßigten, abgestellten PKW rein fahren

ich danke für eure Hilfe

lg

Probleme mit der Versicherung?

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Man müsste schon wissen mit welcher Begründung die Versicherung die Zahlung abgelehnt hat um hier eine vernünftige Antwort geben zu können.

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#2
 Von 
fotoland
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 1x hilfreich)

leider gab es keine Begründung im dem Schreiben und auch nicht am Telefon...

lg

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Dann kann man entweder unter Androhung der Hinzuziehung eines Anwalts nochmals die Begleichung der Rechnung verlangen, oder gleich einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt mit der Vertretung seiner Interessen beauftragen. Wenn es keinen Zweifel an der Schuldfrage und der (Nach)haftungsverpflchtung der Versicherung gibt muß die Versicherung auch die Kosten für den Anwalt übernehmen.

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#4
 Von 
fotoland
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 1x hilfreich)

Ein Anwalt hat die ganze Sache eh gemacht. Nur hat er gerade frei, daher wende ich mich an euch. Die Sache scheinte ja auch für mich klar sein. Ich vertröste erst einmal das Abschleppunternehmen.
Heutzutage ist es leider so, dass man ohne Anwalt irgend wo null Chance hat

lg

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#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Ich bezweifel das sich das Abschleppunternehmen vertrösten lassen wird. Die Rechnung muß wohl bezahlt werden und eine Kostenerstattung von der Versicherung verlangt werden müssen.

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