Trotz Festanstellung ein Nebengewerbe/Kleingewerbe

6. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
krebs.florian
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Trotz Festanstellung ein Nebengewerbe/Kleingewerbe

Hallo liebe Gemeinde,
ich denke es gab schon einige solche Fragen, aber die wurden mir nach meiner Recherche trotzdem nicht komplett beantwortet.

Zu meinem Fall:
Ich bin zurzeit in einer Ausbildung und möchte gerne neben meiner Regulären Arbeitszeit von 40 h/Woche in einer Bar aushelfen.
Da ich schon vor ungefähr 4 Jahren in der Bar angefangen habe, liegt mir das Schaffen da sehr am Herzen. Für den Chef und Eigentümer der Bar ist es interessanter, wenn ich ihm Rechnungen schreibe und mein Arbeitsentgelt auf diese Weise abrechne. Nun hat er mich gefragt ob das für mich möglich ist. Prinzipiell bin ich davon auch nicht abgeneigt und würde gerne ein Nebengewerbe anmelden. Geplant ist eine Besteuerung nach §19 abs. 1 UStG ohne Umsatzsteuerpflicht.

Nun meine Frage(n):

1. Auf welche Grenzen muss ich aufpassen, um mit meiner Krankenkasse keine Probleme zu bekommen?
2. Wie viel € darf ich im Rahmen des Nebengewerbes im Kalenderjahr abrechnen, ohne Lohnsteuer / bzw. andere Abgaben leisten zu müssen?
3. Wie viele Stunden darf ich im Verhältnis zu meiner Festanstellung (40 h/Woche) wöchentlich in mein Nebengewerbe investieren?
4. Darf ich nur einen Kunden haben, oder besteht selbst als Nebengewerbetreibender / Kleinunternehmer die Gefahr auf Scheinselbstständigkeit?
5. Die Jahresabrechnung erfolgt über meine normale Steuererklärung?
- Wenn ich mich recht entsinne mit Kosten und Gewinnaufstellung des Geschäftsjahres?
6. Was für Kosten darf ich abrechnen? Branchenbezogen – Einkäufe von Getränken und Lebensmitteln, Wegekosten mit Auto / öffentlichen Verkehrsmitteln?
7. Was muss ich unbedingt bei der Gewerbeanmeldung beachten?
8. Für Jungunternehmer gibt es doch bei der GFAW eine Förderung für Startkapital, einen Grundüngscoach und ein Kontingent an Schulungszuschüssen bei der IHK/sonst. Institutionen. Zählt das auch für ein Nebengewerbe?

Danke schon mal für eure Antworten!

MfG


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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120302 Beiträge, 39869x hilfreich)

Du hast Punkt 0. vergessen:
Besorgen der schriftlichen Erlaubnis des Ausbildungsbetriebes ein Nebengewerbe zu gründen.



Dann googelst Du mal "Scheinselbständigkeit" für den Fall das Du tatsächlich nur einen Auftraggeber hast.



Wenn Du das erledigt hat hast, und immer noch überzeugt bist, das Scelbständigkeit eine gute Idee ist, geht Du zur IHK und machst einen Grundkurs für Existenzgründer.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ya401484-84
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn du nur einen Kunden hast, dann mach alles über Werkverträge, das sollte dann passen!

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

ha, ha... Dann sollte der/die TE mal nach "Scheinwerkverträgen" googeln.
Vom Regen in die Traufe kommen nennt man so etwas. :grins:

-- Editiert muran am 07.11.2014 10:10

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
krebs.florian
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo nochmal,

erstmal ein großes Dankeschön für eure Antworten.

Punkt 0 ist schon erledigt. Arbeitgeber ist damit einverstanden und hat mir das ganze auch schriftlich gegeben.

Einem Existenzgründerseminar habe ich schon mal vor 3 Jahren beigewohnt, aber ich muss gestehen das nicht mehr alles hängen geblieben ist. Außerdem ändern sich ja Gesetzgebungen über die Jahre.

Punkt 4 hat sich auch schon erledigt. Ich habe genügend Kunden, um nicht in den Verdacht der Scheinselbstständigkeit zu geraten.

Liebe Grüße

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Wie viel € darf ich im Rahmen des Nebengewerbes im Kalenderjahr abrechnen, ohne Lohnsteuer / bzw. andere Abgaben leisten zu müssen? Das kann natürlich niemand beantworten, denn Sie haben ja nirgends geschrieben, wieviel Geld Sie in der Ausbildung verdienen. Da beide Einkommen zusammengerechnet werden, ist das aber exakt der Knackpunkt.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
Punkt 4 hat sich auch schon erledigt. Ich habe genügend Kunden, um nicht in den Verdacht der Scheinselbstständigkeit zu geraten.



Also arbeiten Sie nicht nur in einer Bar, sondern in versch. Lokalitäten?

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
krebs.florian
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

@hamburger-1910
Ja genau, ich arbeite in verschiedenen Lokalitäten.

@muemmel
Als Bruttoverdient bekomme ich montalich 580 € in meiner Ausbildung.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
@hamburger-1910
Ja genau, ich arbeite in verschiedenen Lokalitäten.



Das hatten Sie aber nicht geschrieben!

Die versch. Lokalitäten gehören aber nicht nur einem Chef?

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Als Bruttoverdient bekomme ich montalich 580 € in meiner Ausbildung Na, dann machen wir doch mal eine Rechnung auf: Sie kriegen 6960 Euro jährlich. Davon kann man 1000 Euro Werbungskosten und ungefähr 1000 Euro Vorsorgeaufwendungen (damit ist der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag sowie ein Teil des Rentenversicherungsbeitrags gemeint) abziehen - es bleiben ungefähr 5000 Euro. Da der steuerliche Grundfreibetrag derzeit bei 8354 Euro liegt, können Sie folglich derzeit ca. 3300 Euro steuerfrei dazuverdienen. Steigt die Ausbildungsvergütung, sinkt die steuerfreie Zuverdienstmöglichkeit entsprechend.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120302 Beiträge, 39869x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>3. Wie viele Stunden darf ich im Verhältnis zu meiner Festanstellung (40 h/Woche) wöchentlich in mein Nebengewerbe investieren? <hr size=1 noshade>

Bis Du tot umfällst, denn für Selbständige gibt es keine Grenzen.
Wo die Grenzen Deiner persönlichen Belastung liegen, musst Du selbst heraus finden.
Man muss halt beachten das auch ein junger Körper nicht unbegrenzt belastbar ist



quote:<hr size=1 noshade>5. Die Jahresabrechnung erfolgt über meine normale Steuererklärung?
- Wenn ich mich recht entsinne mit Kosten und Gewinnaufstellung des Geschäftsjahres?
<hr size=1 noshade>

Korrekt



quote:<hr size=1 noshade>6. Was für Kosten darf ich abrechnen? Branchenbezogen – Einkäufe von Getränken und Lebensmitteln, Wegekosten mit Auto / öffentlichen Verkehrsmitteln? <hr size=1 noshade>

Alle Kosten welche im Zusammenhang mit der Ausübung des Gewerbes anfallen.
Zusätzlich auch die Kosten welche für die Ausbildug anfallen im "nichtselbständigen" Teil der Steuererklärung



quote:<hr size=1 noshade>7. Was muss ich unbedingt bei der Gewerbeanmeldung beachten? <hr size=1 noshade>

Falls Du eine Phantasiebezeichnung für Dein Gewerbe wählst, sollte diese nicht im weiteren Umkreis von anderen verwendet werden.



quote:<hr size=1 noshade>8. Für Jungunternehmer gibt es doch bei der GFAW eine Förderung für Startkapital, einen Grundüngscoach und ein Kontingent an Schulungszuschüssen bei der IHK/sonst. Institutionen. Zählt das auch für ein Nebengewerbe?
<hr size=1 noshade>

Das müsste man aus den jeweiligen Bedingungen entnehmen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Zusätzlich auch die Kosten welche für die Ausbildug anfallen im "nichtselbständigen" Teil der Steuererklärung Dazu müßte der TE es erstmal in die Steuerzone schaffen. Das will er ja offenbar vermeiden. Damit entfällt aber halt auch die Möglichkeit, irgendwas steuerlich abzusetzen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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