Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
364709
zufriedene Nutzer
 www.123recht.net » Forum » Ausländerrecht » Trotz Deutsche Staatsangehörigkeit abschiebun...

Trotz Deutsche Staatsangehörigkeit abschiebung nach scheidung ?

Leserwertung
(0):
 Thema bewerten!

1940 Aufrufe

Trotz Deutsche Staatsangehörigkeit abschiebung nach scheidung ?

Hallo.Ich bin seit 4 J. mit meinem mann verheiratet.Wir haben keine Kinder,ich bekomme am 30.1 deutschen Ausweiss ,Pass und dannach Deutsche Papiere (bzw.Deutsch-Polnische Statsangeh)Mein Mann verdinnt etw. 1000 € Netto ich bei meiner Haupt Job bis 700 € und bei Nebenjob bis 350 €.(Ich habe einen Festen vertrag)Wir wollen erstmal uns Trennen dannach Scheiden lassen.Die Frage ist die-ob wir beide die Scheidung bezahlen mussen oder ist werden wird dass zu winnig als wir getrennt leben und Wohnen werden?Können wir um Finanzielen unterstüzung für die scheidung beaintragen ?Neht mann mir denn Ausweiss und die Deutsche Statsangeh. nicht weg ?(ich arbeite hir seit ich verheiratet bin,habe auch rentenbeiträge immer gezahlt)Kann ich dannach (nach trennung oder Scheidung)immer noch in Deutschland bleiben ?


von britneys am 29.01.2006 13:57
Status: Praktikant (13 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 276 weitere Beiträge zum Thema "Scheidung".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Trotz Deutsche Staatsangehörigkeit abschiebung nach scheidung ?
Hi,

nein, die Staatsangehörigkeit wird nicht wieder entzogen.

Gruß vom mümmel


von muemmel am 29.01.2006 20:05
Status: Tao (10827 Beiträge)
Userwertung:  4,4  von 5 (von 244 User(n) bewertet)

>Trotz Deutsche Staatsangehörigkeit abschiebung nach scheidung ?
Bei der Höhe Ihrer Einkünfte müßten Sie Prozeßkostenhilfe erhalten, da zahlen Sie höchstens eine kleine Gebühr.
Bei Getrenntlebenden wird das jeweilige Einkommen des Partners berechnet, der den Anwalt beauftragt. Wenn Sie sich einig sind, reicht ja auch ein Anwalt völlig aus. Dieser Anwalt sollte dann aber auch nur von einem Partner beauftragt werden, wenn Sie beide hingehen, werden auch beide Einkommen für die Kostenberechnung herangezogen.

---Die Frage ist die-ob wir beide die Scheidung bezahlen mussen oder ist werden wird dass zu winnig als wir getrennt leben und Wohnen werden?--
Die Frage verstehe ich nicht.

Und wie mümmel schon schrieb, die Staatsangehörigkeit wird Ihnen nicht entzogen.


von hamburgerin01 am 31.01.2006 00:33
Status: Tao (11457 Beiträge)
Userwertung:  3,9  von 5 (von 236 User(n) bewertet)


123recht.net ist Rechtspartner von:

364709
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

109883
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online