>Trotz Deutsche Staatsangehörigkeit abschiebung nach scheidung ?
Bei der Höhe Ihrer Einkünfte müßten Sie Prozeßkostenhilfe erhalten, da zahlen Sie höchstens eine kleine Gebühr.
Bei Getrenntlebenden wird das jeweilige Einkommen des Partners berechnet, der den Anwalt beauftragt. Wenn Sie sich einig sind, reicht ja auch ein Anwalt völlig aus. Dieser Anwalt sollte dann aber auch nur von einem Partner beauftragt werden, wenn Sie beide hingehen, werden auch beide Einkommen für die Kostenberechnung herangezogen.
---Die Frage ist die-ob wir beide die Scheidung bezahlen mussen oder ist werden wird dass zu winnig als wir getrennt leben und Wohnen werden?--
Die Frage verstehe ich nicht.
Und wie mümmel schon schrieb, die Staatsangehörigkeit wird Ihnen nicht entzogen.
von hamburgerin01 am 31.01.2006 00:33
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