Tritt nach Hundebiss

8. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 329x hilfreich)
Tritt nach Hundebiss

hier gibts um einen Fitiven Fall der sich so oder so ähnlich zugetragen haben könnte
ein Bekannter wollte einfach mal aus neugier die Rechtslage wissen

also Person A geht einen öffentlichen Gehweg entlang, dort kommt ihn ihn mittelgroßer Hund entgegen der nicht angeleihnt ist, dieser Hund läuft ca 50 bis 60 meter vor Frauchen
plötzlich und ohne Grund rennt der Hund auf Person A zu und will ihn anspringen Person A weicht zurück aber Hund beißt diesen dann ins Bein.
Person A erleidet eine mehre cm tiefe Bisswunde und natrülich dadurch eine Beschädigung der Hose

ABER Person A währt sich gegen den Hund mit tritten und Schlägen
nachdem der Hund abgelassen hat und Frauchen auch dazugekommen ist Tritt Person A mit voller wucht nochmals gegen den Hund, dieser erleidet dabei verletzungen und muss Tierärtzlich behandelt werden.

dazu nun die frage wer würde in so einen Fall wie bestraft werden?

nochmal kurz zusammengefasst:

>Hund war auf öffentlich Weg nicht angeleint und ca 50 Meter von Frauchen weg
>Person A erlit eine Verletzung durch den Biss und eine Sachbeschädigung der Hose
>Person A tritt den Hund mit voller Wucht nachdem dieser abgelassen hatte
>Hund erlitt durch den tritt verletzungen

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Die Hundehalterin mglw. wegen fahrl. KV.

Beim Gebissenen kann man zunächst an § 17 TierSchG denken, wird aber in der beschr. Situation nicht zu der dafür erforderlichen "Roheit" gelangen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#2
 Von 
guest-12325.08.2014 10:30:12
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 172x hilfreich)

quote:

>Hund war auf öffentlich Weg nicht angeleint und ca 50 Meter von Frauchen weg

das geht garnicht... der hund muss an der leine sein!

quote:

>Person A erlit eine Verletzung durch den Biss und eine Sachbeschädigung der Hose

man stelle sich vor ein kleinkind geht neben der mutter oder dem vater und wird angefallen... auch hier wird der hundehalter in die pflicht genommen und bestraft werden... und nicht zu knapp!

quote:

>Person A tritt den Hund mit voller Wucht nachdem dieser abgelassen hatte
>Hund erlitt durch den tritt verletzungen

person a trifft in dieser notwehrsituation keine schuld und hat auch keine strafe zu erwarten. vielmehr muss der hundehalter eine empfindliche strafe bekommen, denn er hat seine pflicht den hund an der leine zu halten grob fahrlässig verletzt!! tierärztliche kosten gehen zu lasten des hundehalters.

mfg







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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

person a trifft in dieser notwehrsituation keine schuld Nach dem "Ablassen" des Hundes war es keine Notwehrsituation mehr. Straffreiheit für den Gebissenen besteht eher wegen des von Streetworker genannten Grundes.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 08.01.2014 18:34

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#4
 Von 
guest-12325.08.2014 10:30:12
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 172x hilfreich)

quote:

ABER Person A wehrt sich gegen den Hund mit tritten und Schlägen

klar war es eine notwehrsituation... auch wenn der hund "ablässt" wer sagt denn, dass das tier im stress nicht wieder beisst? der mann war emotional aufgeladen und hatte angst um sein leben. hätte er sich nicht gewehrt könnte es gut sein, dass der hund ihn weiterbeisst!!

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Notwehr richtet sich gegen einen gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Angriff. Wenn der Angriff nicht mehr gegenwärtig ist und aus dem Verhalten des Angreifers keiner neuerlicher, unmittelbar bevorstehender, Angriff herzuleiten ist, ist es keine Notwehr (mehr).

Es kann möglicherweise eine straflose Notwehrüberschreitung vorliegen, aber das muß man eben schon ein wenig trennen, nicht nach "Andreas Möller-Manier" --> Ist doch egal ob Mailand oder Madrid, Hauptsache Italien .

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#6
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
denn er hat seine pflicht den hund an der leine zu halten grob fahrlässig verletzt!!


Wo kann ich dies nachlesen?


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#7
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)


Das passiert gelegentlich ; gewisse Hundehalter scheinen es zu geniessen, wenn ihre Toele auf XX Meter Entfernung die Leute einschuechtert.

Man darf dann regungslos stehnbleiben und zugucken, wie die Hundehalter sich maechtig Zeit lassen, bis sie den Hund gaanz gemuetlich an die Leine nehmen ... . ??

==> Das nenne ich "Noetigung" .

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Interessant waere es, einfach weiterzuspazieren und es drauf ankommen zu lassen. Das Recht dazu hat man, aber das Risiko ist den meisten zu hoch ... .

Fragt sich, inwiefern ein Pfefferspray in letzter Sekunde bei Hunden auch wirkt ; angeblich wirkt es ... ... .

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Ich wette: Ohne Deeskalation waere ich schon 10 Mal gebissen worden, vielleicht auch oefter.
==> Es gibt ja auch jaehrlich xx xxx Hundebisse in Deutschland, die das belegen.

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Fragt sich auch, wo die Grenze ist: Macher Hund kam schon bei Dunkelheit _sehr_ dicht, um dann "nur" zu schnuppern. Was dann passiert waere, wenn ich den Koeter ignoriert haette und einfach weitergelaufen waere ... ... ? Wer weiss.

==> Wenn der Hund schon so dicht ist, hilft dann das Pfefferspray auch nicht mehr.

Wieviel muss man sich gefallen lassen ?



-- Editiert Koenig Arthur am 09.01.2014 10:32

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#8
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 329x hilfreich)

das ganze ist natrülich nur ein Fitiver Fall der sich so oder so Ähnlich 10,50 oder 100 mal in Deutschland zugetragen haben könnte

danke erstmal für eure Antworten und unterschiedliche sichtweisen

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#9
 Von 
guest-12325.08.2014 10:30:12
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 172x hilfreich)

quote:

aber das muß man eben schon ein wenig trennen, nicht nach "Andreas Möller-Manier" --> Ist doch egal ob Mailand oder Madrid, Hauptsache Italien .


es ist schon verwunderlich, dass menschen die offensichtlich hier im forum nach ihren posts zu urteilen, leben...
immer noch nicht das grundprinzip verstanden haben.
hier soll jeder nach seinem wissen frei seine meinung sagen dürfen! ohne indirekte massregelungen. ich bin sicher kein millimeter*******r, aber gerade bei diesem thema verstehe ich keinen spass, weil ich selbst schon von einem schäferhund gebissen worden bin. gerade eben habe ich auf msn-video einen ganz tollen clip gesehen : baby gegen hund... wer bekommt den keks! da habe ich keine worte mehr

mfg

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#10
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Sorry, aber Emotionen gehören vielleicht in ein Esotherikforum, nicht jedoch in ein Forum in dem die rechtliche Situation besprochen wird.

Die richtige Antwort hat "!!Streetworker!!" bereits gegeben - Nur weil sich Person X ggf. Strafbar gemacht hat, heißt das noch lange nicht das der Geschädigte sich nicht an Gesetze halten muss.

Zu den im Eingangspost gestellten Fragen.:

quote:<hr size=1 noshade>Hund war auf öffentlich Weg nicht angeleint und ca 50 Meter von Frauchen weg <hr size=1 noshade>

Ob eine Leinenpflicht besteht, ist der jeweiligen "HundeVO" zu entnehmen.
quote:<hr size=1 noshade>Person A erlit eine Verletzung durch den Biss und eine Sachbeschädigung der Hose <hr size=1 noshade>

Person A hat ggf. zivilrechtliche Ansprüche (Schadensersatz u. Schmerzensgeld).
quote:<hr size=1 noshade>Person A tritt den Hund mit voller Wucht nachdem dieser abgelassen hatte <hr size=1 noshade>

Vielleicht noch über §33 StGB abgedeckt, jedoch nicht mehr über §32 StGB !

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.08.2014 10:30:12
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 172x hilfreich)

quote:

Sorry, aber Emotionen gehören vielleicht in ein Esotherikforum, nicht jedoch in ein Forum in dem die rechtliche Situation besprochen wird.

meinungsbildung und meinungsforen bestehen auch aus emotionen, das hat rein gar nichts mit esoterik zu tun.
deine paragraphen sind das eine... kommt es ggf. wirklich zu einer verhandlung und du sitzt vor dem richter spielen emotionen natürlich eine grosse rolle.
das weiss jeder anwalt und jeder anwalt wird in gesprächen seinen mandanten sensibilisieren darauf zu achten, dass er seine version glaubhaft unter einer guten beweisführung vermittelt.

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

@klaus64123

quote:
es ist schon verwunderlich, dass menschen die offensichtlich hier im forum nach ihren posts zu urteilen, leben...


Wo ich lebe, lassen Sie mal getrost meine Sorge sein.

Und wer hier was nicht verstanden hat, sollten Sie sich selbst vielleicht mal fragen. Es handelt sich hier um ein Forum für Strafrecht und nicht um ein Forum für "juristisches Bauchgefühl" (siehe auch Ihre Einbruchs-Frage)


quote:
hier soll jeder nach seinem wissen frei seine meinung sagen dürfen!


Und??? Hat Ihnen irgendwer dieses "Recht" beschnitten?
Dass man Ihre Antworten korrigiert, wenn sie fachlich falsch sind, was idF. definitiv der Fall war, damit werden Sie schon leben müssen. Oder gilt das "freie Meinung sagen" nur für Sie , aber nicht für andere?

Oder würden Sie meinen, dass man in einem "Mathematik-Forum" auch unwidersprochen stehen lassen muß, wenn jemand behauptet, dass 2+2 = 5 sei?


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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 12.01.2014 23:40

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#13
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Es handelt sich hier um ein Forum für Strafrecht ... <hr size=1 noshade>



Deshalb kann ich mir jetzt auch den besserwisserischen Hinweis nicht verkneifen, daß es Notwehr nur gegen den ggw. rwi. Angriff eines Menschen gibt.

Hier wäre die Verteidigung gegen den Hundeangriff also als Notstand i.S. § 34 StGB gerechtfertigt.

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Das obendrein - richtig.

Mir kam es in dem Moment auf die Gegenwärtigkeit des Angriffs an.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

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