Trick mit interner Revision

14. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
TumadieMoerchen
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 9x hilfreich)
Trick mit interner Revision

Hallo,

Hab meinen Arbeitgeber verklagt wegen ausstehenden Lohnzahlungen- und Überstunden die er nicht auszahlt.
Ich hatte einen 1jährigen befristeten Vertrag. Als der ausgelaufen war hatte ich fast 100 Überstunden die ich nun ja nicht mehr abfeiern kann.
Die Stundenzettel wurden wöchentlich kontrolliert und jetzt behauptet die Firma in einer internen Revision hätte man festgestellt, dass ich Arbeitszeitbetrug begangen hätte. Deshalb zahlen sie jetzt nicht.
Das ist natürlich Humbug.
Kann man mit so einem dreisten Trick bei Gericht durchkommen?


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22 Antworten
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#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

/// Kann man mit so einem dreisten Trick bei Gericht durchkommen?

Wenn du die Frage so stellst: können kann man.
Du kannst natürlich auch Gegenmaßnahmen ergreifen, z.B. die Firma auffordern, - da und wenn es sich um Betrug handelt - gegen dich Strafanzeige zu stellen.
Oder du klagst die Plusstunden beim Arbeitsgericht ein - aber dazu solltest du einen Fachanwalt deine Chancen prüfen lassen. Die Firma ist übrigens verpflichtet, Zeitnachweise 2 Jahre aufzubewahren.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13987x hilfreich)

Es ist doch eh ein Gerichtsverfahren anhängig. Da wird dann alles entschieden. Wir hier können nur unsere Kristallkugel bemühen. Und die ist nach meiner Erfahrung nicht so zuverlässig.

wirdwerden

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#3
 Von 
TumadieMoerchen
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für eure Tips und Einschätzung. Ich hab alle Stundenzettel ausgedruckt ans Gericht gesendet mit der Klage.
Es ist intressant dass alle Stundenzettel mit Datum und Unterschrift genehmigt wurden und zwar Monat für Monat über ein Jahr lang. Nun sollen sie mit einmal alle falsch sein.
Ich denke hier riechts förmlich nach Abzocke.


Ich werd bei der Güteverhandlung nicht einen Schritt auf den Arbeitgeber zugehn.

Er hat mir nun geschrieben dass er die Verlegung des Gerichts beantragen will. Er muss nämlich 400km zu mir hier runter fahren weil ich flink die Klage eingereicht hatte :-)
Sein Argument Gerichtsstand sei lt. Vertrag bei ihm oben zieht nicht mehr. Das ist heute wurscht.


Gruss Mörchen

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#4
 Von 
TumadieMoerchen
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo noch eine Frage. Ich habe grade das Schreiben des Arbeitgebers nochmals durchgelesen.
Wie würdet ihr den folgenden Satz kommentierren:

"Sollten sie Ihre Klage vor dem Arbeitsgericht aufrecht erhalten werden wir Strafanzeige wegen Arbeitszeitbetrugs gegen sie einleiten"

Ist das schon eine Nötigung?

DuG Mörchen

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#5
 Von 
shotgunbaby
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 50x hilfreich)

Würde ich so sehen, Erpressung ist es auf jeden fall :)
Du kannst das zur Anzeige bringen.

Btw ist Arbeitszeitbetrug eine Straftat? :)

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#6
 Von 
TumadieMoerchen
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 9x hilfreich)

@shotgunbaby,

was ist Btw?

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#7
 Von 
shotgunbaby
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 50x hilfreich)

by the way
übersetzt sowas wie übrigens oder wenn wir schon dabei sind


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#8
 Von 
TumadieMoerchen
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 9x hilfreich)

dangää:-)

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13987x hilfreich)

Das Drohen mit einem legalen Mittel, das war noch nie Nötigung.

wirdwerden

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#10
 Von 
TumadieMoerchen
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 9x hilfreich)

@wirdwerden , inwieweit sollte das vorgehen denn legal sein?

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13987x hilfreich)

Warum nicht? Wenn ich sehe, wie Fritzchen Schulz jemanden umbringt, darf ich das auch anzeigen, ohne dass für mich Nachteile entstehen. Strafanzeige ist in unsrem Rechtssystem nun mal vorgehsehen. Was ganz anders ist, was dabei raus kommt.

wirdwerden

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#12
 Von 
TumadieMoerchen
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 9x hilfreich)

So mein ehemaliger Arbeitgeber hat nun doch noch eingelenkt und mir geschrieben.
Er wird also meine forderung bezahlen.
Er möchte mir nun kommende Woche ein Schreiben zukommen lassen das ich entsprechend unterzeichnen soll. Dann will er die Zahlung vornehmen. Das wird aber einige Tage nach der Güteverhandlung sein.

Wie kann ich das am geschicktesten anstellen das er mich nicht doch noch über den Tisch zieht. Klage zurückziehem? Erstmal Termin verschieben um die Option noch zu haben falls er trotz des Schreibens nicht zahlt?

Oder soll ich ihm einfach sagen das er das gericht anschreiben muss mit begründung das er zahlen wird?

Gruss Micha

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#13
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

quote:
Klage zurückziehem? Erstmal Termin verschieben um die Option noch zu haben falls er trotz des Schreibens nicht zahlt?


Wozu? Das einzige, was dich dazu bewegen sollte, wäre Eingang der kompletten ausstehenden Zahlungen auf deinem Konto.

quote:
Wie kann ich das am geschicktesten anstellen das er mich nicht doch noch über den Tisch zieht.


Klage aufrecht erhalten. Beim Gütetermin das Schreiben vorlegen.

Du hast doch selbst gesagt, du willst ihm kein Stück entgegen kommen, dann halte dich auch daran.

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#14
 Von 
Minniemaus
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 29x hilfreich)

Dem AG mitteilen dass zur Rücknahme der Klage 2 Dinge erforderlich sind:

1. eine ordnungsgemäße Gehaltsabrechnung über die aussehenden Stunden (damit da nix gemauschelt wird)
2. Das Geld auf Deinem Konto.

Unterschrieben wird nix, was vom AG kommt; Nachdem das Geld da ist, kann er evtl. eine Standardquittung über den Betrag haben, wobei das im Grunde höchst unüblich ist.


und wenn AG meint, das wird alles zu knapp, kein Gehaltslauf, alles viel zu umständlich etcpp...., dann wie Hiphappy schrieb, alles laufen lassen, Schreiben mitnehmen und vorlegen, Damit wird das ganze nochmal gerichtlich dokumentiert und es wird wohl dem AG die so "dringend notwendige" Zeit eingeräumt, aber das Verfahren bleibt anhängig, so dass Du es direkt wieder aufnehmen kannst, sollte der AG seiner Zusage nicht nachkommen.

-- Editiert Minniemaus am 10.01.2015 10:15

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#15
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Würde ich auch so handhaben wie hier alle empfehlen.
Die Gerichte kennen solche Tricksereien von Firmen zu Genüge und werden Verständnis dafür haben wenn ein AN eine solche Klage aufrechterhält.




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#16
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

@wirdwerden: Du darfst Fritzchen Schulz natürlich anzeigen, Du darfst zu ihm aber nicht sagen: "Zahl mit 50.000 € oder ich zeige Dich an".

Ich sehe in der Androhung der Strafanzeige eine versuchte Nötigung. Diese wäre nur dann nicht gegeben, wenn der TE gar keine (oder zumindest nur unwesentliche) Ansprüche gegen den Arbeitgeber hätte. Dies ist nach der Schilderung hier aber eher unwahrscheinlich, also versucht der Arbeitgeber. Vielmehr erscheint es sogar eher so, dass der Verwurf erfunden ist. Dann ist es nicht nur Nötigung, sondern zusätzlich noch falsche Beschuldigung.

Ich würde hier Strafanzeige erstatten.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

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#17
 Von 
TumadieMoerchen
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 9x hilfreich)

Vielen Dank für die Einschätzungen und Kommentare.

@ JogyB also die Strafanzeige wurde ja bereits gestellt. Am Freitag muss ich zur Geschädigtenvernehmung.

Mein Exchef hat nun ausserdem noch selbst den Beweis geliefert dass er mich falsch beschuldigt hat und in einem Brief geschrieben dass er meine Forderung im vollen Umfang anerkennt. Womit sich eigentlich für den Staatsanwalt die vollendete falsche Verdächtigung und Nötigung aus dem ersten Brief beweissicher dokumentieren lässt :-) Ich denke dass alleine durch seine Zahlung sich der Straftatbestand nicht aus der Welt schaffen lässt oder?

Dreist ist allerdings nun das mein Exchef mir eine sogenannte Probeabrechnung ( es steht oben nicht Gahaltsanrechnung sonder Probeabrechnung) übersendet hat sowie eine aussergerichtliche Vereinbarung.
Ihr ahnt sicher was nun kommt:-)

Ich möge nun die aussergerichtliche Vereinbarung unterzeichnet zurücksenden bis Freitag 23.01.2015 und das Geld würde dann angewiesen lach.
In der Verenbarung verdonnert er mich ausserdem zum Stillschweigen und Unterlassung jeglicher Anzeigen und Kontaktierung von irgendwelchen Behörden haha.

Ich lehn mich nun zurück und schau Freitag mal auf meinen Kontoauszug.......vermutlich wird sich da aber nix tun.

Gruss Micha

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#18
 Von 
TumadieMoerchen
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 9x hilfreich)

Mir fällt grad noch was wichtiges ein.
Bei einer Nötigung darf das verlangte Verhalten jedoch keine Vermögensverfügung sein. Ist Letzteres der Fall, kommt Erpressung (§ 253 StGB ) in Frage.

da mein ehemaliger Chef durch die Nötigung ja mein Vermögen schädigt ist es doch eigentlich eher eine Erpressung oder?


Gruss Micha

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#19
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)


quote:
da mein ehemaliger Chef durch die Nötigung ja mein Vermögen schädigt ist es doch eigentlich eher eine Erpressung oder?

Mag schon sein, der Staatsanwalt wird schon den passenden Paragraphen für die Anklage raussuchen, wenn er genug Anhaltspunkte hat.

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#20
 Von 
TumadieMoerchen
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 9x hilfreich)

So Leutz :-)

Heute war der Arbeitsgerichts Gütetermin. Mein Chef muss also bezahlen bis zum 15.02.15. Alle Überstunden und Resturlaub.
Als ich dem Richter sagte dass noch ein Strafverfahren läuft wegen der Nötigung winkte der Rechtsanwalt meines Chefs ab und grinste siche einen.

Jetzt bin ich unsicher ob diese Anzeige überhaupt sinnvoll war und doch nur einfach eingestellt wird. Die Polizei jedenfalls sagte dass das Nötigung war und sie das ohnehin weiterleiten.

Gruss moerchen

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#21
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Die Strafanzeige hat Dich ja nichts gekostet, also ist auch egal ob sie nötig war oder nicht. Gerechtfertigt war sie aus meiner Sicht.

Ob das nun eingestellt wird oder nicht kann Dir letztendlich egal sein. Ich denke aber, dass Deine Ex-Chef sich sehr gut überlegen wird, ob er nochmal solche Spielchen spielt.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

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#22
 Von 
TumadieMoerchen
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich muss nochmal etwas fragen.
Im Vergleich steht: Der Anspruch wird mit Ablauf des 15.02.2015 zur Auszahlung fällig.

Was bedeutet das genau? Muss das Geld dann am 16.02. spätestens auf meinem Konto gebucht sein? Was wenn das nicht passiert wie geh ich dann genau weiter vor?

DuG Micha

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