Herr A gründet aus Wettbewerbsgründe über einen Agentur ein Treuhand GmbH + Treuhand Geschäftsführer. Er ist also selber nicht im Handelsregister eingetragen sonder Herrn B(Geschäftsführer)
Herrn B erhält hierfür ein Pauschal Betrag pro Monat von Herrn A.
Herrn A ist alleinige Gesellschafter.
Jedoch befindet sich der GmbH nach eine gewisser Zeit in finanzielle Probleme.
Es wird versucht Sanierungsmaßnahmen zu starten diese ändern der schwierige Lage jedoch nicht.
Der Treuhand Geschäftsführer möchte keinen Insolvenzantrag
stellen obwohl Herrn A ihm mitteilt das das wohl das Beste wäre bzw fragt diese Antrag zu stellen.
Er weigert jedoch und möchte "weil es Ihm zu heiß" wird seinen Tätigkeit als Geschäftsführer umgehend beenden.
Herrn A kann als Gesellschafter ja selber keinen Insolvenz anmelden dafür ist er angewiesen auf der (noch) Geschäftsführer?
Treuhand GmbH + Treuhand Geschäftsführer
12. Mai 2016
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Frage vom 12. Mai 2016 | 11:17
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Treuhand GmbH + Treuhand Geschäftsführer
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#1
Antwort vom 12. Mai 2016 | 11:54
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Wenn B das GF-Amt niederlegt, dann ist das Antragsrecht beim Gesellschafter. Die Amtsniederlegung wäre also gar nicht so schlecht.
#2
Antwort vom 12. Mai 2016 | 12:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Würde der GF der sein Amt niederlegt noch in irgendwelche Weise haften?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. Mai 2016 | 14:12
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Aus seiner Haftung kommt der GF mit der Amtsniederlegung nicht raus. Gibt es jetzt schon Ansprüche nach § 64 GmbHG gegen B dann bleiben die auch erhalten.
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