Treppenhaus reinigung unter zwang zahlen?

30. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
peterpan
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 35x hilfreich)
Treppenhaus reinigung unter zwang zahlen?

hallo
Bei mir im Mietvertrag ist geregelt, das jeder Mieter in seiner Etage das Treppenhaus abwechselnd Putzten muss.
Ich Putzte das Treppenhaus,aber leider nicht meine Nachbarn.
Dies hat nun der Hausmeister nach langem beobachten bemerkt und er möchte nun eine Firma beauftragen, die für alle Mieter das gesamte Treppenhaus Putzt.
Natürlich müssen nun alle Mieter paar Euro extra für diese Firma im Monat abstottern.
Ich will aber nichts bezahlen, da ich Putze, dies habe ich dem Hausmeister mitgeteilt aber er sagt wenn 80 % der Mieter damit einverstanden sind (was wahrscheinlich so ist) muss ich auch bezahlen.
Ist dies wirklich so geregelt?
Es ist vollkommen egal ob ich mich weigere,wenn die meisten Mieter damit einverstanden sind muss auch bezahlen laut Hausmeister.
Was ist wenn im Extremfall alle Einverstanden sind und Ich nicht, muss ich dem Druck der Nachbarn und dem Druck des Hausmeisters nachgeben?

Wie kann ich mich wehren?

Vielen dank
mfg

-- Editiert von peterpan am 30.10.2005 16:43:28

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 833x hilfreich)

Gar nicht. Das ist allein die Entscheidung des Vermieters, ob er die Treppenhausreinigung den Mietern überträgt oder dafür eine Firma beauftragt. Die Kosten für die Firma kann er natürlich über die Nebenkosten wieder einfordern.
Ich würde mich auch nicht auf lange Diskussionen mit den Mietern einlassen, der eine putzt, der andere nicht - das gibt doch nur Stress.

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#2
 Von 
peterpan
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 35x hilfreich)

Bist du dir sicher das ich nichts machen kann?
Wenn in meinem Mietvertrag geregelt ist das jeder Putzen muss dann kann der Vermieter doch nicht einseitig diese Klausel Ignorieren bzw. ändern
Dies ist eine Einseitge Vertrags veränderung die nicht möglich ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
peterpan
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 35x hilfreich)

Bist du dir sicher das ich nichts machen kann?
Wenn in meinem Mietvertrag geregelt ist das jeder Putzen muss dann kann der Vermieter doch nicht einseitig diese Klausel Ignorieren bzw. ändern
Dies ist eine Einseitge Vertrags veränderung die nicht möglich ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tomtom82
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,

um das mal klar zu stellen. Was im Mietvertrag steht gilt!!! Du mußt die Treppenhausreinigung nicht bezahlen egal wieviele der anderen Mieter dafür stimmen.

Grüße

tomtom


-----------------
"Wer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler."

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#5
 Von 
Alex-hh-altona
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei mir ist es genaus: heute, am 11. 5. kam ein Rundbrief, dass die Verwaltung zum 1. Juni (!) mal eben die Nebenkosten um 10€ pro PArtei und Monat erhöht. Im Mietvertrag ist ebenfalls geregelt, dass die Mieter putzen müssen. ICh wohne seit 2 Jahren in dem Objekt und es gab nie eine Mahnung/Erinnerung o.ä. nach dem Motto: Wenn nicht bald geputzt wird, dann....
Ich muss dazu sagen, dass ich eine Putzfrau habe, die putzt.
Besonders ärgert mich, dass die Verwaltung NIE irgendwas macht, im Winter nicht streut (ist in Hausordnung nicht geregelt, also Sache des Eigentümers), die Balkone etc. sind in desolatem Zustand..und dann mir nichts dir nichts so einen Brief schreibt!

Weiß jemand, wie die rechtliche Voraussetzung ist? Meiner Meinung nach gibt es da mehrere Ebenen:
1.) einseitige Vertragsänderung, weil die Hausordnung Bestandteil des Vertrages ist
2.) Erhöhung der monatlichen Nebenosten mit einer Frist von 2 Wochen
3.) Verstoß gegen die Hausordnung durch Mieter ist nicht dokumentiert (seit 2 Jahren keine entsprechende Mitteilung)

Wie seht Ihr das?

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""

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Alex-hh-altona
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei mir ist es genaus: heute, am 11. 5. kam ein Rundbrief, dass die Verwaltung zum 1. Juni (!) mal eben die Nebenkosten um 10€ pro PArtei und Monat erhöht. Im Mietvertrag ist ebenfalls geregelt, dass die Mieter putzen müssen. ICh wohne seit 2 Jahren in dem Objekt und es gab nie eine Mahnung/Erinnerung o.ä. nach dem Motto: Wenn nicht bald geputzt wird, dann....
Ich muss dazu sagen, dass ich eine Putzfrau habe, die putzt.
Besonders ärgert mich, dass die Verwaltung NIE irgendwas macht, im Winter nicht streut (ist in Hausordnung nicht geregelt, also Sache des Eigentümers), die Balkone etc. sind in desolatem Zustand..und dann mir nichts dir nichts so einen Brief schreibt!

Weiß jemand, wie die rechtliche Voraussetzung ist? Meiner Meinung nach gibt es da mehrere Ebenen:
1.) einseitige Vertragsänderung, weil die Hausordnung Bestandteil des Vertrages ist
2.) Erhöhung der monatlichen Nebenosten mit einer Frist von 2 Wochen
3.) Verstoß gegen die Hausordnung durch Mieter ist nicht dokumentiert (seit 2 Jahren keine entsprechende Mitteilung)

Wie seht Ihr das?

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#9
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 968x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120245 Beiträge, 39857x hilfreich)

quote:
Im Mietvertrag ist ebenfalls geregelt, dass die Mieter putzen müssen.

Und mit welchen Worten genau?



quote:
Besonders ärgert mich, dass die Verwaltung NIE irgendwas macht, im Winter nicht streut (ist in Hausordnung nicht geregelt, also Sache des Eigentümers)
Täusche dich nicht ... schon mal im Mietvertrag geschaut?



, die Balkone etc. sind in desolatem Zustand.

Was bedeutet desolat? Abblätternde Farbe oder Absturzgefahr?



Wann wurde die HV wie genau über die Mängel in Kenntnis gesetzt?
Wann wurde der Vermieter wie genau über die Mängel in Kenntnis gesetzt?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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