Treppenhandlauf bei Auszug renovieren?

30. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
christine
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Treppenhandlauf bei Auszug renovieren?

Eine Wohnung geht über mehrere Etagen, die mit einer Treppe mit gestrichenem Metallgeländer ausgestattet ist. Die Wohnung ist mindestens 8 Jahre alt - 5 Jahre davon haben wir in der Wohnung gelebt. An einigen Stellen ist die weiße Farbe des Geländers abgeschabt. Jetzt besteht der Vermieter darauf, dass wir das Treppengeländer instand setzen. Wir haben bei Einzug renoviert und ziehen laut Mietvertrag aus einer unrenovierten Wohnung aus. Müssen wir das Treppengeländer streichen? Oder ist dafür der Nachmieter zuständig?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Meines Erachtens nach dürfte für den Handlauf das gleiche wie für lackierte Heizkörper, Türstöcke, Fensterrahmen u.ä. gelten. Sofern in Ihrem Fall vereinbart wurde, das bei Auszug keine Renovierung zu erfolgen hat, so gilt das für alles.
Ansonsten gilt für Sie vermutlich nur die oftmals vereinbarte Fristenregelung, wonach in vorher festgelegten Zeiträumen die laufenden Schönheitsreparaturen vorzunehmen sind. Allerdings wird Ihnen der Vermieter vermutlich nicht nachweisen können, das die Schabestellen nicht erst danach entstanden sind.

Im übrigen wären Sie über eine besenreine Hinterlassung hinaus nur zur Beseitigung von Schäden verpflichtet.
Letztlich obliegt die Instandhaltung vollständig dem Vermieter, er kann diese jedoch im Einzelfall auf den Mieter abwälzen. Ob dies auch für Ihren Nachmieter gilt, bedarf eines Blickes in den neuen MV.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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