Trennungsvereinbarung vorm Notar

28. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Juliane1965
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 7x hilfreich)
Trennungsvereinbarung vorm Notar

Hallo,
mein Mann und insbesondere ich möchten sich scheiden lassen und wollten jetzt, damit die Trennung geklärt ist und die Scheidung einfacher wird, eine Trennungsvereinbarung abschließen. Wir haben ein Kind (16 Jahre) und ein Haus, wo wir beide zur Hälfte eingetragen sind. Die elterliche Sorge und die Eigentumsverhältnisse sollen erstmal so bleiben wie es ist, obwohl mein Mann vor 4 Monaten ausgezogen ist. Ich verdiene einiges mehr als mein Mann und zahle das Haus ab. Wir haben uns so geeinigt, dass kein Geld fließen soll, er mir kein Kindesunterhalt und ich ihn kein Trennungsunterhalt zahle. Da dies ja gesetzlich nicht geht, haben wir im Entwurf der Trennungsvereinbarung jeweils den gleichen Betrag für TU und KU eingesetzt, was auch ungefähr mit den gesetzlichen Bestimmungen übereinstimmt. Als letztes haben wir im Entwurf die salvatorische Klausel aufgenommen. Vor ein paar Tagen waren wir damit zum Notar. Im Großen und Ganzen findet der Notar den Vertrag OK, meinte nur, es sollte eine Klausel rein, dass wenn jemand stirbt, der Sohn den Hausanteil erben solle und die salvatorische Klausel müsste raus. Begründet hat er es damit, dass er meinte, es könne ja z.B. jemand arbeitslos werden und dann die Unterhaltsbeträge nicht mehr gültig sein. Nun habe ich mich inzwischen über die salvatorische Klausel informiert und meine, dass diese drin sein sollte, damit der Vertrag bis zur Scheidung gültig bleibt. Mann solle m.E. dann höchstens die Formulierungen des KU und TU ändern. Ich verstehe nicht, wieso ein Notar eine salvatorische Klausel aus so einen Vertrag rausnehmen möchte, da dies ja sehr die Gefahr erhöht, dass er ungültig wird.
Dabei habe ich nur folgende Erklärungen:
1. Der Notar möchte sich nicht die Arbeit machen, den KU und TU oder auch anderen Paragraphen rechtssicherer zu formulieren.
2. Da mein Mann sich die Notarin ausgesucht hat, kann ich mir vorstellen, dass diese meinen Mann alle Karten offen halten möchte. Ich habe auch schon zweimal erlebt, dass ein Notar einen von vornerein (absehbar) ungültigen Vertrag beurkundet hat. Daher würde mich dies trotz der notariellen Unabhängigkeit und Verpflichtung nicht so sehr wundern.
Jedenfalls ist mein Vertrauen zu diesem Notar nicht so groß, möchte aber, da dies einmal bei ihm begonnen wurde, auch zu ende führen.
Ich habe erstmal dem Notar einen Brief reingereicht, dass die Erbschaftssache wieder raus und eine salvatorische Klausel rein kommt und warte auf den Entwurf.
Wie schätzt ihr die Situation ein und was würdet ihr machen?
Viele Grüße und ein schönes Wochenende!
Juliane

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Juliane
hallo,
meldest dich nochmal, wenn der Notar reagiert hat?
Man darf nicht auf Trennungsunterhalt verzichten, wo steht das denn?


-----------------
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Juliane1965
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,
ich habe jetzt den Entwurf erhalten. Aus unseren Entwurf 1,5 Seiten ist nun das 5-fache, namlich 8 Seiten geworden. Die von mir eingereichte salvatorische Klausel hat sie unter sonstiges untergebracht und vollkommen umformuliert in:"Für uns stehen und fallen nicht mehrere Regelungen dieses Vertrags so miteinander, daß bei Unwirksamkeit oder Unanwendbarkeit der einen auch die anderen entsprechend nicht anwendbar sein sollte."
Was ist hier der Unterschied zur "normalen salvatorischen Klausel"?
Viele Grüße
Juliane

2x Hilfreiche Antwort

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