Hallo, ich, Beamtin in vollzeit bin verheirat (seit 2000) mit einem Mann, der selbstständig ist und kaum verdient (500€). Er hat 10 Jahre die Kinder "erzogen" während ich gearbeitet habe. Wir haben zusammen ein Haus vor der Ehe (zugewinngemeinschaft) gekauft. Ich zahle für alle Aufwendungen.Das Haus bezahle ich ab.
Wenn wir uns jetzt trennen, könnte er ja gar keinen Kindesunterhalt zahlen. Bin ihm dann gegenüber trotzdem unterhaltpflichtig? Steht ihm die Hälfte des Hauses zu?
Trennungsgeld versus Kindesunterhalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Gwynnethh,
Wenn die Kinder bei dir wohnen, dann leistest du Natural-
und Barunterhalt gleichzeitig.
D.h den Barunterhalt kannst du vorerst von deinem Einkommen abziehen.
Der Rest gilt als Berechnungsgrundlage für den TU.
Haus:
Hier kommt es auf jeweilige Anfangsvermögen jedes Partners an.
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Hallo,
warum setzt du zwingend voraus, dass die Kinder bei dir leben. Da der Vater die Kinder bis heute überwiegend betreut hat, wäre zumindest zu überdenken, ob dies weiterhin so bleibt. Im Streitfall würde dies vor dem Familiengericht ein gewichtiges Argument werden. Dann müsstest du evtl. KU leisten und dem Mann Trennungsunterhalt, dein Selbstbehalt ihm gegenüber wären €1100.
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
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Guten Abend!
Ich sehe das wie Andreas. Da der KV die Kinder in den letzten 10 Jahren überwiegend betreut hat, wäre das das stärkste Argument bei einem möglichen Streit un den gewöhnlichen Aufenthaltsort der Kinder.
Kinder gehören nicht automatisch zur Mutter.
LG nero
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