Trennungs-und Kindesunterhaltsberechnung - so ungefähr richtig?

2. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
MalteBln
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)
Trennungs-und Kindesunterhaltsberechnung - so ungefähr richtig?

Guten Tag,

nach zwei Jahren Psycho-Hölle möchte ich mich von meiner Frau endlich trennen. Da wir einen 16 Monate alten Sohn haben und sie erwerbs- und mittellos ist, werde ich natürlich unterhaltspflichtig sein. Da ich sie auch nicht aus der gemeinsamen Wohnung rauswerfen kann (und will), muss ich ausziehen. Dies ist noch nicht passiert, aber da ich gerade eventuell eine provisorische Bleibe gefunden habe, habe ich schon mal einen Brief verfasst für den Fall, dass es klappt.

Es wäre toll, wenn jemand mit Fachwissen den Brief mal lesen könnte und mich darauf hinweisen, falls gravierende sachliche oder rechnerische Fehler drin sind. Ich habe versucht, mich umfassend über die Rechtslage zu informieren, aber das ist ja nicht so einfach.

Hier der Brief: (persönliche Daten habe ich natürlich entfernt)

>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
Hallo xxx,

wie du weißt, bin ich am xx.xx.xxxx aus der gemeinsamen Wohnung in der xxx, ausgezogen. Ich möchte deutlich machen, dass ich uns damit als getrennt lebend ansehe und so schnell wie rechtlich möglich die Scheidung anstreben werde, also in einem Jahr.

Als meine Postadresse ab sofort habe ich die Adresse meines Bruders xxx angegeben. Das heißt jedoch nicht, dass ich dort lebe; dies ist nicht der Fall. Ich lebe in einer provisorischen Unterkunft, deren Adresse ich dir nicht mitteilen werde, da ich mit Bedrohung und Belästigung rechnen muss. Du, ein Anwalt oder andere Personen können mir Briefe an diese Adresse senden und mein Bruder wird diese an mich weiterleiten. Es darf aber unter keinen Umständen belästigende persönliche Besuche bei meinem Bruder oder E-Mails oder Anrufe geben. Sollte dies passieren, werde ich ihm empfehlen die Polizei einzuschalten.
Dies gilt in besonderem Maße auch für meinen Arbeitsplatz. Falls du – wie so häufig angedroht – versuchen solltest, das Wenige was du von meinem Leben übriggelassen hast auch noch zu zerstören, indem du mich auf der Arbeit belästigst oder gar meine Kollegen oder meinen Chef mit Besuchen, Anrufen oder E-Mails traktierst, werde ich jedes legale Mittel nutzen, um dich dafür bestrafen zu lassen.

Selbstverständlich kann ich weiterhin über meine private E-Mail-Adresse xxx erreicht werden oder per Telefon, xxx. Wenn du allerdings deine übliche Gewohnheit beibehältst und mich mit Hunderten von Anrufen und Mails traktierst, erwarte nicht dass ich in dem Berg von Beleidigungen und Angriffen irgendwelche versteckten wichtigen Informationen bemerke. Wenn du sichergehen möchtest, dass ich eine tatsächlich wichtige Mitteilung erhalte, sende diese per Brief.

Nun zu den finanziellen Fragen. Für größtmögliche Transparenz habe ich eine detaillierte Aufstellung verfasst, was ich besitze, was ich verdiene, was ich für Kosten habe und welche rechtlichen Verpflichtungen ich gegenüber dir und xxx habe, meinem besten Wissen nach. Ich nehme an, dass du nicht in der Lage bist, diese Berechnungen selbst zu machen oder nachzuvollziehen, also wirst du vermutlich zu einer Anwältin gehen. Bedenke aber, dass Anwälte Geld verdienen wollen und sie dich dazu drängen wird, um mehr Geld zu kämpfen, selbst wenn sie weiß dass meine Angaben und Berechnungen korrekt sind. Und dass nur die Anwältin an dem Kampf verdienen wird, so dass noch weniger Geld für dich bleibt.

Ich empfehle, dass du zunächst zu einem gemeinnützig handelnden Rechtsberater gehst. So etwas kannst du sicherlich finden, indem du in Internetforen fragst o.ä. So eine Person könnte dich zunächst ohne eigene finanzielle Motive beraten.

Was ich besitze: Im Grunde gar nichts. Ich habe keinerlei Vermögen, Ersparnisse, Eigentum, keine verstecken Geldbeträge oder Wertsachen, kein Auto. Mein Bankkonto bzw. meine Kreditkarte befinden sich momentan etwa 1000 Euro im Minus. Es gibt also kein Vermögen, das aufgeteilt werden könnte.

Was ich verdiene: Momentan und bis Ende 2016 beträgt mein Bruttogehalt 3000 Euro monatlich, mein Nettogehalt 2129,20 Euro. (Dies wird ab 2017 deutlich niedriger sein, da sich dann meine Steuerklasse ändert, weil wir nicht mehr zusammenleben.)

Von diesem Verdienst abzuziehen sind Schulden, die während unserer Ehe entstanden sind, genauer gesagt im Dezember 2015. In meinem Falle ist das ein Kredit von xxx für die Möbel in unserer Wohnung, dies sind 150 Euro monatlich noch bis Dezember 2016, sowie ein Barkredit meiner Bank in Höhe von 3000 Euro, mit dem ich unseren kürzlichen Umzug finanziert habe. Dieser Kredit kostet weitere 131 Euro monatlich über die nächsten zwei Jahre. Mein anrechenbares Einkommen beträgt somit 1848,20 Euro.

Nun zu meinen rechtlichen Verpflichtungen. Meine erste Verpflichtung ist der Kindesunterhalt für xxx. Unterhaltsrechnern wie diesem hier zur Folge (http://www.unterhalt.net/unterhaltsrechner.html), muss ich Unterhalt in Höhe von 257 Euro monatlich leisten, unter Berücksichtigung der Hälfte des Kindergeldes von 190 Euro, das du derzeit vollständig auf dein Konto erhältst.

Meine andere Verpflichtung ist Trennungsunterhalt für dich. Laut Gesetz muss ich dir drei Siebtel meines Nettoeinkommens zahlen, bis es zur Scheidung kommt. Nettoeinkommen bedeutet hier das Einkommen nach Abzug des Kindesunterhalts und der zu zahlenden Kreditraten, also 2129,20 Euro minus 281 Euro Ratenkredite minus die 257 Euro, die ich dir schon für xxx zahlen werde. Somit bleibt ein anrechenbares Nettoeinkommen von 1591,20 Euro. Drei Siebtel davon sind 681,94 Euro. Das ist der Betrag den ich für dich zahlen müsste.

Jedoch lebst du weiterhin mit xxx in der Wohnung, die vollständig von mir bezahlt wird und auf meinen Namen gemietet ist. Laut Gesetz zählt diese Mietzahlung vollständig als an dich gezahlter Unterhalt. Die Miete beträgt derzeit 577,60 Euro monatlich. Somit bleibt nur ein Restbetrag von 104,34 Euro, den ich dir zusätzlich zum an den Vermieter geleisteten Mietbetrag zahlen müsste.

Nach diesen Berechnungen müsste ich dir also 257 Euro Kindesunterhalt für xxx zahlen sowie 104,34 Euro für dich selbst, insgesamt 361,34 Euro.

Allerdings gibt es weitere feste und unvermeidbare Kosten die ich komplett trage, obwohl sie zukünftig ausschließlich dir zu Gute kommen:

-Strom: Ich zahle dafür 95 Euro monatlich, obwohl ich nicht mehr in der Wohnung lebe. Dies ist quasi wie Miete.
-Internetzugang: Ich zahle hierfür 32 Euro monatlich, aber nur du wirst den Zugang noch nutzen. (Ich könnte versuchen aus dem Vertrag rauszukommen, aber ich bin sicher du willst nicht ohne Internet leben, du machst ja nichts anderes.)
-Sportstudio: Ich zahle momentan die 20 Euro Monatsbeitrag für deine Mitgliedschaft von meinem Konto (obwohl du nie ins Studio gegangen bist).
-Rundfunkbeitrag: Ich zahle die knapp 18 Euro monatliche Zwangsgebühr für den Staatsrundfunk (obwohl wir diesen nie genutzt haben).

Das sind weitere 165 Euro, die ich meiner Einschätzung nach von meinen Verpflichtungen abziehen könnte. Aber ich werde dies nicht so genau nehmen und den Zahlbetrag nur auf glatte 300 Euro monatlich abrunden. Vergiss dabei nicht, dass diese Zahlung zusätzlich zu den "unsichtbaren" Unterhaltszahlungen in Form der Wohnungsmiete ist, durch die du in einer großen, gemütlichen, netten Wohnung lebst, während ich in einem Dreckloch mit Gemeinschaftstoiletten hause.

Zusätzlich dazu hast du ja noch das Kindergeld, somit wirst du insgesamt ein monatliches Geldbudget von 490 Euro nur für Essen und Dinge des täglichen Bedarfs haben – deutlich mehr als das, mit dem ich überleben muss.

Ich glaube, dass diese Berechnungen großzügig von meiner Seite sind und ich weniger zahlen könnte, wenn ich Rechtsbeistand in Anspruch nähme.

Eine andere Art, die Situation zu betrachten ist, dass ich laut Gesetz einen Mindestbehalt von 1200 Euro monatlich habe. Also müsste ich unter keinen Umständen mehr zahlen als 929,20 Euro monatlich. Die bestehenden Schulden und die Miete machen zusammen schon 858,60 Euro aus. Wenn ich die weiteren Kosten hinzuzählte, glaube ich, dass ich dir gar nichts mehr zahlen müsste und für xxx nur einen reduzierten Betrag. Aber ich weiß, dass du unfähig bist, irgend etwas selber zu tun, also werde ich versuchen, mit noch weniger zu leben als mir zusteht, damit du vorerst weiter zu Hause sitzen und absolut nichts tun kannst, während ich für dich arbeite.

Aber ich sage ganz klar, dass diese freiwilligen Zahlungen reduziert werden können, wenn ich mich ausgenutzt, bedroht oder grob ungerecht behandelt fühle, oder sich die Umstände wesentlich ändern.

Gruß
xxx
>>>>>>>>>>>>>>>>>

-- Editier von MalteBln am 02.03.2016 16:05

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Ich würde so einen Brief als reine Provokation empfinden. Bitte geh zum Anwalt und lass den das formulieren.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MalteBln
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich hab kein Geld für einen Anwalt, weiß nicht mal wie ich die (geringe) Sicherheitsleistung für die Unterkunft auftreiben soll.

Unabhängig von der "Provokation", sind denn die Zahlen und Aussagen über die Rechtslage ungefähr so korrekt oder liege ich ganz falsch und muss eigentlich viel mehr (oder weniger) zahlen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo MalteBin,

Du solltest eine gesamt Unterhaltsberechnung vornehmen lassen. Dann ist klar welchen Betrag zu zahlen hast.

Irgendwelche Verrechnungen " ich bezahle ja noch das an den Vermieter usw." ist keine klare Regelung.Sie bekommt

ihren Unterhalt, damit kann sie machen was sie will.Solltest du gesamtschuldnerisch haften (Mietvertrag) steht dies auf einem

anderen Blatt.

Nur mit einem klaren Unterhaltsbetrag kann man auch bei z.B. Antrag auf ALGII (Hartz4) rechnen.

Ich denke der Jobcenter wird auf dich zu kommen. Dann ist die Berechnung für dich zuerst kostenlos.

Und "Anschwärzen" beim Arbeitgeber kann den Unterhalt verwirken.

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Nein, man kann nicht abschätzen, ob sie so korrekt sind. Geh zum Jugendamt, lass Dir gratis den Kindesunterhalt berechnen. Geh zum Amtsgericht, lass Dir einen Beratungsschein geben, und marschier zum Anwalt. Und schick diesen blöden Brief nicht raus.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MalteBln
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von edy):

Du solltest eine gesamt Unterhaltsberechnung vornehmen lassen. Dann ist klar welchen Betrag zu zahlen hast.
Irgendwelche Verrechnungen " ich bezahle ja noch das an den Vermieter usw." ist keine klare Regelung.Sie bekommt
ihren Unterhalt, damit kann sie machen was sie will.Solltest du gesamtschuldnerisch haften (Mietvertrag) steht dies auf einem
anderen Blatt.


Aber genau das ist ja der entscheidende Punkt. Ich stehe allein im Mietvertrag und hafte alleine für die Miete. Wenn diese Mietzahlung nicht verrechnet werden darf, bin ich komplett am A***** und kann es mir gar nicht leisten auszuziehen, sondern muss die Hölle zu Hause weiter erdulden. Ich kann die Wohnung auch nicht kündigen, da noch über ein Jahr Mindestmietzeit.

Sie weigert sich auch, mit im Mietvertrag zu stehen. Das sei mein Problem, nicht ihres.

Heute habe ich irgendwo ein Berechnungsbeispiel gefunden, wo klar gesagt wurde dass man in so einem Fall die Miete als Unterhalt zählen darf, leider finde ich das jetzt nicht mehr wieder...

Meine Frau handelt nicht vernünftig, nicht einmal zum eigenen Vorteil. Wenn bspw. 1000 Euro Unterhalt festgesetzt würden und sie davon auch die Miete zahlen soll, würde sie es einfach nicht tun und stattdessen losgehen und die 1000 Euro in wenigen Tagen für Schuhe, Klamotten und Babyspielzeug ausgeben. Wenn dann kein Geld und kein Essen mehr da sind, würde sie ankommen und heulen, dass sie mehr Geld braucht. Dass Geld eine knappe Ressource ist, versteht sie nicht. Während der gesamten Ehe musste ich ihre Verträge und Verpflichtungen von meinem Konto zahlen, da sie jeden Euro der auf ihr Konto geht sofort ausgibt und dann kein Geld drauf ist, wenn was abgebucht wird. Wenn ich mich weigere irgendwas zu kaufen, weil ich einfach kein Geld mehr habe, werde ich als ********* und Geizhals beschimpft.

Nebenbei gesagt ist sie auch in psychiatrischer Behandlung und nimmt entsprechende Medikamente, jedoch meint ihre Psychiaterin, sie sei ein "leichter Fall" und "nur etwas depressiv", insofern ist da keine Hilfe zu erwarten. Diese Ärzte müssen ja nicht mit ihr in einer Wohnung leben...

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MalteBln
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nein, man kann nicht abschätzen, ob sie so korrekt sind. Geh zum Jugendamt, lass Dir gratis den Kindesunterhalt berechnen. Geh zum Amtsgericht, lass Dir einen Beratungsschein geben, und marschier zum Anwalt. Und schick diesen blöden Brief nicht raus.
wirdwerden

Das heißt, das Jugendamt, also ein paar Sozialarbeiter, können das konkreter und kompetenter abschätzen? Das wundert mich dann doch. Aber gut, dann versuche ich das mal, danke.

Beim Jugendamt war ich kürzlich übrigens bereits, um Hilfe zu erhalten, da meine Frau absolut nichts zu Hause tut, der Müll sich stapelt, unser Sohn mit Katzenkot und in Bergen von Essensresten spielt etc, wenn ich nicht täglich aufräume. Die haben gesagt, sie können nichts tun. Sie würden vielleicht mal vorbeikommen, aber solange die Mutter nicht zustimmt können sie nichts machen und für die Ordnung bei uns seien sie auch nicht zuständig.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Ganz klar: mir fällt immer wieder auf, dass die Fehler des Partners immer nach der Trennung auffallen. Mit so jemanden zeugt man doch kein Kind?

Aber zurück zum Thema. Für Euren Müll und die Erziehung der Frau ist das Jugendamt nun mal nicht zuständig. Aber für die Berechnung von Unterhalt schon.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
MalteBln
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Kind und Heirat waren von mir nicht geplant, Frau ist trotz vorgeblicher Verhütung "zufällig" schwanger geworden (Polin). Heirat erschien dann als der einzige Weg, sie während der Schwangerschaft zumindest krankenversichern zu können. Egal, dass das dumm war ist mir auch schon aufgefallen.

Dann werde ich mich mal um den Beratungsschein bemühen. Wenn ich in entsprechende Rechner meine Daten eingebe, bin ich aber natürlich nicht berechtigt, denn mit meinem Einkommen bin ich ja theoretisch nicht arm. Problem ist halt, dass fast nichts von diesem Einkommen für mich übrig bleibt, aber das interessiert das Gericht vermutlich auch nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
MalteBln
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Ok, eine Frage habe ich dazu noch, die ziemlich allgemein und daher hoffentlich leicht zu beantworten ist:

Angenommen, ich ziehe aus, und biete freiwillig die Zahlung eines zuvor von einem Anwalt, Jugendamt oder wem auch immer ermittelten vernünftigen Unterhaltssatzes an, der mich noch leben lässt (also hoffentlich ungefähr wie von mir berechnet). Eigentlich wäre damit ja alles in Butter und beide könnten sich ohne weitere juristische Auseinandersetzung damit zufrieden geben.

Aber so würde es wohl nicht laufen. Bei ähnlichen Fällen habe ich schon oft gelesen, dass die Frau den Mann trotzdem einfach mal auf Unterhalt verklagt, nur um einen Titel zu haben und das Konto sofort pfänden kann, falls er aufhört zu zahlen – auch wenn er bereit ist zu zahlen und dies auch stets getan hat. Also es wird quasi etwas eingeklagt was der Verklagte bereits freiwillig gewährt.

Meine Frau hat bei einer Eskalation vor ca. einem Jahr, als es schon mal fast soweit war, auch schon mit einer Anwältin gesprochen und die hat sofort gesagt, dass sie diese Klage direkt einreichen würde.

Wer trägt dann die Prozesskosten dafür? Der gesunde Menschenverstand würde ja sagen, dass die Frau keinerlei Grund für die Klage hatte und die Prozesskosten mutwillig erzeugt hat, somit auch dafür zahlen muss. Aber da der Mann ja tatsächlich unterhaltspflichtig ist und somit natürlich "verurteilt" wird und daher streng genommen "verloren" hat, schätze ich mal, dass ich die von meiner Frau und ihrer Anwältin mutwillig generierten Kosten dann trotzdem aufgebrummt bekomme?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Weisst Du, Du hast fachlich so wenig Ahnung, dass Du um einen Anwalt nicht herum kommst.

Nimm Dir einen, und gut ist.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
MalteBln
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Weisst Du, Du hast fachlich so wenig Ahnung, dass Du um einen Anwalt nicht herum kommst.

Ach nee, echt? Das ist ja wohl der Sinn diesen Forums, nämlich Leute zu fragen, die Ahnung haben, weil man selber keine hat.

Sollte man zumindest meinen, aber geht vermutlich doch eher darum, die Besucher letztlich nur zu einem Anwalt zu lotsen? Denn du hast hier in deinen Antworten ja mal absolut gar nichts zum Fach gesagt. Alle Fragen einfach mit "geh zum Anwalt" zu beantworten hätte ich auch gerade noch geschafft. Wie kommt ein Witzbold wie du, der absolut keine Hilfe anbietet, auf über 6000 hilfreiche Beiträge? Ach so, wahrscheinlich durch Leute, die netterweise auf den Button klicken in der Hoffnung, dir dadurch doch noch was Hilfreiches zu entlocken. So wie ich ^^

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Sie stehen allein im Mietvertrag. D.h. Sie sind bis zum bitteren Ende für die Wohnung verantwortlich, auch wenn Sie da gar nicht mehr wohnen. Allein das wäre ein Grund, zu kündigen. Sie haften ja für alles, was die Nutzerin mit der Wohnung anstellt.

Sie könnten ihr auch einfach mitteilen, dass Sie die Wohnung kündigen, wenn sie Ihren Vorschlägen nicht nachkommt. Wäre aber sowieso besser für Sie.
Wenn Sie nicht gerade in München wohnen ist die Wohnung zu teuer für 2 Personen, d.h. bei Beantragung von Sozialleistungen würde die Miete nur zeitlich begrenzt übernommen werden.

Den Anwalt kann sich Ihre Frau über die Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe finanzieren lassen. Sie nicht, Ihr Einkommen ist dafür zu hoch. Es ist aber anzunehmen, dass Ihre Frau einen Anwalt beauftragt, Sie werden dann wohl auch nicht drumherum kommen, selber einen zu nehmen. In Ihrem eigenen Interesse! Bei Unterhaltszahlungen fehlt Ihnen ja jeder Euro, den Sie zuviel leisten.

Aber der Brief geht gar nicht, ein bisschen sachlich, aber der Rest ist viel zu emotional.
Und trennen Sie sich richtig!
Kündigen Sie den Stromvertrag! Ich kenne Stromnachzahlungen von über 1000,-€, wenn Ihre Frau Sie ärgern will, ist das leicht machbar....

Zitat:
Das heißt, das Jugendamt, also ein paar Sozialarbeiter, können das konkreter und kompetenter abschätzen? Das wundert mich dann doch.

Das Jugendamt macht Unterhaltsberechnungen im Rahmen von Beistandschaften. Sonst nicht.

Dazu grundsätzlich: Es ist nicht empfehlenswert, den Berechnungen des JAes einfach zu glauben. Das sind ca. Schätzungen und regelhaft eher nur im Interesse der Kinder ausgerichtet. Da ist ein Fachanwalt für Familienrecht wirklich besser geeignet.

-- Editiert von altona01 am 02.03.2016 20:01

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

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