Hallo,
ich und meine Partnerin (nicht Ehe) haben vor einigen Jahren (2003) ein Haus gekauft.
Wie es nun so ist haben wir uns entschlossen uns zu trennen.
Wir sind überein gekommen das ich das Haus behalte und die Kredite weiterhin zahle.
Jetzt ist es aber so das die Kredite (2 von einer Bank, 1 KFW)
Jeweils auf uns beide ausgestellt sind.
Ebenso sind wir beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, je zur Hälfte.
Was muss nun unternommen werden ?
1. Muss ich beim Notar einen Kaufvertrag über die 2te Hälfte des Gebäudes abschliessen ?
2. Das ganze muss doch dann auch im Grundbuch vermerkt werden !?
3. Und wie ist es mit den Banken, bzw. KFW, ist die umsetzung der Darlehen auf eine Person problemlos möglich ?
4. bisher bekommen wir beide je zur Hälfte Eigenheimzulage (je 639 €) kann ich dann für mich die volle Eigenheimzulage beantragen ? Und muss meine ex Partnerin Ihren Teil zurück zahlen ?
Gruß mit Hoffnung auf Antwort
Marcel
Trennung welche Kosten kommen auf uns zu ?
Verbaut?
Verbaut?
zu 1.: Ja
zu 2.: Ja
zu 3.: Das kommt auf Eure persönlichen Verhältnisse an. Sollte sich das Risiko der Darlehenszurückzahlung für die Bank erhöhen, könnte es Probleme geben. Im Regelfall sind Probleme zu erwarten.
zu 4.: Du bekommst für die Restlaufzeit die volle Eigenheimzulage. Deine Ex muss nichts zurückzahlen, es sei denn sie hat Eigenheimzulage für ein Jahr bekommen, in dem sie an keinem Tag im Haus gelebt hat.
Hallo,
erst einmal vielen Dank für die klasse Antwort.
Aber was meinst du mit
"Im Regelfall sind Probleme zu erwarten."
Welche Probleme kann denn die Bank machen ? Kann sie uns damit quasi zu einem Verkauf zwingen ?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Und wenn wir gerade dabei sind
Das ganze würde dann auch wieder dazu führen das Grunderwerbssteuer anfällt ?
gruß
quote:
Aber was meinst du mit
"Im Regelfall sind Probleme zu erwarten."
Jetzt seid Ihr doch 2 Schuldner mit 2 Einkommen. In Zukunft musst Du mit Deinem Einkommen alleine das Haus abbezahlen. Da ist das Risiko für die Bank natürlich erheblich höher.
Die Bank kann Euch nicht zum Verkauf zwingen. Es kann aber sein, dass sie Deine Partnerin nicht aus dem Darlehensvertrag herauslässt.
Letztendlich hängt das aber von den Einzelumständen ab.
Es fällt wieder Grunderwerbsteuer an.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten