Trennung während Privatinsolvenz - Mietkaution?

17. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)
Trennung während Privatinsolvenz - Mietkaution?

Hallo zusammen.

Ich habe da mal eine Frage. Während der laufenden Privatinsolvenz des Ehemannes trennen sich Ehemann und Ehefrau. Beide ziehen in eine neue Wohnung. Die Mietkaution der ehelichen Wohnung wurde jeweils hälftig erbracht.

Wie sieht es denn bei der Auszahlung der Kaution dann aus? Fließt da die Hälfte der Kaution in die Insolvenzmasse des Ehemannes und die Hälfte der Frau ist frei zur Auszahlung an diese?

Gruß

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Vorausgesetzt der Vermieter kann nicht Gegenansprüche geltend machen, wäre die beschriebene Rechtsfolge zutreffend.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Ok vielen Dank. Ansprüche des Vermieters wurden keine geltend gemacht. Der gesamte Betrag ist ausgezahlt worden.

Allerdings hat die Ehefrau kein Geld bekommen. Der ehemalige Vermieter (der ehelichen Wohnung) hat einen Brief von der Insolvenzverwalterin bekommen, dass die Hälfte der Kaution an die Insolvenzverwalterin und die andere Hälfte an den neuen Vermieter des Ehemannes (als neue Kaution) gezahlt werden soll.

Die Ehefrau hatte davon gar nicht mitbekommen, da sie zu dem Zeitpunkt schon ausgezogen war. An wen der "freie" Teil (den neuen Vermieter des Ehemannes) gezahlt werden soll, kann die Insolvenzverwalterin ja nur vom Ehemann mitgeteilt bekommen haben.

Wenn man an das Geld kommen möchte, ist das dann ein Anspruch direkt an den Ehemann oder über die Insolvenzverwalterin?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Da die IV nur den Teil bekommen hat, der der Insolvenzmasse auch zusteht, kommt man über die IV nicht weiter. Hier muss man sich schon an den Ehemann oder den Vermieter halten.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.230 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen