Trennung von Ehefrau/ Probleme mit Vermieter!!!!!

8. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Eisbaer-Bln
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Trennung von Ehefrau/ Probleme mit Vermieter!!!!!

Hallo zusammen!
Habe folgendes Problem:

Meine Ehefrau hat sich von mir getrennt und will in der gemeinsamen Wohnung bleiben, was für mich wegen unseres gemeinsamen Sohnes o.k. ist ( das heisst ich ziehe freiwillig aus ). Das Ändern des Mietvertrages, das sie dann Alleinmieter ist, wäre das kleinste Problem. Und jetzt fängt der " Spass" an. Um Alleinmieter zu werden muss sie nachweisen, dass sie sich die Wohnung auch leisten kann. Sie bekommt aber nur BaföG ( ca. 570,- bei 480,- Miete ). Da ich zu wenig verdiene bekämme sie von mir nur Kindesunterhalt. Heute war sie beim Jobcenter, um sich eine Kostenübernahme zu holen. Dort wurde ihr mitgeteilt, dass ich erst ausziehen muss, sie das Trennungsjahr beantragen muss, neu Bafög und Unterhalt berechnen lassen muss, bevor sie einen Antrag auf Hartz 4 stellen kann. Eine andere Wohnung bekomme ich bei meiner Wohngenossenschaft aber erst, wenn ich aus dem alten Mietvertrag raus bin. Leider kann ich mir nur dort eine Wohnung leisten, da ich kein Geld für Mietkaution u.s.w. habe.
Was soll ich tun?
Ich möchte nicht, dass mein Sohn aus seiner gewohnten Umgebung gerissen wird und mit ihrem Geld wird sie kein Vermieter nehmen, d.h. sie wird dann obdachlos.
Vielleicht hat ja jemand eine Idee.
Grüsse und Danke im Voraus


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Verständlich, wie der VM reagiert, im fehlt dann jede Sicherheit.

Die beste Lösung ist, du bleibst als Mieter drin (Risiko: Verpflichtung der Mietzahlung bleibt auch an dir hängen). Dass du tatsächlich dort nicht wohnst und eine zweite Wohnung hast, ist egal und legal.



-- Editiert am 08.02.2010 13:21

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#2
 Von 
Eisbaer-Bln
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Das Problem ist, dass ich bei meiner Genossenschaft nur eine andere Wohnung bekomme, wenn ich aus dem alten Mietvertrag ausscheide. Laut Satzung dürfen Mitglieder der Genossenschaft nur 1 Wohnung anmieten und ausserdem kann ich mir keine andere Wohnung leisten, da sie zu teuer sind und ich kein Geld für Kaution, Umzug u.s.w. habe.


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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Ach so, habe ich überlesen, sorry. Dann bleibt euch eigentlich nur, einen Bürgen für die Wohnung der Freundin zu finden, was aber schwierig ist. Ziemlich aussichtslos.

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo,
im Prinzip wollt Ihr ja nun, dass Ihr das Risiko, nämlich Eure derzeit schlechte finanzielle Situation, auf den Vermieter abwälzt. Dass dem das nicht behagt ist klar. Somit müsstest Du entweder suchen, bis Du eine Wohnung findest, für die Du keine Kaution bezahlen musst, oder eben solange noch dort wohnen bleiben bis genügend Geld beisammen ist.



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