Trennung nach über 10 Jahren von russischer Ehefrau

10. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Bratwurstfan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennung nach über 10 Jahren von russischer Ehefrau

Hallo. Ich habe meine russische Ehefrau Ende 2005 in Russland geheiratet und am 15.Januar 2006 kam sie nach Deutschland. Dort lebten wir bis 2010 und gingen dann nach Spanien. Dort erhielt sie 2013 einen spanischen Aufenthaltstiel, der bis 3/2018 gültig ist. Vor einigen Monaten beschlossen wir, zurück in den deutschsprachigen Raum zu gehen, weil es in Spanien keine Perspektive gab. Auf dem Weg mit dem Umzugsgut nach Wien eröffnete sie mir dann, das sie weiterfahren werde nach Deutschland und nur meine Sachen an der Lagerbox ausgeladen werden. Sie nahm Alles, was wertvoll war mit sich, einschliesslich der Möbel und hinterliess mir nur den Schrott, den sie nicht brauchen konnte. Derzeit lebe ich in einem Hotel in Wien. Meine Frau geht seither der Prostitution in Deutschland nach.
Da ich in Deutschland damals Altschulden hatte, war es von Beginn der Ehe an klar, das alle Werte auf ihren Namen geschrieben werden, auch wenn ich Geld hatte, wurde Dies zur Sicherheit und weiterhin in Spanien praktiziert. Insgesamt hat sie Werte in Höhe von ca. 50.000€ mit sich genommen, inclusive Auto (15.000€) welches ich, belegbar, von meinem Konto in Spanien bezahlt hatte. Ausserden diverse Cartierund Rolexuhren, einige LouisVuitton Taschen und einen Haufen teurer Klamotten.
Sie ist derzeit in Deutschland unauffindbar, hat lediglich eine Telefonnummer in ihrer Anzeige, mit der sie um Kundschaft wirbt.
Dazu ist sie mit dem spanischen Aufenthaltstitel am arbeiten, obwohl sie Das nicht darf. Die spanische Botschaft in Wien hat mir erklärt, das der spanische Titel bei Trennung oder bei Wegzug aus Spanien bereits ungültig sei. Die deutsche Botschaft sagt, das sie in Deutschland wegen der Trennung nun ein Visum benötigen würde, um sich dort aufzuhalten.
Weiterhin bestünde eine Meldepflicht innerhalb 5 Tagen, was dann zur Folge hätte, das sich das Ausländeramt ihrer annimmt, um einen deutschen Aufenthaltstitel auszustellen. Dies soll aber, soweit mir bekannt, nur funktionieren, wenn sie mit mir an gleicher Adrese in Deutschland gemeldet sei.
Abegesehen davon, das ich mich niemals von ihr trennen wollte und auf Besserung hoffe, möchte ich nicht, das sie mit meinem Namen der Prostitution nachgeht und in diesem Fall auch nicht, das sie einen Aufenthaltstitel mit meinem Namen bekommt.
Und wie sieht es bei einer möglichen Scheidung aus ? Wie Bekomme ich möglicherweise mein Geld zurück ?
Welche Rechte habe ich als Mann in diesem Fall und welche Rechte hat sie ? Sollte sie mich wirklich nur benutzt haben, was ich derzeit durch die rosarote Brille noch nicht glauben mag, würde ich es gerne vermeiden, das sie einen erneuten Titel als Belohnung erhält . Ich bitte um Aufklärung, das Internet ist groß, aber Jeder sagt etwas Anderes und österreichische Anwälte kennen sich mit deutschen Gesetzen in diesem Fall nicht aus. Danke im vorab für eine Antwort Tommi


-- Editier von Bratwurstfan am 10.07.2016 17:47

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat:
Die deutsche Botschaft sagt, das sie in Deutschland wegen der Trennung nun ein Visum benötigen würde, um sich dort aufzuhalten.

Da hast Du wohl etwas falsch verstanden. Ein Visum gilt nur für die Einreise und für kurzzeitige Aufenthalte. Für längerfristigen/dauerhaften Aufenthalt bedarf es einer Aufenthaltserlaubnis und für den muss es einen Grund geben. Du als Noch-Ehemann kannst es sicher nicht sein, denn dafür müsstet Ihr in ehelicher Gemeinschaft leben. Eine Tätigkeit als Prostituierte erfüllt das Recht auf einen Aufenthalt sicher auch nicht.

Zitat:
Und wie sieht es bei einer möglichen Scheidung aus ? Wie Bekomme ich möglicherweise mein Geld zurück ?

Das müsstest Du durch einen Anwalt (in Deutschland) klären lassen. Über Ihre Telefonnummer sollte ihr Aufenthaltsort wohl zu ermitteln sein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2408 Beiträge, 714x hilfreich)

Du "be******t" deine Gläubiger und willst "dein" Eigentum aber von ihr haben? .... man man da fehlt einem sämtliches Verständnis.

4x Hilfreiche Antwort

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