Hallo,
ich habe ein frage.
Ein Freund von mir hat sich mit seiner "Noch-Ehefrau" am 6.12 letzten Jahres ein Haus gekauft, nun kam es zur Trennung. Es ist bereits alles beim Notar Unterschrieben, jedoch und das wusste er nicht, steht die Finanzierung nicht mehr, da sie bei der Bank arbeitet, und sich drum gekümmert hatte. Nun will sie "natürlich" nicht mehr mit unterschreiben und die Bank sagt, alleine gibt es keinen Kredit. Sollte er nun eine Bank finden, was bei seinem Gehalt nicht das Problem sein sollte, was steht Ihr dann zu? Sie will sich nicht mehr mit ins Grundbuch eintragen lassen? geht das so einfach? Sie hat ja den Kaufvertrag mit Unterschrieben?
Und wie sieht es bei der Unterhaltsberechnung aus? Kann er den Abtrag für das Haus mit anrechnen lassen? Steht Ihr Mietausgleich zu?
Fragen über Fragen, vielleicht hat jemand von euch eine Idee und kann uns weiter helfen?
Vielen Dank im Vorraus!!
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Trennung nach Hauskauf, was nun?
21. Januar 2011
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Frage vom 21. Januar 2011 | 11:48
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennung nach Hauskauf, was nun?
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#1
Antwort vom 21. Januar 2011 | 13:01
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo RapunzelPurzel,
quote:
was steht Ihr dann zu?
Wenn beide in der Zugewinngemeinschaft waren, dann steht
ihr nur der Zugewinn zu ( und der dürfte gleich 0 sein).
Bei der Unterhaltsberechnung wird ihm ein Wohnvorteil
angerechnet ( mietfreies Wohnen), aber die Schuldzinsen
kann er gegen rechnen.
lg
edy
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"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"
#2
Antwort vom 21. Januar 2011 | 14:20
Von
Status: Lehrling (1723 Beiträge, 1092x hilfreich)
quote:
Es ist bereits alles beim Notar Unterschrieben,
Damit haben die beiden gemeinsam die Immobilie erworben.
quote:
Nun will sie "natürlich" nicht mehr mit unterschreiben und die Bank sagt, alleine gibt es keinen Kredit.
Wenn der Kaufpreis nicht fristgemäß entrichtet wird, dann könnte der Verkäufer aber sehr "missmutig" werden. Insbesondere könnte er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
quote:
Sollte er nun eine Bank finden, was bei seinem Gehalt nicht das Problem sein sollte, was steht Ihr dann zu?
Na ja, wenn man nix am Vertrag ändert, dann würde die Noch-Ehefrau hälftige Eigentümerin! Das sollte der Noch-Ehemann natürlich verhindern. Und darüber müssen die BEIDEN mit dem Notar sprechen. Der muss entsprechende Weisungen bekommen, dass der Grundbucheintrag nur auf den Ehemann erfolgen soll.
Aber mal so ganz nebenbei: das ist natürlich ein toller Zeitpunkt, um sich zu trennen! Die beiden kaufen eine Immobilie und 4 Wochen später sind sie getrennt ... games people play! Respekt! Diese Spielart sieht man nicht alle Tage ... *grins*
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#3
Antwort vom 21. Januar 2011 | 15:11
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 6x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 21. Januar 2011 | 15:26
Von
Status: Master (4821 Beiträge, 1821x hilfreich)
quote:
Nein, erworben haben diese die Immobilie erst, wenn die Auflassung erfolgte. Vorher müsste jedoch zunächst einmal der Kaufpreis gezahlt werden
Bevor eine Auflassungsvormerkung nicht eingetragen ist, wird in der Regel kein Cent fließen. Selbst ohne AV wird bei Gesunden der Kaufpreis erst fällig, wenn die Eintragung erfolgt ist.
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#5
Antwort vom 21. Januar 2011 | 15:38
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 6x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#6
Antwort vom 21. Januar 2011 | 15:53
Von
Status: Master (4821 Beiträge, 1821x hilfreich)
quote:
Den Notarvertrag würde ich gern einmal sehen, welcher eine Kaufpreisfälligkeit erst nach Eintragung der Erwerber im Grundbuch vorsieht.
Für wieviel Tonnen Papier hat er Platz?
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