Trennung mit mehreren Kindern, Steuererklärung

4. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Heikla123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennung mit mehreren Kindern, Steuererklärung

Hallo,
welche Steuerklassen greifen bei einer Trennung mit Kindern, wenn z.b. eines beim Vater, eines bei der Mutter gemeldet ist?
Das setzt sicher voraus, dass der Kindergeld Bezug entsprechend geregelt ist.
Werden dann beide Elternteile mit Steuerklasse II geführt?

-- Editiert von Moderator am 04.07.2017 19:07

-- Thema wurde verschoben am 04.07.2017 19:07

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Klar - sofern sie alleinerziehend sind und nicht etwa mit neuen Partnern zusammenleben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Heikla123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ansonsten also Steuerklasse I?
Bei neuem Partner?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ja, bei neuem Partner gilt die Steuerklasse I, als Alleinerziehender die Steuerklasse II.

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#4
 Von 
Gaestin
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat:
bei neuem Partner gilt die Steuerklasse I

wenn der neue Partner mit im Haushalt lebt, sonst StKl 2

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#5
 Von 
Heikla123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

...d.h. also unabhängig davon, ob man Kindergeld bezieht? ..die Steuerklasse I ist dann an die neue Partnerschaft geknüpft, egal ob man Kindergeld bekommt oder nicht?

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

..die Steuerklasse I ist dann an die neue Partnerschaft geknüpft, egal ob man Kindergeld bekommt oder nicht? Ja, wobei Kindergeld doch wohl an ein Kind im Haushalt anknüpft - hat man keins im Haushalt, kriegt man kein Kindergeld und alleinerziehend ist man logischerweise auch nicht. Und hat man eins (oder mehrere), dann hängt es am Vorhandensein eines mitwohnenden Partners, ob man Klasse 1 oder 2 hat.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Heikla123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar soweit, danke!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Steuerklasse 1 gilt für Alle, die nicht Anspruch auf eine andere Steuerklasse haben.

Steuerklasse 2 gilt für Alleinerziehende, d.h. im Haushalt muss ein Kind mit Kindergeldanspruch gemeldet sein und es darf kein weiterer Erwachsener im Haushalt leben

Steuerklassen 3, 4 und 5 gelten für Verheiratete, die nicht dauernd getrennt leben

Steuerklasse 6 gilt für einen Zweitjob.

-- Editiert von hh am 05.07.2017 09:35

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