Hallo,
welche Steuerklassen greifen bei einer Trennung mit Kindern, wenn z.b. eines beim Vater, eines bei der Mutter gemeldet ist?
Das setzt sicher voraus, dass der Kindergeld Bezug entsprechend geregelt ist.
Werden dann beide Elternteile mit Steuerklasse II geführt?
-- Editiert von Moderator am 04.07.2017 19:07
-- Thema wurde verschoben am 04.07.2017 19:07
Trennung mit mehreren Kindern, Steuererklärung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Klar - sofern sie alleinerziehend sind und nicht etwa mit neuen Partnern zusammenleben.
Ansonsten also Steuerklasse I?
Bei neuem Partner?
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Ja, bei neuem Partner gilt die Steuerklasse I, als Alleinerziehender die Steuerklasse II.
Zitat:bei neuem Partner gilt die Steuerklasse I
wenn der neue Partner mit im Haushalt lebt, sonst StKl 2
...d.h. also unabhängig davon, ob man Kindergeld bezieht? ..die Steuerklasse I ist dann an die neue Partnerschaft geknüpft, egal ob man Kindergeld bekommt oder nicht?
..die Steuerklasse I ist dann an die neue Partnerschaft geknüpft, egal ob man Kindergeld bekommt oder nicht? Ja, wobei Kindergeld doch wohl an ein Kind im Haushalt anknüpft - hat man keins im Haushalt, kriegt man kein Kindergeld und alleinerziehend ist man logischerweise auch nicht. Und hat man eins (oder mehrere), dann hängt es am Vorhandensein eines mitwohnenden Partners, ob man Klasse 1 oder 2 hat.
Alles klar soweit, danke!
Steuerklasse 1 gilt für Alle, die nicht Anspruch auf eine andere Steuerklasse haben.
Steuerklasse 2 gilt für Alleinerziehende, d.h. im Haushalt muss ein Kind mit Kindergeldanspruch gemeldet sein und es darf kein weiterer Erwachsener im Haushalt leben
Steuerklassen 3, 4 und 5 gelten für Verheiratete, die nicht dauernd getrennt leben
Steuerklasse 6 gilt für einen Zweitjob.
-- Editiert von hh am 05.07.2017 09:35
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