Trennung - eingetragene Lebensgemeinschaft

13. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
FeWu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
Trennung - eingetragene Lebensgemeinschaft

Hallo,
meine Frau und ich haben uns einvernämlich nach nicht ganz zwei Jahren eingetragener Lebensgemeinschaft getrennt.

Was müssen wir jetzt beachten?

Erfolgt auch bei eingetragenen Lebensgemeinschaften eine Scheidung oder kann man diese einfach wieder beim Standesamt austragen lassen?

Wie ist das mit dem Trennungsjahr, wir leben weiterhin zusammen (in einer 3 Personen WG) und würden das aus Kostengründen auch gern beibehalten. Wird das im Trennungsjahr anerkannt?

Brauchen wir unbedingt einen Anwalt? Wir haben nichts vorüber wir uns streiten können, da wir außer ein paar Möbel während der Zeit der Lebensgemeinschaft nichts großartiges angeschaft haben und bei den vorhandenen Dingen sind wir uns einig.

Wie sieht das mit Unterhalt aus? Meine Frau möchte keinen Unterhalt, verdient allerdings nicht genug um sich eine eigene Wohnung (wenn für das Trennungsjahr nötig) zu leisten. Würde sie im Trennungsjahr Anspruch auf Zuschuss durch Hartz 4 bekommen? Vermutlich nur, wenn wir bei Zusammenrechnung beider Gehälter Anspruch darauf haben, oder? Und wie würde das nach der offiziellen Trennung aussehen? Würde ihr dann Unterstützung vom Staat zustehen oder würde von ihr verlangt werden Unterhalt von mir einzuklagen, auch wenn wir bereits getrennt sind und sie auch körperlich, ... nicht eingeschränkt wäre zum Arbeiten (sondern z.B. einfach keinen Job bekommt).

Wäre super, wenn ich auf ein paar Fragen antworten bekommen würde um abschätzen zu können worum wir uns jetzt kümmern müssen.

Danke und mfg

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

ich bin etwas verwirrd. Bei der eingetragenen Lebensgemeinschaft handelt es sich um eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft?

LG nero

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FeWu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

genau, es handelt sich um eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft. Wäre echt super, wenn mir jemand helfen kann.
Ich bin auch über antworten dankbar, wie sich die Situation bei einer "normalen" Ehe verhalten würde, da in diesem Fall die eingetragene Lebenspartnerschaft laut §15 LPartG der Ehe gleichgestellt wurde.

Danke und liebe Grüße Mandy

3x Hilfreiche Antwort

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