Trennung der Pausenregelung Azubi-Mitarbeiter
Guten Abend zusammen,
ich bin Azubi in einer IT Dienstleistungsfirma.
In dieser wurde nun eine Trennung der Pausenregelung zwischen Azubis und Mitarbeiter eingeführt.
Azubis müssen am Laufe des vormittags 15 Minuten, zum Mittag 30 Minuten und am Nachmittag 15 Minuten Pause machen. Sie dürfen außerhalb dieser Pausenzeit nicht rauchen.
Mitarbeiter hingegen genießen eine volle Stunde Mittagspause und dürfen außerhalb ihrer Pause rauchen.
Ist diese Trennung rechtlich zulässig?
Wir arbeiten 8 Stunden täglich (mindestens) am Bildschirm, müsste dort nicht die Bildschirmarbeitsplatzverordnung greifen? Diese sollte doch eine 3-5 Minütige Raucherpausen je Arbeitsstunde rechtfertigen, oder irre ich?
Leider haben wir keinen Betriebsrat den man zu solchen Angelegenheiten befragen könnte.
Ich hoffe jemand hier im Forum kann mir die Antworten geben.
Mfg
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von Hitman1042 am 15.08.2011 22:17
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>Trennung der Pausenregelung Azubi-Mitarbeiter
Danke für die schnellen Antworten.
Diese
Trennung wurde nur eingeführt weil es viele Mitarbeiter gibt die viel rauchen. Sollte diese ihre Raucherpausen untersagt kriegen, würden sie wahrscheinlich das Unternehmen verlassen. Azubis ist dies ja nicht ohne weiteres möglich.
Als Begründung wurde angeführt das Mitarbeiter mehr leisten. Aber wenn Azubis mehr als 100 Überstunden haben, kann man nicht behaupten das sie weniger leisten oder?
@wirwerden: Nein es ist nicht fair aber ist es fair das diese 2 mal in der Stunde Kaffee holen gehen?
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-- Editiert Hitman1042 am 16.08.2011 12:56
von Hitman1042 am 16.08.2011 12:54
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>Trennung der Pausenregelung Azubi-Mitarbeiter
Die Pausenregelung für die Azubis ist arbeitsrechtlich nicht zu beanstanden.
Eine Gleichbehandlung kann man hier nicht reklamieren, denn die anderen Mitarbeiter sind nicht mit den Azubis zu vergleichen - das wäre nur der Fall, wenn einem Azubi Raucherpausen gestattet würden, aber einem anderen Azubi nicht.
Raucherpausen sind auch nicht mit Trinkpausen oder Toilettenpausen aufzurechnen.
Vielleicht hat der AG sich einfach im Rahmen seiner Fürsorgepflicht zu dieser Regelung entschlossen, um die zur Ausbildung Beschäftigten im Rahmen seiner Möglichkeiten von schlechtem, gesundheitsschädlichem Verhalten abzuhalten?
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von nachtmieze am 16.08.2011 14:41
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