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Trennung der Pausenregelung Azubi-Mitarbeiter

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Trennung der Pausenregelung Azubi-Mitarbeiter

Guten Abend zusammen,

ich bin Azubi in einer IT Dienstleistungsfirma.
In dieser wurde nun eine Trennung der Pausenregelung zwischen Azubis und Mitarbeiter eingeführt.

Azubis müssen am Laufe des vormittags 15 Minuten, zum Mittag 30 Minuten und am Nachmittag 15 Minuten Pause machen. Sie dürfen außerhalb dieser Pausenzeit nicht rauchen.

Mitarbeiter hingegen genießen eine volle Stunde Mittagspause und dürfen außerhalb ihrer Pause rauchen.

Ist diese Trennung rechtlich zulässig?

Wir arbeiten 8 Stunden täglich (mindestens) am Bildschirm, müsste dort nicht die Bildschirmarbeitsplatzverordnung greifen? Diese sollte doch eine 3-5 Minütige Raucherpausen je Arbeitsstunde rechtfertigen, oder irre ich?

Leider haben wir keinen Betriebsrat den man zu solchen Angelegenheiten befragen könnte.

Ich hoffe jemand hier im Forum kann mir die Antworten geben.

Mfg

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von Hitman1042 am 15.08.2011 22:17
Status: Frischling (4 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 55 weitere Beiträge zum Thema "Pausenregelung".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Trennung der Pausenregelung Azubi-Mitarbeiter
/// Bildschirmarbeitsplatzverordnung

mit der bildschirmpause ist es so eine sache: sie setzt voraus, dass ununterbrochen und am bildschirm am bildschirm gearbeitet wird. sobald zwischendrin andere tätigkeiten anfallen - vom telefonieren bis papiere ordnen usw. ist das schon eine pause vom bildschirmstarren. diese ordnung taugt somit nur bedingt, raucherpausen zu kaschieren.

ob azubis eine andere pausenordnung aufgedrückt bekommen können oder dürfen als die sonstige belegschaft, ist freilich eine interessante frage. dafür spricht, dass ein ausbildungsverhältnis eben kein AV ist und manche besonderheit aufweist. dagegen wohl, dass die allgemeine ordnung im betrieb schwerlich eine unterschiedliche behandlung rechtfertigt.


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von blaubär+ am 16.08.2011 10:01
Status: Unsterblich (2265 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 37 User(n) bewertet)

>Trennung der Pausenregelung Azubi-Mitarbeiter
quote:
Diese sollte doch eine 3-5 Minütige Raucherpausen je Arbeitsstunde rechtfertigen, oder irre ich?

Da irren Sie gewaltig. Die Bildschirmpause nach der Bildschirmarbeitsplatzverordnung ist keine Erholungs-Pause im üblichen Sinne. D.h. der AN hat hier nicht X Minuten pro Stunde zur freien Verfügung. Der AG kann für diese Zeit eine andere Tätigkeit zuweisen.

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von 1000kleinesachen am 16.08.2011 11:00
Status: Unsterblich (3710 Beiträge)
Userwertung:  4,1  von 5 (von 78 User(n) bewertet)

>Trennung der Pausenregelung Azubi-Mitarbeiter
@ 1000kleine Sachen: mal wirklich einer Meinung! Hinzu kommt noch: 3-5 Minuten Raucherpause pro Stunde, das bedeutet inkl. aus dem Gebäude gehen, zum Ascher und zurück mindestens 10 Minuten. Macht auf 8 Stunden 80 Minuten, die zusätzlich zu den Pausen nicht gearbeitet wurden. Fair gegenüber den Nichtrauchern? Wohl kaum, oder?

Wenn in dieser Firma so gesplittet wurde zwischen Arbeitnehmern und Azubis, dann wird das ja seinen Grund haben. Denn ohne denselben kommt man ja nicht auf so eine Regelung.

wirdwerden

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von wirdwerden am 16.08.2011 11:17
Status: Tao (10996 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 249 User(n) bewertet)

>Trennung der Pausenregelung Azubi-Mitarbeiter
Danke für die schnellen Antworten.

Diese Trennung wurde nur eingeführt weil es viele Mitarbeiter gibt die viel rauchen. Sollte diese ihre Raucherpausen untersagt kriegen, würden sie wahrscheinlich das Unternehmen verlassen. Azubis ist dies ja nicht ohne weiteres möglich.

Als Begründung wurde angeführt das Mitarbeiter mehr leisten. Aber wenn Azubis mehr als 100 Überstunden haben, kann man nicht behaupten das sie weniger leisten oder?

@wirwerden: Nein es ist nicht fair aber ist es fair das diese 2 mal in der Stunde Kaffee holen gehen?

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-- Editiert Hitman1042 am 16.08.2011 12:56


von Hitman1042 am 16.08.2011 12:54
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Trennung der Pausenregelung Azubi-Mitarbeiter
/// ... würden sie wahrscheinlich das Unternehmen verlassen

sagt wer? sind die zeiten tatsächlich so, dass diese leute wegen des rauchens gehen würden und auch gewiss neue arbeitsplätze hätten?

eine 'gerechte' lösung wäre, für alle die raucherpausen tatsächlich den pausen zuzuschlagen. ergebnis wäre vmtl. eine halbe stunde mittag für alle und weitere pausen als r-pausen. wäre arbeitsrechtlich gedeckt, aber vielleicht auch eine verschlechterung für alle.

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von blaubär+ am 16.08.2011 14:16
Status: Unsterblich (2265 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 37 User(n) bewertet)

>Trennung der Pausenregelung Azubi-Mitarbeiter
Die Pausenregelung für die Azubis ist arbeitsrechtlich nicht zu beanstanden.
Eine Gleichbehandlung kann man hier nicht reklamieren, denn die anderen Mitarbeiter sind nicht mit den Azubis zu vergleichen - das wäre nur der Fall, wenn einem Azubi Raucherpausen gestattet würden, aber einem anderen Azubi nicht.
Raucherpausen sind auch nicht mit Trinkpausen oder Toilettenpausen aufzurechnen.

Vielleicht hat der AG sich einfach im Rahmen seiner Fürsorgepflicht zu dieser Regelung entschlossen, um die zur Ausbildung Beschäftigten im Rahmen seiner Möglichkeiten von schlechtem, gesundheitsschädlichem Verhalten abzuhalten?

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von nachtmieze am 16.08.2011 14:41
Status: Unsterblich (934 Beiträge)
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