Trennung Wohnansprüche am und im Haus bei unehelichen Beziehung

23. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Christian schröder
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 11x hilfreich)
Trennung Wohnansprüche am und im Haus bei unehelichen Beziehung

Hallo ich bin im Besitz von einen Haus mit Grundstück!
Da es zu Trennung in absehbarer Zeit kommt würde ich gerne vorab mir ein paar Infos einholen .50/50 im Grundbuch
Kredite kosten trage ich alleine!
Besitzansprüche wenn ich zu erst aus ziehe !?
Vor und Nachteile!?
Mit freundlichen Grüßen

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Seid Ihr Eigentümer oder Besitzer?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Christian schröder
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 11x hilfreich)

Wir sind beides Besitzer von Grundstück
Und Eigentümer des Hauses ist noch die Bank wegen dem Kredit!!!
Meine frage explizit bezieht sich jetzt eigentlich dadrauf sie möcht eine räumliche Trennung sowie mir ihr Anwalt es mit geteilt ..
Wenn ich jetzt ausziehe sollte!!?
Verliere ich jegliche wohnansprüche,obwohl ich alle koste trage !?

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Seid Ihr Eigentümer oder Besitzer?


50/50 im Grundbuch


@Christian Schröder

Wenn deine Frau eine räumliche Trennung wünscht, warum zieht SIE denn dann nicht einfach aus?

Wenn du aus dem Haus ausziehst, verzichtest du erst mal auf die Nutzung. Obwohl du die gesamt Belastung trägst!

In diesem Fall hast du einen Anspruch darauf, dass dir deine Ehefrau einen Ausgleich für die Nutzung deiner Hälfte der Immobilie zahlt. Ob sie dazu in der Lage ist, das ist eine ganz andere Frage.

Im dümmsten Fall zieht sie auch aus der Hütte aus ... und dann ist die Frage, wer die Zahlungen an die Bank bedient. Wenn die fälligen Beträge ausbleiben, wird die Bank sehr schnell die Immobilie per Zwangsversteigerung verwerten. Und dann macht ihr beide eine lange Nase. Wenn der Verkauf die Schulden nicht deckt, seid ihr haftbar!

Ich würde dir empfehlen, mit deiner künftigen Ex ein freundliches Gespräch zu führen, wie das mit der Immobilie weitergehen soll. Möglicherweise macht es Sinn, das Ding zu verkaufen ... und dann solltet ihr an einem Strang ziehen, um einen möglichst guten Erlös zu erzielen. Oder einer von euch beiden übernimmt die Hütte und zahlt den anderen aus. Eine einvernehmliche Lösung ist immer besser als ein Streit vor Gericht!


-- Editiert von Marcus2009 am 23.03.2016 16:20

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Christian schröder
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 11x hilfreich)

Ja ich/wir wollte die Immobilien eigentlich nicht aufgeben/ verkaufen
Am Geld liegt jetzt nicht ...
Es will quasi keiner weichen...
Meine Bedenken sind halt wenn ich ausziehe das Schlösser evtl Aus getauscht werden und ich dann kein Zutritt habe.....
"Weil ich kein Wohnrecht mehr habe weil ich zuerst gegangen bin"
Nur Kredit und zusätzlich Wohnung ist schwierig zumal ich ihre kosten Mit trage....

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Deine Bedenken sind nicht unbegründet. Wenn du ausziehst, bist du erst mal draußen!

Solange nicht klar ist, wie das mit der Finanzierung aussieht, würde ich dir empfehlen erst mal NICHT auszuziehen.

Denn im dümmsten Fall zahlst du die Kosten und deine Frau dreht dir eine lange Nase.

Sprich deine Frau an, wie das aussehen soll. Entweder wird sie in dem Haus wohnen, dann sollte sie auch die Belastungen tragen ... oder sie zieht aus und du zahlst weiter an die Bank.

Auf etwas anderes würde ich mich an deiner Stelle nicht einlassen.

Und natürlich muss man sich überlegen, wie die Immobilie dann irgenewann endgültig aufgeteilt wird, d.h. wer wen auszahlt.



-- Editiert von Marcus2009 am 23.03.2016 16:38

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Christian schröder
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 11x hilfreich)

Es ist zum Glück eine uneheliche Beziehung!!!
Ich habe erstmal das schreiben nett belächt was ich von ihren Anwalt bekommen habe mit der Aufforderung aus zuziehen.
Also erstmal nicht ausziehen um das Wohnrecht nicht zu verwirken lassen.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Christian schröder):
Ich habe erstmal das schreiben nett belächt was ich von ihren Anwalt bekommen habe mit der Aufforderung aus zuziehen.


Versuchen kann man es ja ... hehehe ... Aber dieser freundlichen Aufforderung würde ich an deiner Stelle auch nicht nachkommen!

Aber eine Einigung muss gefunden werden, wie das mit der Immobilie weitergehen soll. Im dümmsten Fall könnte die Gegenseite die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft beantragen. Na, sei froh, dass du die Dame nicht geheiratet hast ... dann hättest du jetzt nämlich ganz andere Schwierigkeiten.

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Christian schröder
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 11x hilfreich)

Ja im Brief vom Anwalt da stand auf jedenfalls was mit Zwangsversteigerung drin .....,
Soweit würde ich es nicht kommen lassen !!!
Eher würde ich das ....anzünden !!!
Spaß

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Christian schröder
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 11x hilfreich)

Wie gehen solche Fälle bei Gericht aus!?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Christian schröder):
Eher würde ich das ....anzünden !!!


Keine gute Idee ... hehehe ...

Wie das ausgeht? Na, da greift das alte Sprichwort: wenn zwei sich streiten, dann freut sich der Dritte.

Wenn Eigentümer sich über die Aufteilung einer Immobilie nicht einigen können, dann muss man die Sache halt mit dem Schwert teilen! In diesem Fall heißt das, dass eine Seite die Zwangsversteigerung verlangt. Im Rahmen dieser Zwangsversteigerung kann jeder bieten, der solvent ist. Also auch du selbst. Und damit könntest du die Immobilie im Alleineigentum erwerben. Der Erlös der Versteigerung wird dann abzüglich der Kosten anteilig an die ehemaligen Eigentümer ausgezahlt.

Dabei fallen Kosten an ... und die Frage ist, ob man im Rahmen der Versteigerung nicht zuviel zahlt. Denn es bieten meist auch Immobilienhändler mit. Alles in allem kann das recht teuer werden. Man kann aber auch Glück haben und die Immobilie günstig erwerben, vor allem wenn man noch im Haus wohnt. Das ist für die Immobilienhändler nämlich ein arges Manko ... und im übrigen muss man niemanden zur Besichtigung ins Haus lassen. Es kann also auch gut gehen. Nur ist es halt ein unwägbares Risiko.

Besser wäre es also schon, wenn man sich einvernehmlich einigt. Könnte deine "Frau ohne Trauschein" denn die Immobilie allein stemmen? Insbesondere wenn sie dich auszahlen müsste? Wenn nein, dann sollte doch alles dafür sprechen, dass du deine Ex auszahlst.



-- Editiert von Marcus2009 am 23.03.2016 18:28

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.022 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen