Trennung - Wegziehen!

19. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
Paretoprinzip
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)
Trennung - Wegziehen!

Hallo liebes Forum,

folgende Situation einer Freundin:

Sie ist seit fast 9 Jahren mit ihrem Lebensgefährten zusammen. Sie haben ein gemeinsames (Schulpflichtiges) Kind von 7 Jahren.
Sie möchte sich von ihm trennen, da sie mit seinem Verhalten und seiner Art und Weise wie er mit ihr und dem Kind umgeht nicht mehr leben kann.
Er ist schnell genervt, wird sehr schnell laut (vor allem dem Kind gegenüber) und behandelt sie eher wie eine Angestellte als seine Partnerin.
Dazu kommt, dass er sie bedrängt, teilw. Sex abverlangt, er trinkt täglich Alkohol (ab 4-5 Bier aufwärts).
Trotz alle dem liebt er sein Kind.

Da sie am derzeitigen Wohnort (sie sind vor ca. 3 Jahren da hin gezogen) nur wenige Freunde und keine Familie haben, möchte sie in die Gegend der eigenen Eltern ziehen.
Das Kind soll allerdings das Schuljahr beenden und der Umzug soll in den Ferien statt finden. Da das Kind zum neuen Schuljahr sowieso eine neue Klassenlehrerin bekommen würde, würde hier auch mehr oder weniger normaler Abschied stattfinden.

Aufgrund des nicht absehbaren Verhaltens des KV möchte sie das Kind vorerst aus der "Schusslinie" holen.
Es ist allerdings angedacht, mit dem KV zu reden und alles erwachsen zu besprechen.
Das weg ziehen hat folgende Gründe: Die Mutter würde ständig vom KV belästigt werden und kommt nicht zur Ruhe. Das Kind würde als Druckmittel verwendet werden bzw. kann man sich vorstellen, dass der KV es "wegnehmen" will. Demnach findet das Kind auch keine Ruhe. Die Mutter hätte bei den Eltern ein gesicherten Hintergrund mit Sicherstellung der Betreuung sowie Wohnung und festen Job!

Zu allem muss hinzugefügt werden, dass die Mutter steht alles dafür tun wird, dass sich Vater und Kind regelmäßig sehen. Sie würde sich an Fahrten und Kosten beteiligen...sofern es das Verhalten des KV zulässt!

Jetzt die Frage:

Sie haben gemeinsames Sorgerecht. Kann sie "einfach" weg ziehen?
MUSS sie sich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht holen?
Die Schulanmeldung bzw. früher die KiGaanmeldung hat sie bisher immer allein getätigt...da wurde nie die Unterschrift des KV verlangt!
Überhaupt, ist sie die Person die bisher alles für und mit dem Kind getan hat.

Ich danke euch für Antworten.





-- Editiert von Moderator am 21.04.2014 16:31

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

erstmaö sollte überhaupt geklärt werden, bei wem das Kind weiter leben wird, es ist nicht unbedingt so, dass das Kind bei der Mutter bleiben muss...

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#2
 Von 
Paretoprinzip
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Das Kind bleibt bei der Mutter.
Zumal das Kind bei der Muttet bleiben will.
Es hat bereits selbst artikuliert.."Mama,ich such mir auch neu Freunde...hauptsache wir bleiben zusammen!!"

As sollte ausreichen,oder?

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#3
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

Hallo,

von welcher Distanz ist denn die Rede bei dem geplanten Umzug?

Bei gemeinsamem Sorgerecht ist grundsätzlich die Zustimmung des anderen Elternteils zu einem Wegzug erforderlich. Bei geringeren Distanzen wird aber wohl kaum ein Gericht den Umzug des betreuenden Elternteils mit dem Kind untersagen.

Die Mutter allein darf natürlich jederzeit umziehen.

quote:
Das Kind bleibt bei der Mutter.
Zumal das Kind bei der Muttet bleiben will.
Es hat bereits selbst artikuliert.."Mama,ich such mir auch neu Freunde...hauptsache wir bleiben zusammen!!"

As sollte ausreichen,oder?


Nicht zwingend.

Bei Streitigkeiten über den Verbleib des Kindes richtet sich die Orientierung tatsächlich daran, welcher Elternteil bisher die überwiegende Betreuung des Kindes erbracht hat - aber auch die Kontinuität des sozialen Umfeldes des Kindes spielt eine Rolle - alles mit dem Hauptaugenmerk darauf, womit dem Wohl des Kindes am ehesten gedient sein könnte.

Für alle Beteiligten günstiger ist natürlich regelmäßig eine einvernehmlich gefundene Regelung.


Grüße



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"Persönliche Meinung ... ohne Gewähr "

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#4
 Von 
Paretoprinzip
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Die Rede ist von ca. 500 km.
Das Kind würde in eine Bekannte Umgebung kommen.

Aufgrund des psychischen Durcheinanders sowie dem dann entstehenden Druckes des KV welcher dann mit sicherheit entsteht, sollte es zum Wohle des Kindes sein, in die Nähe der Großeltern zu kommen wo es endlich zur Ruhe kommt. Denn bereits jetzt zeigt das Kind krankhafte Reaktionen auf Stress, welcher immer häufiger zwischen den Eltern herrscht.
Bei den grosseltern at sich das Kind die letzten male sichtbar wohler gefühlt.

Bisher war zu 95% die Mutter für die Erziehung und die Versorgung des Kindes Zuständig. Und das obwohl sie die meiste Zeit In Teilzeit bzw. mit zwei Arbeitsstellen beschäftigt war. Sie hat alles selbst organisiert und gehandelt.
Der KV hat es meist trotzdem in KiGa oder Betreuung schicken lassen,obwohl er zu Hause war.
Daher ist er auch gern mal überfordert oder genervt, wenn er das Kind länger als 3 Stunden zu beaufsichtigen.hatte.

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#5
 Von 
Paretoprinzip
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Die Rede ist von ca. 500 km.
Das Kind würde in eine Bekannte Umgebung kommen.

Aufgrund des psychischen Durcheinanders sowie dem dann entstehenden Druckes des KV welcher dann mit sicherheit entsteht, sollte es zum Wohle des Kindes sein, in die Nähe der Großeltern zu kommen wo es endlich zur Ruhe kommt. Denn bereits jetzt zeigt das Kind krankhafte Reaktionen auf Stress, welcher immer häufiger zwischen den Eltern herrscht.
Bei den grosseltern at sich das Kind die letzten male sichtbar wohler gefühlt.

Bisher war zu 95% die Mutter für die Erziehung und die Versorgung des Kindes Zuständig. Und das obwohl sie die meiste Zeit In Teilzeit bzw. mit zwei Arbeitsstellen beschäftigt war. Sie hat alles selbst organisiert und gehandelt.
Der KV hat es meist trotzdem in KiGa oder Betreuung schicken lassen,obwohl er zu Hause war.
Daher ist er auch gern mal überfordert oder genervt, wenn er das Kind länger als 3 Stunden zu beaufsichtigen.hatte.

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#6
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Ich finde die Aussage das der andere Elternteil einem Umzug immer zustimmen muß doch recht interessant. Wenn der Vater eines Kindes das Kind bei der Mutter lässt und weit weg zieht kann ihn nichts und niemand davon abhalten. Im gegenteil, er kann sogar die Kosten für den Umgang, wenn auch nur fiktiver Umgang, Unterhaltsmindernd geltend machen. Und eine Mutter soll immer fragen? Würde ich im leben nicht machen. Einfach den Vater vor vollendete Tatsachen stellen. Wenn er klagt könnte es zwar zu einem Gerichtstermin kommen, aber das würd ich nicht so eng sehen. Bis dahin ist das Kind in der neuen Umgebung verwurzelt und kein Richter würde hingehen und das Kind von der Mutter trennen.
Ich weiß das es hier genug Leute gibt die anderer Meinung sind, aber ich habe noch kein Urteil gesehen wo dieses Szenario dazu führte das das Kind zum Vater wechseln musste

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#7
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Hmm... also weil es Väter gibt, die sich wie egoistische Arschlöcher aufführen, gibt das jeder Mutter (die gar nichts mit den *********-Vätern zu tun hat) ebenfalls das Recht, sich wie ein egoistisches ********* aufzuführen. Da zeichnest Du ja ein wunderschönes Bild einer funktionierenden Gesellschaft auf.

Würde mich allerdings schon mal interessieren, ob Du das auch so sehen würdest, wenn Du der betroffene Vater wärst.

Bevor man ein Kind in die Welt setzt, sollte man sich die Konsequenzen überlegen. Auch für den Fall einer Trennung. Und das schließt auch ein, dass man zum Wohl des Kindes unter Umständen nicht mehr ganz so frei in der Wohnortwahl ist.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

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#8
 Von 
Paretoprinzip
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Da gebe ich dir schon recht!
Aber wenn sich die Mutter damit selbst und vor allem das Kind schützen möchte, da sie davon ausgeht,dass der KV wohl sehr ungemütlich werden kann, ist es doch mehr als legitim, oder?
Sollte sich der KV wieder fangen, wird sie schon alles dafür tun, dass sich Kind und KV sehen.

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#9
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Ich sage nicht, dass es keine Fälle gibt, in denen der Wegzug gerechtfertigt und dass man auf Teufel komm raus verpflichtet ist, in der Nähe des Kindsvaters zu bleiben.

Nur ist es nun mal ein gemeinsames Kind und damit auch in aller Regel eine gemeinsame Entscheidung, wo dieses lebt. Und wenn diese nicht möglich ist, dann sollte das ein neutraler Dritter (also ein Richter) entscheiden und nicht einer den anderen vor vollendete Tatsachen stellen. Du und Deine Freundin würden es sicher nicht wirklich lustig finden, wenn sich der Vater einfach das Kind schnappt und 500 km wegzieht, weil er bspw. meint, dass man mit der Mutter nicht vernünftig reden kann und sie das Kind nicht richtig erzieht.

Ich kann aus Deiner Schilderung den Wunsch Deiner Freundin durchaus nachvollziehen, allerdings ist das mit Kind eben nicht ganz so einfach. Und meiner Erfahrung nach gibt es bei solchen Geschichten (mindestens) zwei Seiten. Ich habe zu oft gesehen, wie jemand einen anderen oder diese sich gegenseitig schlecht gemacht haben, die Wahrheit war meistens eine andere.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Und was ist wenn die Mutter am jetzigen Ort nicht, oder nur weniger arbeiten kann weil sie keine Betreung für das Kind hat? Dieses aber an dem neuen Wohnort aber durchaus sichergestellt ist?

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
wenn es für das Wohl des Kindes besser ist, dann spricht dies für einen Umzug. Besseres soziales, berufliches und familiäres Umfeld sind starke Argumente, auch vor dem Familiengericht.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Genau. Wie gesagt, es gibt durchaus auch gewichtige Argumente für den Wegzug. Nur ist es eben eine Situation, in der nicht nur das Wohl der Mutter, sondern das von drei Personen und von diesen insbesondere das des Kindes zu berücksichtigen ist. Und in aller Regel ist man als direkt Involvierter nicht in der Lage, das Für und Wider des Wegzugs neutral zu beurteilen.

Daher entweder eine gemeinsame Lösung oder man lässt es den hoffentlich neutralen Familienrichter entscheiden. Alleingänge - egal von welcher Seite - sind da einfach nicht angebracht.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Paretoprinzip
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Erstmal herzlichen Dank für eure Kommentare.

Also...die Mutter strengt diese Überlegungen in keinster Weise aus alleinigem Selbstnutzen an.
Es geht hier vor allem um das Kind.
In der Vergangenheit sind eben schon einige Sachhen passiert, weshalb die Mutter es für das beste erachtet, weg zu ziehen.
Der KV ist in keinster Weise berechenbar. Da er täglich Alkohol trinkt und gern auch mal zu viel, ist es eine denkbare Situation, dass er dann einfach gefährlich reagiert.
Und wenn er sauer und genervt ist, dann macht er auch keinen Halt davor, das Kind persönlich anzugreifen und verbal zu verletzen.

Und da ist es doch mehr als logisch, dass dem Kind das erspart wird.

Leider blieben bisherige Gespräche ergebnislos.

Zu den Argumenten des Umzuges:

Ja, das Umfeld am neuen Wohnort ist dann deutlich besser. Da steht eine Familie (Großeltern u.a.) zur Seite, beruflich bessere Chancen für die KM.
Am alten Wohnort wäre nur der KV da. Sonst keine Familie.
Der KV geht Vollzeit arbeiten und das zu Zeiten, in denen er eine Kinderbetreuung nicht absichern kann.

Alles in allem ist aber angedacht, eine vernünftige Lösung zu finden. Lediglich unter dem Aspekt, das Kind und KM in abgesicherte Verhältnisse ziehen und endlich etwas zur Ruhe kommen. Denn wie schon gesagt, das Kind zeigt schon krankhafte Reaktionen auf den Stress bzw. den Umgang.
Bei den Großeltern und fern vom KV bessern sich die Anzeichen extrem schnell und das Kind ist offener und entspannter. Und das sind Fakten, die Außenstehende war nehmen.
Der Kontakt soll ja erhalten werden und wird unterstützt!

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
es bleiben m. E. drei Möglichkeiten die Angelegenheit zu regeln:
1. Die Eltern einigen sich auf mit dem Umzug verbundene Modalitäten (mein Favorit, aber in manchen Konstellationen nicht erreichbar)
2. Die fehlende Zustimmung des KV durch einen Beschluss des FamGer ersetzen lassen. Dazu sollte die Hilfe eines Fachanwalts für Familienrecht in Anspruch genommen werden.
3. Umzug ohne Zustimmung des KV und abwarten was sich ergibt, sollte der Vater Klage beim FamGer einreichen, so braucht die Mutter ebenfalls einen Anwalt.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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