Trennung / Scheidung / Aufenthalt des Kindes

10. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
HinDu
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)
Trennung / Scheidung / Aufenthalt des Kindes

Ich muss hier mal für eine gute Freundin aktiv werden. Die Dame ist seit 15 Jahren verheiratet, ist kurz nach der Eheschließung und aus beruflichen Gründen ihres Mannes und mittlerweile einem gemeinsamen Kind (Tochter), nach Italien umgesiedelt. Vater ging arbeiten, Mutter hat Kind erzogen und die Sonne in Italien genossen. Nach 5 Jahren gemeinsamer Umzug nach Seoul, wieder aus beruflichen Gründen des Vaters. Dort vor Ort die gleiche Lebensart. Vater voll im Beruf, Mutter hat Haus gepflegt und Kind erzogen. Dann hat der Vater die Ehe mit einer Affäre gesprengt und beide Elternteile sind zeitgleich wieder nach Deutschland zurück gekehrt. Die Tochter, die bislang noch nie in Deutschland zur Schule ging (immer nur auf internationale Schulen in Italien und Korea) ist auf ein Gymnasium in der Nähe des Wohnortes des Vaters gegangen, weil die Mutter in das frühere Familienhaus (vor dem Auswandern nach Italien) zurück gezogen ist. Das liegt im Ländlichen und man einigte sich darauf das das Kind in der Stadt bessere schulische Möglichkeiten hat. Das war im März diesen Jahres. Jetzt bekommt der Vater das Angebot für seine Firma nach Amerika zu gehen (unbestimmte Zeit) und er setzt voraus, dass er die Tochter mitnimmt. Es soll bereits im Januar los gehen. Greencard ist beantragt. Was sollte die gute Freundin tun? Ich weiß dass beide Elternteile zustimmen müssen wenn ein Kind von einem Umzug betroffen ist. Sollte sie umgehen einen Anwalt damit betrauen, denn der Vater intrigiert bereits bei dem Kind....stellt sie vor die Wahl, will jetzt schon das sie eine Entscheidung trifft (ziemlich miese Sache finde ich ein Kind -mittlereile 14- so unter Druck zu setzen), will mit ihr in den anstehenden Herbstferien nach Amerika fliegen, damit sie sich schon mal diverse Schulen ansieht. Langsam steigt da die Panik bei der Freundin hoch. So weit ich weiß muss doch auch der fehlende Elternteil zustimmen wenn ein Elternteil mit einem gemeinsamen Kind Urlaub machen möchte...was sind denn die Ratschläge der Gemeinschaft hier...Vielen Dank.

-- Editier von HinDu am 10.10.2016 16:04

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5 Antworten
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#1
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Wenn Vater und Kind zusammen Urlaub machen muss gar keiner irgendwas zustimmen. Im Gegeteil. Die Mutter kann gar nicht verbieten das das Kind nach Amerika geht und dort den Urlaub verbringt. Den in den Umgangszeiten können Vater und Mutter so ziemlich tun was sie wollen. Es sei den sie würden nach Syrien oder Nordkorea wollen, das würde dem Kindswohl nicht entsprechen und kann von der Mutter verhindert werden.
Ansonsten wird wahrscheinlich bei einem Gerichtsprozess das Kind gefragt werden wo bzw. bei wem sie wohnen möchte. Amerika hört sich ja erstmal gut an, aber man sollte die Tochter dann schon auf die Risiken und Probleme aufmerksam machen. Vor allem würde ich sie darauf aufmerksam machen das der Vater ja anscheinend mehr seinen Job als die Tochter im Kopf hat und die Lebenssituaion in Amerika sich schnell wieder ändern kann und nicht von Dauer sein wird.
Ich habe mal mit einem Vater einer BEkannten über sein Leben gesprochen. Er ist Deutscher, sein Frau kam aus Skandinavien. Das Kind, die Bekannte, ist sehr sehr weit weg von hier geboren, auf einem anderen Kontinent, hat ihre ersten Lebensjahre in einem andern europäischen Land verbracht und ist erst spät nach Deutschland gekommen. Alles aus beruflichen Gründen des Vaters. Er würde es heute nicht mehr so machen. Er hat gesehen was seine Tochter für Probleme hatte mit den ständigen Wechseln zurande zu kommen. Ich konnte das gut verstehen. Mein Vater hat deswegen schon früh seine berufliche Kariere gestopt und ist der Kinder wegen nicht mehr beruflich "aufgesteiegen". Ich habe aber sehr viele Eltern erlebt die anders dachten und ständig woanders wohnten. Eine Familie kam zum Beispiel nach ca. 8 Jahren wieder zurück und zogen in die gleiche Strasse nur zwei Hausnummern vorher wieder ein. Der Vater hatte Karriere gemacht, die Kinder aber waren absolute Einzelgänger und hatten auch keine Lust sich neue Freunde zu suchen. Sie mussten ja eh alle zwei Jahre ihr komplettes Umfeld erneuern

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Den Urlaub sehe ich auch ohne Probleme.

Hinsichtlich des Umzugs des Kindes in die USA kann man einfach nicht raten. Es gibt viele Kinder (meine auch) die sowohl in den USA als auch in Europa in die Schule gegangen sind. Sie empfinden das als Bereicherung, sind beruflich stark international ausgerichtet, denken globaler. Haben einfach Erfahrungen, die andere Menschen nicht haben. Ob das für jedes Kind zutrifft, keine Ahnung.

Nur hier haben wir ja Nachfolgendes: die Mutter hat das Kind trotz des starken beruflichen Engagements des Vaters in dessen Obhut gegeben. Ist auch nicht in die Nähe gezogen, und selbst wenn das Kind in Deutschland bleiben würde, wäre doch ein Schulwechsel angesagt. Nämlich in eine Schule in ihrer Nähe. Und da kommen wir hier an unsere Grenzen. Ein Schulwechsel kommt auf jeden Fall. Was jetzt sinnvoller ist, keine Ahnung.

wirdwerden

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
So weit ich weiß muss doch auch der fehlende Elternteil zustimmen wenn ein Elternteil mit einem gemeinsamen Kind Urlaub machen möchte.

Nein, da sind Sie nicht richtig informiert. Eine Zustimmung beider Elternteile ist nur erforderlich, wenn der Urlaub Nachteile für das Kind befürchten lässt (Urlaub in besonders gefährlichen Ländern, Unterkunft nicht altersgerecht für das Kind, Reisedauer extrem lang, Reise beeinträchtigt Schulbesuch in der Heimat, o.ä.). Eine 1-2 wöchige Reise einer 14jährigen in die USA ist da völlig unproblematisch. Bei einem 6-wöchigen Abenteuer-Trekking im Himalaya mit einem Säugling sähe das anders aus.

Zitat:
was sind denn die Ratschläge der Gemeinschaft hier..

Sollte es zu einem Streit kommen, wird das Gericht das Kind befragen, wo es hin will. Und bei einem 14-jährigen Kind ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich das Gericht über den Willen des Kindes hinwegsetzt, im unteren einstelligen Prozentbereich. Deshalb ist es keine "miese Sache", sondern konsequent, dass das Kind auch einen eigenen Willen in dieser Angelegeheit ausprägt.

Zitat:
stellt sie vor die Wahl, will jetzt schon das sie eine Entscheidung trifft (ziemlich miese Sache finde ich ein Kind -mittlereile 14- so unter Druck zu setzen)

Wenn das Kind selbst nicht weiß, was es selbst will, wird es zwangsläufig zum Spielball der Interessen von Mutter und Vater. Da steht am Ende fast sicher ein unglückliches Kind. Von daher wäre es schon sinnvoll, wenn das Kind sich selbst entscheidet.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

In Deutschland ist man mit 14 strafmündig. Daher hoffe ich mal sehr, dass bei solchen Fragen dann auch der Wunsch des Kindes zählt. Wenn ich strafmündig bin, kann ich auch entscheiden, wo und mit wem ich leben will.
Die Eltern sollten sich einigen, damit das Kind tun kann, was es möchte. Und trotzdem beide es noch lieben.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Strafmündigkeit und familienrechtliche Entscheidungen haben so viel miteinander zu tun wie Bismarck und die Preiselbeeren, nämlich gar nichts. Volljährigkeit kommt mit 18 und bis dahin entscheiden die Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechts über den Wohnort des Kindes. Je älter das Kind ist, desto mehr wird es natürlich in die Entscheidungsfindung mit eingebunden.

Aber hier kann man nun wirklich nicht konkret raten, einfach, weil man das Kind nicht kennt, nicht weiss, wie die Lebensumstände bei Vater/Mutter sind. Denn ein Wechsel steht ja ohnehin an, sei es nun zur Mutter in die abgelegene Gegend oder aber gemeinsam mit dem Vater in den USA.

Yogi, volle Strafmündigkeit tritt nicht mit 14 ein, sondern mit 18, häufig erst mit 21.

wirdwerden

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