Trennung: Rücktritt aus Vertrag sofort zustimmen?

5. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Endeistjetzt
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennung: Rücktritt aus Vertrag sofort zustimmen?

Guten Tag

Die Ausgangslage: Ein Paar wohnt mit dem gemeinsamen Kind in einer Mietwohnung. Hauptmieterschaft trägt die Frau, der Mann hat den Mietvertrag als Solidarmieter mit unterschrieben (Schweiz).

Nun gibt es einen Streit, worauf die Frau vom Mann den sofortigen Auszug verlangt. Die Frau geht mit dem Kind zu ihrer Familie und besteht auf einen raschen Auszug des Mannes, damit sie wieder in die Wohnung zurück kann. Erst erwartet sie vom Mann den Auszug innert 7 Tagen, als dies nicht bewerkstelligt werden kann, verlangt sie vom Mann die sofortige schriftliche Kündigung der Solidarmieterschaft auf Ende des Monats.

Vermutlich wollte die Frau den Solidarmieter bereits auf eigene Faust aus dem Mietvertrag "kicken" - und hat dabei festgestellt, dass sie dies nur mit seiner Einwilligung tun kann. Da beide Mieter diese Kündigung mitunterzeichnen müssen.

Derweil hat sich der Mann bereit erklärt, die Wohnung zu verlassen und kümmert sich fortan intensiv um eine angemessene neue Bleibe. Er besteht jedoch auf eine angemessene Frist um etwas Neues zu finden. Die Frau macht weiter Druck, dass es schnell gehen müsse, da ihre Situation mit dem Kind bei Familienangehörigen unterzukommen entsprechend unkomfortabel sei.

Seine Situation ist finanziell schwierig, da er Teilzeit arbeitet und die Wohnungssuche wird zusätzlich erschwert, da Einträge im Betreibungsregister vorhanden sind. Die finanzielle Situation der Frau ist deutlich besser, es sind auch keine Einträge vorhanden.

Mündlich willigt der Mann der Frau ein, seine Kündigung in den nächsten Tagen aufzusetzen und stellt erst im Nachhinein fest, dass dies im dümmsten Fall, wenn der Monat vorbei gehen würde ohne dass er etwas Neues gefunden hat, blöde enden würde, also auf der Strasse.

Mir ist bewusst, dass sich diese Frage rein rechtlich nicht beantworten lässt, da auch moralische Überlegungen eine Rolle spielen.

Wie würdet ihr also handeln, wenn ihr in der Lage des Mannes wärt?
Danke für jegliche Meinungen



-- Editiert Endeistjetzt am 05.01.2013 00:48

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Schwer zu sagen, weil ich mich mit Schweizer Mietrecht nicht auskenne. Z.B. hab ich den Begriff Solidarmieter noch nie gehört. Gibts hier in Deutschland nicht.

Bei uns wäre es so, dass, wenn zwei Mieter in einem Mietvertrag stehen, auch nur beide gemeinsam kündigen können, und vor allem nicht einer der Mieter dem anderen kündigen kann. Ich schätze mal, das wird bei euch auch nicht anders sein, aber wie gesagt, was ein Solidarmieter ist und ob sich da die Rechtslage anders gestaltet weiß ich nicht.

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#2
 Von 
Endeistjetzt
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke.

Dies habe ich bereits abgeklärt. Sämtliche im Mietvertrag aufgeführten Personen müssen der Kündigung zustimmen.

Meine Frage war eher darauf gerichtet, ob ihr die Kündigung in dieser Form, ohne etwas Neues zu haben, aufsetzen würdet? Versprochen ist versprochen, andererseits manövriert man sich dadurch unter Umständen in eine noch blödere Situation.

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-- Editiert Endeistjetzt am 05.01.2013 01:03

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hallo Endeistjetzt

quote:
Meine Frage war eher darauf gerichtet, ob ihr die Kündigung in dieser Form, ohne etwas Neues zu haben, aufsetzen würdet?


nun, das ist leicht zu beantworten: Nein, das wäre verantwortungslos. Erst wenn beide Mietparteien eine andere Unterkunft gefunden haben ist es sinnvoll gemeinsam zu kündigen.

Gruß
Karakorum

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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

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