366.323
Registrierte
Nutzer
 www.123recht.net » Forum » Familienrecht » Trennung - Regelung gem. finaziertes Eigenheim

Trennung - Regelung gem. finaziertes Eigenheim

Leserwertung
(0):
 Thema bewerten!

1399 Aufrufe
>Trennung - Regelung gem. finaziertes Eigenheim

Hallo,
die Problematik der gesamtschuldnerischen Haftung beider Parteien ist immer ein entscheidender Faktor bei der Sache, egal wie einig sich beide sein mögen. Gibt es Schwierigkeiten mit der Zahlung einer der beiden, steht die Bank beim anderen auf der Matte. Das ist auch bei der Übernahme durch eine der Parteien nicht zu vernachlässigen. Die Banken entlassen sehr ungern ohne zusätzlich neue Sicherheiten einen der Schuldner aus der Haftung. Außerdem braucht die übernehmende Partei Kapital um bei Scheidung den Zugewinn auszugleichen.
Gruß
Andreas

-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"


von amako am 17.07.2012 18:52
Status: Unsterblich (1363 Beiträge)
Userwertung:  3,5  von 5 (von 20 User(n) bewertet)

>Trennung - Regelung gem. finaziertes Eigenheim
Hallo Max,

jeder Geldzufluss, dessen Grundlage bereits in der Ehezeit lag, erhöht das Einkommen. Die Kreditkosten können dafür aber in voller Höhe - also Zinsen und Tilgung - gegengerechnet werden.

Die Ex kann die an Dich zu zahlende "Miete" nicht unterhaltsrelevant abziehen.

SG

Berry

-----------------
""


von Sir Berry am 17.07.2012 23:13
Status: Unsterblich (810 Beiträge)
Userwertung:  1,6  von 5 (von 88 User(n) bewertet)

>Trennung - Regelung gem. finaziertes Eigenheim
Hallo,
aber wahrscheinlich die ehebedingten Zahlungen für das Haus.
Gruß
Andreas

-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"


von amako am 18.07.2012 09:24
Status: Unsterblich (1363 Beiträge)
Userwertung:  3,5  von 5 (von 20 User(n) bewertet)

>Trennung - Regelung gem. finaziertes Eigenheim
Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Meldungen und Engagement!

Ich hoffe ich habe alles richtig verstanden:
Die Bank will eine montl. Kreditrate 800€ (sagen 250€ Zinsen + 550€ Tilgung) haben.
Nach dem Auszug von A zahlen A und B jeweils 400€ an die Bank. Zusätzlich zahlt B 400€ Nutzungsentschädigung an A.

Die Nutzungsentschädigung lässt das unterhalsrelevanten Einkommen von A um 400€ steigen (mehr Leistungsfähigkeit für die unterhaltsfordende Frau), richtig?

A kann von seinem unterhalsrelevanten Einkommen wiederum 400€ (die Hälfte der Schulden der Bank) abziehen, richtig?

Hatte allerdings mal gelesen, dass A nur die Zinsen vom unterhaltsrelevanten Einkommen abziehen kann, da die Tilgung dem Vermögensaufbau dient (4% Altersvorsorge außen vorgelassen). In diesem Fall wären dann nur 125€ (Hälfte von den og. 250€ Gesamtzinsen) abzugsfähig. Ist da was dran?

Gruß,
Max



-----------------
" "


von Max_Mustermann am 18.07.2012 14:57
Status: Stift (38 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Trennung - Regelung gem. finaziertes Eigenheim
Hallo Max,

"ist da was dran?"

Es gibt eine solche Regelung, die hier aber nicht greift, weil es sich um ehebedingte Schulden handelt. Zins und Tilgung für Schulden, die vor der Trennung gemacht wurden, können (nur) beim EU bereinigend abgezogen werden.

SG

Berry

-----------------
""


von Sir Berry am 18.07.2012 18:11
Status: Unsterblich (810 Beiträge)
Userwertung:  1,6  von 5 (von 88 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 | weiter »
Mehr zum Thema im Forum:

Trennung   Regelung   finaziertes   Eigenheim  
Ähnliche Themen im www.123recht.net Leserforum:

123recht.net ist Rechtspartner von:

366323
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

110789
beantwortete Fragen
16
Anwälte jetzt
online