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Trennung, Personensorge 1.5 Jaerige Tochter.

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Trennung, Personensorge 1.5 Jaerige Tochter.

Hallo,

ich brauche eine dringende Hilfe. Ich bin gerade in Trennung mit meinem Ehemann, ich bin mit meine 1.5 jserige Tochter umgezogen. Jetzt macht er mir druck dass ich meine Tochter ihn gebene soll. Ich bin eine asulanderin und habe keine reise pass, weil er hat meine pass versteckt. deswegen konne ich nicht gerade mich und meine Tochter anmelden in meine neue Wohnung. Also ich habe 3 folgende probleme:
Wem gehort personensorge fur klein Kind in Deutschland, kann meine Tochter bei mir bleiben?
Soll ich mich un meine Tochter sofort anmelden?

Ich danke alle, die mir ein Antwort geben konne. Ich entschuldige mich fur meine schlechte deutschkentnisse.



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von besucher123 am 26.06.2011 22:03
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Trennung, Personensorge 1.5 Jaerige Tochter.
Wann war der Auszug?
Du wohnst jetzt mit der Tochter in einer neuen Wohnung?

quote:
Wem gehort personensorge fur klein Kind in Deutschland

Das Sorgerecht tragen in der Regel Mutter und Vater gemeinsam.

quote:
kann meine Tochter bei mir bleiben?

Du kannst sie nicht einfach mit aus der Wohnung nehmen.
Und du kannst sie ohne Zustimmung des Vaters auch nicht einfach ummelden.
Vor allem kannst du Vater und Tochter nicht gegenseitig vorenthalten.

Das bedeutet, dass du die Tochter eigentlich in ihren Huashalt, also zum Vater, bringen müsstest.
Wenn du irgendwelche ernsthaften Gründe hast, weshalb das Kind trotz fehlender Zustimmung des Vaters bei dir leben muss, solltest du einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen.

quote:
Soll ich mich un meine Tochter sofort anmelden?

Wie gesagt, kannst du die Tochter nicht alleine ummelden.
Dich selber solltest du möglichst bald ummelden.


von Nick_19 am 26.06.2011 22:42
Status: Unsterblich (2754 Beiträge)
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>Trennung, Personensorge 1.5 Jaerige Tochter.
Nick, ernsthaft - du laberst.

quote:
Du kannst sie nicht einfach mit aus der Wohnung nehmen.
...
Das bedeutet, dass du die Tochter eigentlich in ihren Huashalt, also zum Vater, bringen müsstest.
Wenn du irgendwelche ernsthaften Gründe hast, weshalb das Kind trotz fehlender Zustimmung des Vaters bei dir leben muss, solltest du einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen.
Demnach dürfte ja keine Mutter mit Kindern aus der ehelichen Wohnung ausziehen. Verstoßen also tagtäglich tausende Mütter gegen geltendes (?) Recht...

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"gruß azrael"


von azrael am 26.06.2011 22:49
Status: Tao (5391 Beiträge)
Userwertung:  2,2  (von 202 User(n) bewertet)
 
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>Trennung, Personensorge 1.5 Jaerige Tochter.
Hallo Nick_19,

Schön dein Engagement( nehme an mit 19).

Wir sind wohl alle Laien?

Aber jeder sollte, bevor er einen Tipp gibt, recherchieren
und dann schreiben.
Hier gilt auch: nicht die Quantität sondern die Qualität.

Viele Fragende nehmen die Laienmeinungen als "Gesetz"

lg
edy




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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""


von edy am 27.06.2011 00:48
Status: Unsterblich (1277 Beiträge)
Userwertung:  3,1  (von 26 User(n) bewertet)
 
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