Trennung-Gemeinsamer Mietvertrag

3. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
katy1980
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)
Trennung-Gemeinsamer Mietvertrag

Hallo, habe folgendes Problem:
Ich habe mich vor kurzem von meinem Freund getrennt und bin aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Da wir beide im Mietvertrag stehen, habe ich eine Kündigung zum 30.06.05 an die Wohnungsverwaltung geschickt. Nun bekam ich am Samstag ein Schreiben, in dem steht, das sie mich nicht einfach so aus dem Mietvertrag entlassen können da mein Ex-Freund und ich gesamtschuldnerisch haften. Es war auch noch eine Kopie des Schreibens an meinen Ex-Freund dabei in dem steht, das er sich bei der Wohnungsgesellschaft melden soll, zwecks einer Zwischenübernahme der Wohnung usw. Was mache ich denn jetzt wenn sich mein Ex-Freund nicht darum kümmert und irgendwann mal keine Miete zahlt? Komme ich nicht irgendwie trotzdem aus dem Mietvertrag raus, ohne das mein Ex-Freund sich dort melden muß? Habe nämlich Angst das mein Ex sich dort nicht meldet und ich nachher alleine für die Miete hafte!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mami2006
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Katy,
solange dich der Vermieter nicht schriftlich aus dem Mietvertrag entlässt, haftet ihr gemeinsam für evtl. Mietschulden, d.h.
auch wenn du bereits ausgezogen bist, und dein Freund die Miete aus irgendeinem Grund nicht zahlt - kann dein Vermieter die gesamten Mietschulden bei dir einfordern!

Sprech am besten direkt mit der Wohnungsverwaltung - falls sie dich nicht aus dem Mietvertrag entlassen wollen (falls dein Freund kein geregeltes Einkommen hat etc. )
muss du dies bei Gericht einklagen.....

Viel Glück!

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#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
so ist es!

Ihr seid beide Vertragaspartner, klar, dass Ihr
auch nur gemeinsam kündigen könnt.
Also sollte Dein Freund noch nicht schriftlich gekündigt haben, so soll er das ganz schnell
tun, damit die Forderungen der Wohnungsgesellschaft nicht noch höher werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
katy1980
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, danke für eure Antworten. Ich werde jetzt die Woche noch abwarten ob sich mein Ex-Freund bei der Wohnungsgesellschaft meldet und wenn er es nicht tut, fahre ich da nächste Woche mal vorbei.

@Odil
Die Wohnungsgesellschaft hat ja keine Forderungen an uns, ich meinte nur was wäre wenn mein Ex mal nicht die Miete zahlt. Und er will ja auch nicht ausziehen.

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#4
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Ach so!
Ich hatte gedacht, dass auch Dein Ex dort nicht mehr wohnen will.
Na dann muss der Mietvertrag umgeschrieben weirden auf Deinen Ex. Daran wird er ja auch
ein Interesse haben, um dort wohnen bleiben zu können.

Gruß
Odil

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#5
 Von 
katy1980
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Nee, dann hast du das wohl falsch verstanden. Aber warum macht sich die Wohnungsgesellschaft sich es dann so schwer mit Zwischenübernahme und sowas? Sie können doch hingehen, den gemeinsamen Mietvertrag auflösen und dann nen neuen nur für ihn machen.

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