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Trennung- Kinder- Aufenthaltsbestimmungsrecht

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Trennung- Kinder- Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo

Habe gerade auf den seiten meines Amtsgerichtes gestöbert. (wegen einer Erbausschlagung) und bin dort auf einen Satz gestoßen bei Familiensachen.
Zitat:
Verfahren betreffend die elterliche Sorge für ein Kind
- elterliche Sorge bei Getrenntleben oder nach Scheidung
- Abänderung der elterlichen Sorge bei Getrenntleben oder nach Scheidung der Eltern

Haben nach einer Trennung ohne Anwalt, Jugendamt und all dem pipapo beide immernoch das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder liegt das automatisch bei dem, bei dem die Kinder leben ?
Oder muss man dafür bei Gericht einen extra Antrag stellen ?

Habe hier mal gelesen, dass der, der die Kinder hat auch atomatisch das ABR hat, aber stimmt das wirklich ?

Das hat mich nu etwas verwirrt.

Vielleicht hat ja hier jemand eine Antwort darauf ?

Viele Grüße
Conny


von Coxy am 14.12.2004 11:03
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>Trennung- Kinder- Aufenthaltsbestimmungsrecht
Hallo,

hier ein Zitat von www.vatersein.de

"Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR)

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) ist Teil des Sorgerechts.

Interessanterweise ist das ABR nicht im BGB definiert. Weiterhin wird gesagt, dass ABR gäbe es nur, weil sich Deutschland damit den Anforderungen des UN-Abkommens zum Schutze der Kinder entziehen konnte.

Es ist häufige Praxis, bei gemeinsamem Sorgerecht das ABR abzutrennen und auf den betreuenden Elternteil zu übertragen. Diese Übertragung erfolgt auf Antrag.

Der das ABR innehabende Elternteil hat damit die alleinige örtliche Verfügungsgewalt über das Kind, auch entgegen dem Willen des anderen Elternteiles und des Kindes.

Doch auch selbst das gemeinsame ABR nützt nach heutiger Rechtsprechung nichts, wenn der die Kinder betreuuende Elternteil seinen Wohnort verlegen will und damit eine größere Entferung zwischen Kinder und Umgangselternteil herstellt. Die Gründe wie Heimweh, Arbeitsplatz, neuer Partner sind vor Gericht immer wichtiger."

Deejay


von Deejay2307 am 14.12.2004 11:56
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>Trennung- Kinder- Aufenthaltsbestimmungsrecht
Wer ist eigentlich der betreuende Elternteil? Ich denke mal im zweifelsfall die Mutter, oder?


von Saxe am 16.12.2004 12:08
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>Trennung- Kinder- Aufenthaltsbestimmungsrecht
>Wer ist eigentlich der betreuende Elternteil? Ich denke mal im zweifelsfall die Mutter, oder?

Die Person, bei der das Kind nach der Trennung lebt. Kann auch der Vater sein, wenn die Mutter ausgezogen ist.


von Deejay2307 am 16.12.2004 14:08
Status: Legende (339 Beiträge)
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>Trennung- Kinder- Aufenthaltsbestimmungsrecht
Das ist nicht ganz richtig !!!

Ich bin geschieden. Zwei Kinder. Eins bei mir und eins bei der Mutter. Wir leben in einem anderen Ort wie die Mutter. Beide haben das Sorgerecht und beide das ABR. Sie kann es nur vor Gericht erwirken. Ich kann dagegen an gehen. Sie hat es schon 3 mal versucht jedoch ohne Erfolg.


von Dirk2000 am 16.12.2004 21:55
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>Trennung- Kinder- Aufenthaltsbestimmungsrecht
Conny,

ihr habt beide gemeinsam das Aufenthaltsbestimmungsrecht. In der Praxis hat das natürlich zur Folge, dass das Elternteil über die täglichen Dinge des Kindes bestimmt, bei dem das Kind sich aufhält.

Ich wünsche dir und deinem Ex-Mann, dass ihr euch über den Besuch der Kinder beim jeweils anderen Elternteil einigen könnt. Das ist für die Kinder sehr wichtig. Zwingt die Kinder nicht, Schiedsrichter über euch zu spielen. Dann muss auch kein Gericht entscheiden, wer von den beiden Eltern das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt.


von LeoM am 17.12.2004 20:20
Status: Junior (82 Beiträge)
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>Trennung- Kinder- Aufenthaltsbestimmungsrecht
Auch die Oma kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht
bekommen.


von der_Vater am 17.12.2004 20:57
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