Trennung- Kinder- Aufenthaltsbestimmungsrecht
Hallo
Habe gerade auf den seiten meines Amtsgerichtes gestöbert. (wegen einer Erbausschlagung) und bin dort auf einen Satz gestoßen bei Familiensachen.
Zitat:
Verfahren betreffend die elterliche Sorge für ein Kind
- elterliche Sorge bei Getrenntleben oder nach Scheidung
- Abänderung der elterlichen Sorge bei Getrenntleben oder nach Scheidung der Eltern
Haben nach einer Trennung ohne Anwalt, Jugendamt und all dem pipapo beide immernoch das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder liegt das automatisch bei dem, bei dem die Kinder leben ?
Oder muss man dafür bei Gericht einen extra Antrag stellen ?
Habe hier mal gelesen, dass der, der die Kinder hat auch atomatisch das ABR hat, aber stimmt das wirklich ?
Das hat mich nu etwas verwirrt.
Vielleicht hat ja hier jemand eine Antwort darauf ?
Viele Grüße
Conny
von Coxy am 14.12.2004 11:03
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