Transportschaden Post-Paket DHL - wer haftet für den Schaden?
Hallo zusammen.
Ich habe folgendes Anliegen:
Ein bei eBay ersteigertes Ceranfeld (von Privat) wurde mir per DHL zugesandt. Es befand sich in der Originalverpackung, hatte aber keine weitere Umverpackung.
Als das Ceranfeld bei mir ankam, war es leider zersprungen. Daraufhin habe ich innerhalb der Frist eine Schadenmeldung mit dem defekten Ceranfeld bei der örtlichen Poststelle abgegeben.
Die Antwort darauf kam recht zügig: “Entspricht nicht den Versandbedingungen der AGB der Deutschen Post AG“. Somit leistet die Deutsche Post AG oder DHL keine Leistung, obwohl das Paket bis 500 Euro versichert war.
Das defekte Ceranfeld wurde nach Überprüfung wieder an den Absender zurückgesandt, wodurch ihm anscheinend Kosten i.H.v. rund 36 Euro entstanden sind.
Sehr ärgerlich für mich ist nun, dass ich für eine Leistung bezahlt habe, die ich nicht erhalten habe.
Als ich den Verkäufer um 100%ige Erstattung des Kaufpreises bat, zeigte dieser sich nicht kooperativ.
Meine Frage deshalb: Habe ich das Recht auf Erstattung? DHL hat mir bestätigt, dass der Schaden auf unzureichende Verpackung zurückzuführen ist und mich somit keine Schuld trifft.
Anzumerken wäre noch der Kaufpreis des Ceranfeldes. Dieser liegt bei rund 100 Euro.
Eine Rechtsschutzversicherung habe ich im Übrigen nicht.
Herzlichen Dank für eure Hilfe.
Thomas
Edit:
In der Aution hat der Verkäufer das Widerrufsrecht, Garantie und die Gewährleistung nicht ausgeschlossen.
-- Editiert von Thomas_6683 am 11.08.2007 17:25:35
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>Transportschaden Post-Paket DHL - wer haftet für den Schaden?
Hallo hanibal und normi,
danke für eure Antworten bzw. Hinweise.
Bezüglich der Verpackung sagt DHL aus, dass die Verpackung nicht gemäß den
AGB ausreichend war. Daraus resultierend wird der Transportschaden nicht übernommen.
Bei Erhalt des Ceranfeldes habe ich zwei Fotos gemacht, welche m.E. deutlich darauf hinweisen, dass selbiges nicht gut genug verpackt war. Das Ceranfeld ist eindeutig nur in der Originalverpackung zu sehen, der Paketschein wurde außen auf dem Karton angebracht.
Wie würdet ihr nun vorgehen?
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>Transportschaden Post-Paket DHL - wer haftet für den Schaden?
Hallo normi,
sicherlich ist die Originalverpackung gut. Aber alleinig ist diese eben nicht ausreichend. Diese ist gut um die Ware massenweise auf Paletten zu versenden, aber nicht einzeln per Paketdienst.
Somit bin ich der Meinung, dass die Verpackung nicht ausreichend war. Das kann ich mit meinen beiden per Digi selbst erstellten Bildern, sowie dem Schreiben von DHL nachweisen.
Ob das aber (vor Gericht) ausreichend ist?
Werde versuchen dem VK eine Frist von 14 Tagen zur Rückzahlung des Kaufbetrags zu setzen.
Nach seiner Argumentation per Email, denke ich aber nicht, dass er dem nachkommt.
Vielen Dank bis hin hin erst einmal.
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>Transportschaden Post-Paket DHL - wer haftet für den Schaden?
@mFriese
*die haftungsablehnung von dhl sollte als beweis ausreichen. immerhin wird dort ja auch von fachleuten geprüft.*
Selten so gelacht...
Das ist so als wolle man einen Versicherer, gegen den Ansprüche gestellt werden, gleichzeitig als Gutachter zulassen.
*ob gewerblich oder privat, eine mangelhafte verpackung ist eine vertragliche nebenpflichtverletzung*
richtig, aber es macht einen entscheidenden Unterschied bzgl. der Beweispflicht.
von normi am 13.08.2007 10:26
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>Transportschaden Post-Paket DHL - wer haftet für den Schaden?
*was willst du denn mit einem gutachter??*
Wo habe ich geschrieben, daß ich einen Gutachter hinzuziehen würde?
*wenn dhl schreibt, dass die verpackung nicht den agb's entspricht, dann wird das kein richter anzweifeln.*
Sicher, da DHL auch gar kein Eigeninteresse daran hat.
Erzähle mir bitte nicht, daß DHL (und auch andere) nicht täglich zu Unrecht Schadenserstzforderungen mit der Begründung mangelnder Verpackung ablehnen. Tauendfach von geschädigten in Foren nachzulesen und bereits selber mitgemacht.
von normi am 13.08.2007 12:42
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