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Transportfahrer unter Tage laut BFH kein Berufskraftfahrer

AFP VOM 30.9.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 1223 Aufrufe
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Berufskraftfahrer

Verpflegungsmehraufwand nicht anerkannt

Wer bei der Arbeit unter Tage ein Transportfahrzeug fährt, ist für das Finanzamt trotzdem kein Fahrer. Mit einem in München veröffentlichten Urteil wies der Bundesfinanzhof (BFH) einen Kalibergwerker ab, der wegen seiner Fahrtätigkeit einen steuerlichen Verpflegungsmehraufwand geltend machen wollte.

Arbeitnehmer, die den ganzen Tag in Bussen, Lastern oder Kurierfahrzeugen sitzen, müssen sich ihr Essen in der Regel unterwegs besorgen. Weil das teurer ist als das Essen in einer Betriebskantine, erkennt das Finanzamt pauschal einen Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten an.

Der Kläger befördert mit einem Selbstlade-Transportfahrzeug abgebrochenes Material in einem Kali-Bergwerk in Sachsen-Anhalt. Die Grube wird durch einen Schacht bestiegen, dehnt sich unter Tage aber über ein Gelände von sechs mal 16 Kilometern aus. Der Kaliwerker verstand sich daher als Berufskraftfahrer und machte in seiner Steuererklärung den Verpflegungsmehraufwand geltend.

Wie schon das Finanzamt lehnte nun auch der BFH dies ab: Der Bergarbeiter bewege sich immer noch auf seinem - wenn auch fast 100 Quadratkilometer großen - Betriebsgelände. Eine Auswärtstätigkeit oder eine Tätigkeit mit wechselndem Einsatzort liege daher nicht vor.

30. September 2009 - 10.53 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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