Tourist - selbstständig erwerbstätig

9. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
L0rdHelmchen
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Tourist - selbstständig erwerbstätig

Darf ein Tourist im Urlaubsland seiner selbstständig Erwerbstätigkeit (Internetdienstleistung) nachgehen, ohne sich rechtlich angreifbar zu machen?
Meines wissens muss er eine Freizügigkeitsbescheinigung beantragen. Ist das korrekt?


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

Wer als ausländischer Tourist hier ist, darf überhaupt keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, das steht auch so im Touristenvisum.

Freizügigkeitsbescheinigung gibts nur für EU-Bürger. Das sind dann aber auch keine Touristen, jedenfalls im ausländerrechtlichen Sinn.

Aber auch der EU-Bürger darf hier nicht ohne weiteres jeder beliebigen Beschäftigung nachgehen.

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