Darf ein Tourist im Urlaubsland seiner selbstständig Erwerbstätigkeit (Internetdienstleistung) nachgehen, ohne sich rechtlich angreifbar zu machen?
Meines wissens muss er eine Freizügigkeitsbescheinigung beantragen. Ist das korrekt?
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Tourist - selbstständig erwerbstätig
9. Februar 2010
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Frage vom 9. Februar 2010 | 00:07
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Tourist - selbstständig erwerbstätig
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#1
Antwort vom 9. Februar 2010 | 11:40
Von
Status: Praktikant (633 Beiträge, 439x hilfreich)
Wer als ausländischer Tourist hier ist, darf überhaupt keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, das steht auch so im Touristenvisum.
Freizügigkeitsbescheinigung gibts nur für EU-Bürger. Das sind dann aber auch keine Touristen, jedenfalls im ausländerrechtlichen Sinn.
Aber auch der EU-Bürger darf hier nicht ohne weiteres jeder beliebigen Beschäftigung nachgehen.
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