Totgesagte leben länger Seite 1 - del vom 18.03.2003
Totgesagte leben länger
Antragssteller tanzten lustig im eigenen Minenfeld
Die rechtsradikale Partei NPD darf weiter ihr Unwesen treiben. Ohne in der Sache - ist die NPD verfassungsfeindlich und muss sie verboten werden? - zu entscheiden, stellten die Bundesverfassungsrichter das Parteiverbotsverfahren gegen die umstrittene braune Partei aus Verfahrensgründen ein. Ein faires Verfahren, so die Richter, sei wegen der V-Mann Problematik nicht zu gewährleisten.
Totgesagte leben eben länger. Das gilt einmal für die schon abgeschriebene NPD, die auf den ersten Blick ganz offensichtlich wesensverwandt mit der NSDAP ist und somit eigentlich verboten gehört. Zum anderen hat sich aber auch der an dieser Stelle schon oft bejammerte Verfall des Rechtstaats als falsch erwiesen. Es lebe unsere Verfassung: Denn Demokratie, so will es unser Grundgesetz, gilt eben nicht nur für Demokraten. Für jeden müssen diesselben rechtstaatlichen Grundsätze gelten - auch für Verfassungsfeinde.
Die Einstellung des Verfahrens ist eben nicht, wie die Gewerkschaft der Polizei verkündet, eine "Schlappe für die Demokratie". Vielmehr hat sich die Demokratie hier als stärker erwiesen, als ihr so mancher in diesen komischen Zeiten noch zugetraut hätte. Die demokratische Grundordnung macht nämlich nur Sinn, wenn sie für alle da ist. Für alle, und nicht nur dann, wenn sie einem mal eben ganz gut in den Kram passt.
Ein Verfahren mit schwerwiegenden Fehlern gehört eingestellt. Keine Diskussion. Und das von den Antragsstellern angestrengte Verfahren war so offensichtlich fehlerhaft, dass man am Verstand und an der Eignung der verantwortlichen Politiker zweifeln darf. Denn das Verbot der rechtsextremen NPD ist eine bereits im Vorfeld des Verfahrens so brisante Angelegenheit gewesen, dass einem Scheitern bzw. Fehler seitens Bundesregierung, Bundestag und Bundestag unbedingt vorzubeugen war. Aber die Herren und Damen tanzten lustig im eigenen Minenfeld. Was soll man denn von Politikern halten, die sich auf die Verfassung berufen und diese selbst andauernd konterkarieren?
Sie verschweigen nicht nur brisante Details von eigenen V-Männern, die den braunen Haufen NPD mehr steuern als gut ist. Nein, sie argumentieren in ihrem Antrag auch mit Aussagen eines vom Verfassungsschutz in die Partei eingeschleusten V-Mannes. Die verschwiegenen Einzelheiten kommen zu Tage, werden heruntergespielt, und Bundesinnenminister Otto Schily hat auch noch die Dreistigkeit, eine Bundesverfassungsrichterin persönlich anzurufen und sie von seiner Ansicht zu überzeugen. Das Prinzip der Gewaltenteilung scheint ihm ein Fremdwort zu sein.
Fast könnte man hinter vorgehaltener Hand (pssst) vermuten, dass der Antrag von Anfang an durch die Antragssteller sabotiert worden wäre, so fahrlässig haben sich die Verantwortlichen angestellt. Aber seien wir nicht so. Nehmen wir lieber das Positive aus diesem abgewürgten Verfahren mit: Die Demokratie, der Rechtsstaat, hurra, sie sind lebendig! Und was bringt die Zukunft? Die Antragssteller müssen jetzt erneut und diesmal fehlerfrei darlegen, warum die NPD verboten gehört. Denn dass sie verboten gehört, daran habe ich nicht den geringsten Zweifel.
Alexander S. Rauhaus, Köln hat Interessensschwerpunkte: Haftungsrecht der Ärzte, Arbeitsrecht, Miet und Pachtrecht, Versicherungsrecht, Produkthaftungsrecht.