Totaler Ärger mit der KFZ-Werkstatt

9. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
mark77123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Totaler Ärger mit der KFZ-Werkstatt

Hallo zusammen,

ich möchte euch die Geschichte meiner Autoreparatur erzählen und hoffe, dass ihr mir einige Tipps geben könnt.

Ich bin mit meinem Auto Anfang November liegengeblieben. Die Öldruckleuchte blinkte auf und im Vorfeld waren rasselnde Geräusche zu hören. Ich habe mich sehr geärgert, da ich dass Auto erst im Febrauar bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft hatte. Beim Kauf habe ich allerdings eine KFZ-Werkstattversicherung über den Gebrauchtwagenhändler abgeschlossen, die den Großteil der Kosten übernimmt. 50 Prozent der Kosten auf die Teile muss ich übernehmen.
Nachdem ich liegengeblieben bin, lies ich mich in die nächste Werkstatt abschleppen. Ich schilderte ihm (dem Meister) den Hergang, worauf er erwiederte, dass es sich wohl um einen gerissenen Keilriemen handele. Kosten für mich (50 Prozent der Teile) schätzte er auf ca. 600 €.
Ich gab ihm sämtliche Versicherungsunterlagen und wartete. Daraufhin klärte der Meister die Übernahme der Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Versicherung und erhielt irgendwann grünes Licht. Also wurde der Motor auseinandergenommen und es stellte sich heraus, das nicht der Keilriemen gerissen war sondern der Nockenwellenversteller abgebrochen war. (Erneute Nachfrage von mir, ob sich etwas bei den zu erwarteten Kosten ändere, was zu dem Zeitpunkt verneint wurde) Der Kostenvoranschlag für die Versicherung wurde erstellt und von Seiten der Versicherung munter zusammengestrichen. So übernehme die Versicherung nicht den Nockenwellenversteller, obwohl in der Police die Nockenwelle mitaufgeführt ist und so was wie Motorwäsche nicht. Ich bekam vom Meister einen Anruf und wurde von ihm darüber informiert, dass es teurer wird, da die Versicherung nicht alles übernimmt. Ich müsste mit 600 € mehr rechnen. Mitte Dezember war dann alles repariert. Soweit so gut... Bei der Probefahrt des Meisters wurde dann festgestellt, dass nicht genügend Öldruck vorhanden sei und dies auch erklären würde, dass der Nockenwellenversteller abgerissen sei. Also erneute Reparatur... (...und jetzt wirds haarig)
Ich sagte der Werkstatt, sie solle das bitte mit der Versicherung klären (in der Police steht die Ölpumpe drin). Als Antwort bekam ich, dass sie die Ölpumpe nicht übernehmen und es erneut teurer werde, ca 400 €. Am 22. 12. bekamen wir den Anruf aus der Werkstatt, dass das Auto fertig sei und wir bitte den Gesamtbetrag von 3660 € bitte bar oder mit Karte zahlen sollen. Ich wies darauf hin, dass wir eine Versicherung haben, die einen Teil übernehmen und er solle doch bitte so verfahren wie es im Freigabefax der Versicherung steht (Rechnung für die Versicherung an den Händler und er bekommt von der Versicherung das Geld, lt. Versicherung der einzige Weg. Wir bzw. ich hätte keinen Anspruch der Versicherung gegenüber)
Ich erkärte dem Meister, dass ich unseren Teil sofort bezahlen komme. Dieser blockte ab und beharrte auf der kompletten Summe. Zudem käme ein Problem noch erschwerend hinzu, dass nämlich die Versicherung nichts von den Kosten von dem Ölpumpenschaden übernimmt.
Die Werkstatt hatte zu diesem Zeitpunkt schon Betriebsferien vom 22.12 - 4.1.
Also telefonierten wir nochmal mit der Versicherung. Die Versicherung teilte uns am Telefon mit, dass ihnen kein Kostenvoranschlg bezüglich einer Ölpumpe seitens der Werkstatt vorliege und die Werkstatt diesbezüglich auch nicht nachgefragt habe. Generell sei es aber so, dass sie einen zweiten später festgestellten Schaden nicht übernehmen. Auch fragten wir nach, wieviel die Versicherung übernehme, Antwort 1200 €. zzgl. Steuern.
Das hieße, dass wir knapp 2200€ zahlen müssten
Am 5.1. war ich erneut in der Werkstatt um mit dem Meister eine Einigung zu erzielen, schließlich brauchen wir das Auto. Wir diskutierten über die Kosten der Ölpumpe. und es stellte sich heraus, dass er serwohl einen Kostenvoranschlag gestellt hat, allerdings noch keine Antwort bekommen hat.
Mein Vorschlag war, unseren Anteil (ohne Ölpume) sofort zu bezahlen, die Kosten über die Ölpumpe überprüfen zu lassen, den Anteil der Versicherung bekäme er ja eh, wobei ich ihn auch fragte warum er die Rechnung noch nicht an den Händler bzw. Verischerung gefaxt habe, dann hätte er dieses Geld schon am 5.1.15 gehabt. Die Antwort war, dass wäre meine Aufgabe. (Im Freigabefax steht es anders). Er lies sich auf nichts ein und behält jetzt als Werkspfand unser Auto....Mittlerweile habe ich auch die Rechnung: Versicherungsanteil ca. 1890 € und unser 1770€, wobei z.B. die Ölpumpe auf beiden Rechnungen auftaucht.

Zu meinem Werkstattfall habe ich einige brennende Fragen:

1. Darf die Werkstatt den wagen als Pfand behalten? Wir zahlen ja unseren Anteil (wenn auch unter Vorbehalt)
2. Die Werkstatt hätte die Ölpumpe im Vorfeld schon überprüfen müssen, schließlich habe ich auf die Öldruckleuchte hingewiesen. Was ist mit Schadensersatz?
3. Kann es noch wg. den Rechnungen Ärger geben?

Gibt es noch etwas was ihr mir raten würdet....Seit dem 1.1.15 haben wir auch eine Rechtsschutzversicherung....

-- Editiert mark77123 am 09.01.2015 09:33

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120255 Beiträge, 39859x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>1. Darf die Werkstatt den wagen als Pfand behalten? Wir zahlen ja unseren Anteil (wenn auch unter Vorbehalt) <hr size=1 noshade>

Ja, darf er

Du bist der Auftraggeber und damit auch Schuldner.
Wenn irgendwelche spezielle Vereinbarungen bezüglich der Abrechnung getroffen wurden, wäre man im Streitfalle entsprechend beweispflichtig.



quote:<hr size=1 noshade>2. Die Werkstatt hätte die Ölpumpe im Vorfeld schon überprüfen müssen, schließlich habe ich auf die Öldruckleuchte hingewiesen. Was ist mit Schadensersatz? <hr size=1 noshade>

Ob diese Überprüfung hätte stattfinden müssen, sollte man einen Fachmann fragen. Falls ja, könntre man über Schadenersatz nachdenken.



quote:<hr size=1 noshade>3. Kann es noch wg. den Rechnungen Ärger geben? <hr size=1 noshade>

Klar.



quote:<hr size=1 noshade>Gibt es noch etwas was ihr mir raten würdet....Seit dem 1.1.15 haben wir auch eine Rechtsschutzversicherung.... <hr size=1 noshade>

Das dürfte zu spät sein, denn die haben Wartezeiten bzw. leisten meistens nicht für "Alt-Fälle".





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mark77123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke schonmal für die erste Antwort :-)

Zu meiner ersten Frage:

Klar bin ich der Auftraggeber, damit auch Schuldner. Was ich bei dem Werkpfand nicht verstehe ist, dass die Werkstatt von Anfang an wusste, dass ich nur einen Teil der Rechnung bezahle, da ja eine Werkstattversicherung vorhanden ist. Die Werkstatt hat es von der Versicherung schwarz auf weß, dass es nur einen Abrechnungsweg gibt und dieser ist im Freigabefax aufgeführt. Erschwerend kommt aus meiner Sicht hinzu, dass wenn die Werkstatt Angst hat ihr Geld von der Versicherung zu bekommen, warum sie die Versicherungsrechnung nicht schon längst abgeschickt hat. Da sie dies unterlassen hat ist es doch m.e. nach ein Herauszögern durch das mir ein Schaden entstheht.

Zu meiner zweiten Frage:

Ich habe den Meister direkt darauf hingewiesen, dass auch die Öldruckleuchte leuchtete.Auch wurde ich von meinem Händler, von dem ich das Auto gekauft habe und von einem befreundetem Schrauber gefragt warum er das nicht von Beginn an überprüft hat. Die Frage habe ich weitergegeben und vom Meister nur zu hören bekommen, dass es nicht ersichtlich gewesen wäre. Meiner Meinung nach hab ich ihn darauf hingewiesen und er hat es nicht beachtet und daraus enstand für mich ein weiterer finanzieller Schaden, nämlich dass die Versicherung diesen nicht mehr übernimmt, obwohl er in der Police aufgeführt wurde. Daher - denke ich- ist eine Überprüfung nachvollziebar. Auch hier die Frage: Werkpfand? Ich kann nichts für die Fehler der Werkstatt und mir wird das Auto nicht zurückgegeben?

Zur dritten Frage:

Die Versicherung hat mir am Telefon schon am 22.12 mitgeteilt, dass im Freigabefax 1200 € zzgl. Steuern übernommen werden. Jetzt ist deren Rechnung aber um ca. 500 € teurer. Was ist wenn die nicht den geforderten Betrag zahlen? Zumal einige Teile in beiden Rechnungen zu finden sind, zB. Ölpumpe. Kann die Werkstatt meine Rechnung nach oben korrigieren? Dem Autraggeber Prinzip zufolge ja, aber hat die Werkstatt dann nicht einen unvollständigen Kostenvoranschlag verschickt? Toleranz bis max 15 Prozent.
Im Prinzip kann ich ja nicht in ein Geschäft gehen, mich entscheiden eine Jeans für 60 € zu kaufen und beim Verlassen aufgefordert werden 20 € zusätzlich zu bezahlen, mit der Begründung die Hose ist gerade teurer geworden. Auch hier die Frage nach dem Werkpfand?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

quote:
Die Frage habe ich weitergegeben und vom Meister nur zu hören bekommen, dass es nicht ersichtlich gewesen wäre.

Der Öldruck kann doch nur bei laufendem Motor überprüft werden, wenn der Wagen jedoch schon wegen der Nockenwelle klapperte kann die Werkstatt das wohl nicht von Anfang an überprüfen.
Es sind wohl zwei verschiedene Schäden am Motor, die Nockenwelle und die Ölpumpe.
quote:
Dem Autraggeber Prinzip zufolge ja, aber hat die Werkstatt dann nicht einen unvollständigen Kostenvoranschlag verschickt? Toleranz bis max 15 Prozent.

Nein es dürfte wohl eher in der Region 30% liegen, wo eine Kostenschätzung abweichen darf. Der zweite Fehler war ja nicht ohne Gefahr für den Motor festzustellen.
quote:
Auch hier die Frage: Werkpfand? Ich kann nichts für die Fehler der Werkstatt und mir wird das Auto nicht zurückgegeben?

Die Werkstatt hatte vermutlich die Glaskugel gerade im Weihnachtsurlaub, nein vermutlich lässt sich ein Fehler nicht ohne laufenden Motor feststellen, also kann die Werkstatt auch nichts dafür.
quote:
Generell sei es aber so, dass sie einen zweiten später festgestellten Schaden nicht übernehmen

Was das Kleingedruckte in der Versicherung wohl anbelangt, dürfte eine Beratung durch einen Rechtsanwalt wohl die beste Wahl sein.
Aus meiner laiensicht ist die Ölpumpe kein Folgeschaden, sonder unabhängig von der Nockenwelle.

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1x Hilfreiche Antwort

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