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Toreinfahrt

Hallo,
vielleicht hat jemand erfahrungsgemäß einen Rat für mich. Durch mein Grundstück führt eine Zufahrt zu meinen hinteren Nachbar; Hammergrundstück.

In unserer Straße werden regelmäßig Hunde frei laufengelassen und wir haben eine große Diebstahlrate von Fahrrädern im Ort zu verzeichnen. Aus großem Interesse an Sicherheit, auch versicherungstechnisch, habe ich ein Tor einbauen lassen, um das Grundstück zu verschließen. Da mein hinterer Nachbar kein Interesse an ein Tor hatte, sagte er mir, dass ich davon ausgehen darf, dass er das Tor nicht verschließen wird. So steht das Tor nachts oder auch am Tage manchmal nur eine Stunde oder auch über Stunden offen. Egal, ob er das Grundstück verlässt oder gerade kommt. Der Einbau des Tores sei von mir eine Schikane, meint er. Ich würde nur provozieren, dass seine Frau gegen einen Pfosten fährt.

Die im Kaufvertrag vereinbarten 3 m breite Zufahrt sind ihm geblieben. Lediglich die Pflosten stehen ca. 10 cm herüber.

Was kann ich tun, damit er das Tor geschlossen hält? Gespräche haben bisher nichts gebracht. Es ist doch auch seine Sicherheit.

Ich habe sogar einmal gehört, dass es Pflicht ist, sein Grundstück zu verschließen. Wo kann ich dies erfragen?

Vielen Dank ;-)

-----------------
"von Wäbberle"


von Wäbberle am 17.08.2004 17:11
Status: Praktikant (24 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Toreinfahrt
Hallo Wäbberle

" dass seine Frau gegen einen Pfosten fährt."

Ja ja, und was fahrt seine Frau? A Truck 3,2 Meter B
?

Ihre Problem verstehe ich ABER, die Grundstück gehört ihr beide (meine wenn der Tor geschloßen ist) und das Tor sollte m.W. für beideseiten Interessant sein.

Ich denke auch falls Sie keine Genehmigung nötig hätten, waren Sie verpflichtet den Tor einbau von der Nachbar zugestimmet haben.

Vielleicht wenn Sie noch mal mit ihm sprechen
und ihre Verständins zu seine Recht seigen, vielleicht reagiert er anders.

Er sollte froh sein das seine Grundstück versloßen ist ohne Kosten zu tragen, meine Haus ist genau wie ihre Situation und wir haben friedige Nachbarschaft, trotz dem wurde ich mir freuen auf ein Tor so.

LG

Cats




von guest123-70 am 17.08.2004 21:10
Status: Legende (362 Beiträge)
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>Toreinfahrt
Hallo!
Wie es sich anhört, handelt es sich um ein
eingetragenes Wegerecht (oder Notwegerecht)!?

Bei solchen Konsellationen sind die Probleme meist vorprogrammiert.
Auch deine Frage ist nicht zweifelsfrei zu
beantworten, Vermutngen helfen nicht weiter.


Gerichte entscheiden unterschiedlich.
Hier der Link für eine umfangreiche Urteilbegründung.
http://www.ra-kotz.de/wegerecht1.htm

mfg
odil


von Odil am 17.08.2004 23:21
Status: Unsterblich (2191 Beiträge)
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>Toreinfahrt
http://www.google.de/search?q=cache:jIVQ7JQ8QIgJ:www.ra-kotz.de/wegerecht1.htm+&;hl=de

Hallo alida!
hier ein neuer link! Der alte war für kreative
User auch zu gebrauchen, aber nun ist es
ganz einfach.
Was das copyright betrifft, so verwechselt
unsere Katze da was. Ich hoffe mal, du
bist da besser informiert.
Vielleicht liegt es aber auch daran, dass
Cats Muttersprache ganz offensichtlich nicht
deutsch ist. Ich jedenfalls lese die unzusammenhängenden Textgebilde nicht, kann man sowieso nicht verstehen.
Und es reagiert ja auch niemand, der wirklich einen Rat sucht, auf das Geschreibe.
Also Alida, es wäre schön, wenn du diesen
Missbrauch des ansonsten guten Forums
durch cats nicht unterstützt. Denn deine Beiträge sind gut.
Wer hier Hilfe sucht, möchte konkrete Informationen
haben. Dazu braucht man oft Urteilsbegründungen und hilfreiche Texte. Was sich jemand nur so denkt, hift nicht wirklich weíter -oder?
Gruß
odil

-- Editiert von odil am 19.08.2004 10:31:46


von Odil am 19.08.2004 10:28
Status: Unsterblich (2191 Beiträge)
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>Toreinfahrt
Hallo Odil,

ich danke Dir recht herzlich für den Link
. Der hilft mir schon sehr gut weiter.

Es handelt sich hier um ein Fahr-, Geh-, und Leitungsrecht. Meiner Pflicht auf Anzeige beim Nachbar vor Beginn der Errichtung des Zaunes bin ich nachgekommen, 6 Wochen vorher. Es kam von Nachbarseite seinerzeit kein Widerspruch, kein Verbesserungsvorschlag o. ä. Zwischenzeitlich habe ich den Ärger, dass das Tor ständig offengelassen wird (in meinen Augen reine Provokaton).

LG Wäbberle

-- Editiert von Wäbberle am 23.08.2004 12:53:03


von Wäbberle am 23.08.2004 12:51
Status: Praktikant (24 Beiträge)
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>Toreinfahrt
hier noch mal ein link:
http://www.fernuni-hagen.de/JAPANRECHT/JAPANRECHT-J/Gesetze/jbgb/band-2.jbg/206-264g.htm


von Odil am 24.08.2004 09:27
Status: Unsterblich (2191 Beiträge)
Userwertung:  2,5  (von 4 User(n) bewertet)
 
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>Toreinfahrt
hey odil,

Japanrecht???



-----------------
"><(((º> "


von Hank am 24.08.2004 11:45
Status: Unsterblich (919 Beiträge)
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>Toreinfahrt
Hallo!
Na - das ist ja lustig

Schau dir doch mal die Seite an.
Es fällt einem kein Unterschied zu
deutschem Recht auf !

Gruß
odil


von Odil am 24.08.2004 20:38
Status: Unsterblich (2191 Beiträge)
Userwertung:  2,5  (von 4 User(n) bewertet)
 
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>Toreinfahrt
Hallo Odil,

ich bin für jeden Hinweis dankbar und werde mir die japanische Gesetzgebung anschauen.

Zwischenzeitlich mache ich einfach ohne ein Wort das Tor hinter meinen Nachbarn wieder zu
.

LG Wäbberle

-----------------
"von Wäbberle"


von Wäbberle am 25.08.2004 09:53
Status: Praktikant (24 Beiträge)
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