Tod nach Brechmitteleinsatz: BGH hebt Freispruch auf
AFP VOM 20.6.2012 | Nachrichten - Allgemein | 974 Aufrufe Mehr zum Thema:Brechmitteleinsatz, Tod, Drogendealer
Arzt muss sich ein drittes Mal verantworten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Freispruch eines Bremer Arztes vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung wegen eines Brechmitteleinsatzes erneut aufgehoben. Der Mediziner hatte einem mutmaßlichen Drogendealer aus Sierra Leone 2006 zwangsweise Brechmittel und Wasser eingeflößt, damit dieser verschluckte Drogenpäckchen ausspuckt, die als Beweismittel gesichert werden sollten. Bei der Prozedur waren dem jungen Mann Wasser und Brechmittel in die Lunge geraten. Er fiel ins Koma und starb elf Tage später im Krankenhaus.
Schon 2008 war der Arzt in einem ersten Prozess freigesprochen worden. Nachdem die Nebenklage beim Bundesgerichtshof (BGH) erfolgreich Revision gegen das Urteil eingelegt hatte, musste der Fall vor einer anderen Kammer des Bremer Landgerichts neu verhandelt werden.
Dessen erneuten Freispruch hob der BGH auf die Revision der als Nebenklägerin zugelassenen Mutter des Verstorbenen wiederum auf. Zur Begründung hieß es, der Arzt habe trotz einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustands des Westafrikaners und dem Hinzuziehen eines Notarztes den Brechmitteleinsatz fortgesetzt. Dies sei eine rechtswidrige vorsätzliche Körperverletzung, die den Tod des Mannes mitverursacht habe. Das Landgericht Bremen muss deshalb den Fall erneut prüfen.
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