Tochter zu Gunsten des Enkels enterbt

7. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
Gaby
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Tochter zu Gunsten des Enkels enterbt

Hallo allerseits.

Mein Vater ist verstorben und ich habe eine "Vorschrift" eines Testamentes gefunden. Darin ist der alleinige und ausschließliche Erbe meines Vaters mein 15-jähriger Sohn. Das Erbe wurde mit einem Vermächtnis an mich beschwert, dass mir Geldbeträge zur Verfügung stellt die zu 95% für die Beerdigung und Grabpflege verwendet werden müssen. Es wird eine Testamentsvollstreckung beantragt, die mit der Erreichung des 18. Lebensjahres meines Sohnes beendet sein wird.

Ich bin mir keiner Verfehlung gegenüber meines Vaters bewusst. Ich lebe und arbeite wie jeder normale Mensch auch. Mein einziger Fehler war wohl, meinem Sohn in Form einer therapeutischen Einrichtung Hilfe zukommen zu lassen. Diese Einrichtung machte meinen Vater mit für die Verhaltensstörungen meines Sohnes verantwortlich und legte mir Nahe den Kontakt zwischen Großvater und Enkel zu unterbinden - was ich notgedrungen auch tat ...

Nun meine Fragen:

1.) Muss eine Enterbung nicht gerechtfertigt sein ???

2.) Wie wäre die Erbquote wenn ich nicht enterbt worden wäre - 50% für mich und 50 % für meinen Sohn ??? Oder 100% für mich, da mein Sohn in der Erbfolge nach mir käme ???

3.) Da bis zur Testamentseröffnung noch einige Zeit vergehen wird und ich das Vermächtnis sowieso ablehnen werde:
Wer ist für die Beerdigung verantwortlich ???
Wer verhandelt vorläufig mit dem Vermieter ???

4.) Der Lebensstil meines Vaters läßt auf einen "Messi" schließen. Über 120 qm Wohnräume sind vollgestopft mit Sperr- und Sondermüll - sogar meine eigene Kinderbekleidung ist teilweise noch vorhanden. Werden die Entrümpelungskosten hierfür vom Gesamterbe abgezogen, oder hat diese Kosten nur der Erbe zu tragen ???

5.) Haben mein 15-jähriger Sohn und ich nicht eine Möglichkeit das Erbe so verwalten wie wir es für richtig halten ??? Sollte mein Sohn erst mit 18 Jahren über das Erbe verfügen können, bekommt er Probleme mit seinem drogensüchtigen, von Sozialhilfe lebenden Erzeuger (mein Ex-Ehemann).

Vorab schon mal vielen Dank,

Gabi

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Olaf Matlach
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,
Sie haben als gesetzliche Erbin natürlich einen Anspruch auf Ihren Pflichtteil. Dieser entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, der sich wiederum aus der Anzahl der gesetzlichen Erben ergibt. Da kommt zunächst mal die Ehefrau des Erblassers, oder aber Ihre Geschwister in Betracht. Wenn Sie die einzige gesetziche Erbin sind, beträgt Ihr Pflichtteil 1/2. Allerdings wären da noch die Vermächtnisse und Auflagen zu berücksichtigen. Um was genaues sagen zu können müßte ich den Wortlaut des Testaments kennen. Wenn Sie der Meinung sind, der Nachlaß sei überschuldet, dann sollten Sie zu einem Notar gehen und das Erbe ausschlagen (auch für Ihren Sohn). Um sich einen Überblick zu verschaffen haben Sie sechs Wochen Zeit, so lange läuft die Ausschlagungsfrist von Bekanntwerden des Erbfalls an.

Viele Grüße
Rechtsanwalt Olaf Matlach

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