Tochter klagte gegen mich in Deutschland - wohne aber in der Schweiz

20. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
kjuu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Tochter klagte gegen mich in Deutschland - wohne aber in der Schweiz

Meine volljährige Tochter klagte gegen mich an ihrem Wohnort in Deutschland auf Unterhaltszahlung und volle Übernahme ihrer Ausbildungskosten an einer teuren Privatschule – und bekam in zweiter Instanz sogar Recht.

Auf der Rückfahrt vom OLG nach dem verlorenen Prozess – Berufung ausgeschlossen – sagte mir mein Anwalt überraschenderweise, dass das deutsche Gericht eigentlich gar nicht zuständig gewesen wäre. Weil ich meinen Wohnsitz in der Schweiz habe, hätte sich meine Tochter an das für *meinen* Wohnort zuständige Gericht in der Schweiz wenden müssen. Das Urteil hätte also nach schweizerischem Recht gesprochen werden müssen.

Wie bitte? Ich wäre ihm am liebsten an den Kragen gegangen... das hätte er mir doch von Anfang an sagen können!

Stimmt das denn so? Welches Gericht ist nun für Unterhaltsklagen zuständig? Das für den Wohnort der Klägerin oder des Beklagten? Oder ist das egal?

Danke und Gruss,
kjuu

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Es gibt zwei Arten von Zuständigkeiten. Die eine ist die, die jedwede andere Zuständigkeit ausschliesst, die andere die, die mehrere Zuständigkeiten zulässt. Zahlungen auf Unterhalt, das gehört zur zweiten Gruppe. Also neben dem Wohnort des Beklagten gibt es auch alternativ den des Klägers.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen