Tochter hat mehrere Schulen und Therapiene abgebrochen. Wie hoch sind die Chancen, einer Klage bzgl.

24. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
homeedition
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Tochter hat mehrere Schulen und Therapiene abgebrochen. Wie hoch sind die Chancen, einer Klage bzgl.

Hallo,

ich zahle (ununterbrochen seit 17 Jahren) Unterhalt an meine Tochter, diese ist vor kurzem 18 geworden.
Meine Tochter lebte seit dem 2ten Lebensjahr bei Ihrer Mutter und jetzt bei Ihrer Oma.

Meine Tochter war/ist, seit Jahren, mehrmals in therapeutischer Behandlung gewesen (offen sowie geschlossen).
Sie hat noch keinen Schulabschluß, hat mehrere Schulwechsel hinter sich und des öfteren die Schule als auch Therapien abgebrochen.

Auch jetzt geht meine Tochter unregelmäßig zur Schule, treibt sich in Spielhallen rum und macht keine Anstalten irgendetwas zu tun.

Ich habe immer Unterhalt gezahlt aber mittlerweile steht mir das Wasser bis zum Hals und ich gehe nebenbei Arbeiten, um zumindest den Unterhalt bezahlen zu können.

Es ärgert mich das meine Tochter einfach nichts macht und ich sie dabei auch noch unterstützen muss und ich selber kaum über die Runden komme.

Nun ist meine Frage wie gut die Chancen, auf Einstellung der Unterhalstzahlungen an meine Tochter, stehen.
Eigentlich ist sie ja verpflichtet estwas zu tun. Sich um Arbeit, Schulabschluß, etc. zu kümmern.

Nun ist meine Tocher aber ja schon seit Jahren in therapeutischer Behandlung, wenn auch mit Unterbrechungen.

Besten Dank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Wir sind hier nicht in einem Wettbüro. Hier kommt es auf andere Sachen an.

1. Existiert ein Titel? Der ist solange zu bedienen, wie er in der Welt ist.

2. Was ändert sich mit Volljährigkeit, unabhängig vom Titel, materiell-rechtlich? Der Unterhalt für das Kind ist nur dann zu zahlen, wenn es sich in einer Ausbildung/Schule befindet. Oder aber aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, einer Ausbildung nachzugehen.

3. Es ist neu zu rechnen, wenn denn ein Anspruch besteht und kein Titel mehr da ist. Das Kindergeld ist voll anzurechnen, und die Mutter ist unterhaltstechnisch mit im Boot. Es muss also neu ausgerichtet werden.

wirdwerden

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#2
 Von 
homeedition
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Nun, gesundheitlich kann meine Tochter, wenn sie es darauf anlegt, nicht arbeiten. Die psychologischen Gutachten sind da recht eindeutig.
Meine Ex-Frau wird nicht zahlen, die lässt sich auch schon seit Jahren psychisch krank schreiben.
Einen Titel gibt es, den muss ich mal wieder raussuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Na ja, ehe man die Kristallkugel bemüht, sollte man vielleicht mal die Unterlagen heraussuchen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
homeedition
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Besten Dank.

Ich werde mir den Titel mal raussuchen und dann weiterschauen.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Wenn es einen Titel gibt (und der Titel nicht bis zum 18. Geburtstag befristet war), werden Sie so lange zahlen müssen, bis der Titel aus der Welt ist.
Wenn Sie den Titel "loswerden" wollen, dann wäre es Ihre Aufgabe, das in die Wege zu leiten. Von alleine passiert das nicht.

Ansonsten:
Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit kann dazu führen, dass Unterhalt gezahlt werden muss, auch wenn keine Ausbildung aufgenommen wird.
Unterhaltsempfänger sind verpflichtet, den Ausbildungsweg zielstrebig zu beschreiten. Trödeleien können zum Entfall des Anspruchs führen. Hier ist es aber wohl so, dass die Verzögerungen überwiegend noch vor dem 18. Geburtstag eingetreten sind. Bei Minderjährigen ist die Narrenfreiheit wesentlich größer. Verzögerungen zur Zeiten der Minderjährigkeit führen daher in der Praxis eher selten zum Entfall der Unterhaltsberechtigung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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