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Titelmissbrauch?

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Titelmissbrauch?

Nehmen wir folgendes an:

Person X behauptet, Medizin zu studieren, was er aber nicht tut. Das ist zwar sicher eine dicke Lüge, allerdings nicht wirklich strafbar nehme ich an.

Wenn person X allerdings behauptet, er sei Arzt (allerdings weder Ratschläge erteilt oder gar praktiziert), ist dies dann Titelmissbrauch? Und wenn ja, wie könnte dieser bestraft werden (keine Vorstrafen) ?

Ich danke für Antworten.

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von Ratsuchend000 am 05.07.2011 22:46
Status: Frischling (8 Beiträge)
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>Titelmissbrauch?
Das einmalige Behaupten, man sei Arzt, kommt wohl noch nicht dem unbefugten Führen der Berufsbezeichnung Arzt gleich.
Das ist dann ganz einfach eine Lüge.
Und solange das Interesse des Lügenden nicht darin besteht, irgendwen zu seinen Gunsten (Bezahlung/Behandlungserlaubnis) zu täuschen, ist das ziemlich uninteressant.

Die Strafe bei einer Verurteilung wäre maximal ein Jahr.
Dazu würde es aber wohl sicherlich nicht kommen.


von Nick_19 am 05.07.2011 22:58
Status: Unsterblich (2754 Beiträge)
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>Titelmissbrauch?
Tathandlung ist das "führen" der Berufsbezeichnung "Arzt", was grds. auch "beim ersten Mal" strafbar ist.

Kernfrage ist, ob tatsächlich ein "führen" iSv. § 132a StGB vorliegt, also eine sich ggü. der Umwelt äußernde aktive Inanspruchnahme der Bezeichnung im sozialen Leben stattgefunden hat, welche die Interessen der Allgemeinheit tangieren könnte (nicht "haben muß").

Nicht als "führen" wurde angesehen [BGH 31, 62] die einmalige Inanspruchnahme im rein privaten Bereich aus bloßem Imponiergehabe, also das, was "Nick19" schon schrieb.

Es kommt daher entscheidend darauf an, in welchem Zusammenhang die Behauptung wo und ggü wem stattfand.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"


von !!Streetworker!! am 06.07.2011 00:22
Status: Tao (17084 Beiträge)
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>Titelmissbrauch?
Guten Morgen,

Person X wollte lediglich sein Image bessern, hat nie ratschläge erteilt oder irgendwelche medizinischen handlungen vorgenommen.

Es ging lediglich um "Angeberei" im Freundeskreis

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von Ratsuchend000 am 06.07.2011 09:20
Status: Frischling (8 Beiträge)
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>Titelmissbrauch?
quote:
Es ging lediglich um "Angeberei" im Freundeskreis

Dann sehe ich den Straftatbestand auch nicht wirklich als erfüllt an.
Die Behauptung hathe ja offenbar keinerlei nennenswerten Einfluss auf die Umwelt.

Und ich frage mich, wie gut diese Freunde sich kennen wollen, um so eine Behauptung nicht sofort als Schwindel enttarnen zu können.




von Nick_19 am 06.07.2011 09:27
Status: Unsterblich (2754 Beiträge)
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>Titelmissbrauch?
Das fragen wir uns auch...

Vielen dank für die Antworten

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von Ratsuchend000 am 06.07.2011 09:30
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
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>Titelmissbrauch?
(1)
quote:
Nehmen wir folgendes an:
Person X behauptet, Medizin zu studieren, was er aber nicht tut. Das ist zwar sicher eine dicke Lüge, allerdings nicht wirklich strafbar nehme ich an.

Das ist nicht strafbar! Strafbar wäre das Führen des akademischen Titels „Doktor". Es handelt sich im die schlichte Lüge, Student zu sein.

(2)
quote:
Wenn person X allerdings behauptet, er sei Arzt (allerdings weder Ratschläge erteilt oder gar praktiziert), ist dies dann Titelmissbrauch?

Das ist auch (noch) nicht strafbar! Über das von Streetworker angesprochene Urteil des BGH hinaus hat das Bayrische Oberste Landesbericht (RReg 2 St 125/79) entschieden, dass bei § 132a StGB das „Führen einer Berufsbezeichnung" nach dem Schutzzweck der Strafrechtsnorm auszulegen ist. Geschützt werden soll das Vertrauen der Allgemeinheit, „die den Trägern solcher Bezeichnungen wegen ihrer Funktionen und Fähigkeiten besonderes Vertrauen entgegenbringt.". Der § 132a StGB soll die Allgemeinheit aber nicht vor Angebern und Wichtigtuern schützen, oder vor Falschparkern – im Fall des Bayrische Oberste Landesbericht hatte der Angeklagte eine Arztplakette am Kfz angebracht, um ungestraft überall parken zu können.

(3)
In der Rechsprechung gibt es sehr wenige Fälle zu dem Thema, da die falschen „Ärzte" irgendwann doch immer noch mal den „Dr." dazuerfinden oder angefangen zu praktizieren, oder versuchen, sich irgendwelche finanziellen Vorteile zu erschleichen, was dann zu strafbarem Betrug etc. führt..

(4)
quote:
Und ich frage mich, wie gut diese Freunde sich kennen wollen, um so eine Behauptung nicht sofort als Schwindel enttarnen zu können.

Vermutlich hat der Schlingel bloß vor, Damenbekanntschaften zu machen.


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von Ilsa1939 am 06.07.2011 17:48
Status: Unsterblich (3984 Beiträge)
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