>Titelmissbrauch?
(1)
quote:
Nehmen wir folgendes an:
Person X behauptet, Medizin zu studieren, was er aber nicht tut. Das ist zwar sicher eine dicke Lüge, allerdings nicht wirklich strafbar nehme ich an.
Das ist nicht strafbar! Strafbar wäre das Führen des akademischen Titels „Doktor". Es handelt sich im die schlichte Lüge, Student zu sein.
(2)
quote:
Wenn person X allerdings behauptet, er sei Arzt (allerdings weder Ratschläge erteilt oder gar praktiziert), ist dies dann Titelmissbrauch?
Das ist auch (noch) nicht strafbar! Über das von Streetworker angesprochene Urteil des BGH hinaus hat das Bayrische Oberste Landesbericht (RReg
2 St 125/79) entschieden, dass bei
§ 132a StGB das „Führen einer Berufsbezeichnung" nach dem Schutzzweck der Strafrechtsnorm auszulegen ist. Geschützt werden soll das Vertrauen der Allgemeinheit, „die den Trägern solcher Bezeichnungen wegen ihrer Funktionen und Fähigkeiten besonderes Vertrauen entgegenbringt.". Der
§ 132a StGB soll die Allgemeinheit aber nicht vor Angebern und Wichtigtuern schützen, oder vor Falschparkern – im Fall des Bayrische Oberste Landesbericht hatte der Angeklagte eine Arztplakette am Kfz angebracht, um ungestraft überall parken zu können.
(3)
In der Rechsprechung gibt es sehr wenige Fälle zu dem Thema, da die falschen „Ärzte" irgendwann doch immer noch mal den „Dr." dazuerfinden oder angefangen zu praktizieren, oder versuchen, sich irgendwelche finanziellen Vorteile zu erschleichen, was dann zu strafbarem Betrug etc. führt..
(4)
quote:
Und ich frage mich, wie gut diese Freunde sich kennen wollen, um so eine Behauptung nicht sofort als Schwindel enttarnen zu können.
Vermutlich hat der Schlingel bloß vor, Damenbekanntschaften zu machen.
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von Ilsa1939 am 06.07.2011 17:48
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