Hallo zusammen,
ich habe in 2014 eine Forderung an ein Inkassounternehmen gezahlt die schon seit 2002 existiert hat. Die Forderung war lt. Inkasso Tituliert. Jetzt habe ich das Problem, dachh ich von dem Inkasso weder einen Erledigungsvermerk bekomme, noch den entwerteten Schuldtitel. In meinem letzten Einschreiben vom 04.11. hatte ich aufgefordert mir den Titel bis zum 18.11. zukommen zu lassen und auch rechtliche Schritte angekündigt. Am 18.11. bekam ich eine Email, dass der Titel im Archiv angefordert ist und ich diesen dann bekomme.
Jetzt ist der 01.12. und ich habe noch immer nichts bekommen.
Die Forderung steht in meiner SCHUFA als titulierte Forderung mit Erledigungsvermerk. Der Betrag sind ca 230,-€ gewesen. Ich weiss wirklich nicht mehr, ob es damal eine Titulierung gab und werde natürlich jetzt langsam stutzig, weil
1. Der Gesamtbetrag inkl. Zinsen und Gebühren mit 230€ sehr gering ist
2. Es so lange dauert bis ich den Titel bekomme
Ich hatte einen Anwalt angerufen. Dieser hatte jedoch nicht wirklich lust um die Angelegenheit zu kümmern. Deshalb nun die Frage, wie ich am besten weiter vorgehe.
Gruss
Alex
Titel von Inkasso
1. Dezember 2015
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Frage vom 1. Dezember 2015 | 12:03
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 63x hilfreich)
Titel von Inkasso
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#1
Antwort vom 1. Dezember 2015 | 12:50
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Zitat:Deshalb nun die Frage, wie ich am besten weiter vorgehe.
Mit oder ohne Anwalt eine Klage auf Titelherausgabe.
#2
Antwort vom 1. Dezember 2015 | 13:15
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 63x hilfreich)
Naja, mit was für einer Antwort habe ich gerechnet....
Gibt es hier spezielle Anwälte die sich um sowas kümmern? Also eine besondere Fachrichtung?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 1. Dezember 2015 | 14:00
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Zitat:Naja, mit was für einer Antwort habe ich gerechnet....
Mit einer anderen ;-) Im Endeffekt gibt es keinen anderen Weg.
Es gibt noch einen "weichen" Weg. Das wäre eine Beschwerde bei der Schufa und dem dortigen Ombudsmann, dass der Eintrag erledigt markiert werden muss.
Zudem eine Beschwerde beim Aufsichtsgericht (kostet nichts außer Briefporto, siehe Suche unter www.rechtsdienstleistungsregister.de), dass die sich weigern, den Eintrag als erledigt zu kennzeichnen und sich weigern, den Titel auszuhändigen.
Das ist im Endeffekt nichts, woraus sich ein Zwang ergibt, dass es korrekt abläuft. Das ist eher wie so ein kleiner Klapps auf den Hintern und manchmal funktioniert das.
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