Titel und Post von Ex erhalten.

9. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Kleinstverteilung
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 31x hilfreich)
Titel und Post von Ex erhalten.

Ich bräuchte mal wieder euren Rat,oder einen Tipp.

Meine Ex Frau hat 2007 einen Titel über das Gericht bewirkt.
Diesen komme ich penibel nach,denn ich möchte keinen Stress.

Diesen Titel hat sie nunmehr 3 Mal missbraucht um an Geld zu kommen.
Es lief immer darauf hinaus das man bei mir Lohnpfändung durch gesetzt wurde.
3 Mal konnte ich durch einen Anwalt bei Gericht nachweisen das es unrechtens war.
Der zu viel gepfändete Betrag, was bis zu 500€ war,hab ich nie wieder gesehen, denn
eine Klage wäre teurer als das was zu fordern wäre,so sagte man mir.

Mittlerweile habe ich den Arbeitgeber gewechselt und meine Ex Frau weiß nicht von woher ich
mein Gehalt beziehe.Das soll sie auch nicht,denn sonst kommt sie wieder auf komische Gedanken.

Heute habe ich Post (per Einschreiben und Rückschein) von meiner Ex Frau erhalten.

Sie fordert von mir das ich Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate bei ihr einreichen möge da sich der
KU zum 1.1.2016 geändert hat. Ansonsten würde sie zum Anwalt gehen.

Was soll ich machen?


Ich will nicht schon wieder zum Anwalt rennen, denn das ganze mit meiner Ex Frau geht nunmehr 11 Jahre und hat mich Unsummen an kosten für einen Anwalt gekostet.


-- Editier von tigger2235 am 09.01.2016 02:53

-- Editier von tigger2235 am 09.01.2016 02:55

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Lohnabrechnungen wie gefordert einreichen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kleinstverteilung
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 31x hilfreich)

Nein!!!
Damit ich in Gefahr laufe erneut bepfändet zu werden?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Warum fragst du, wenn Du eh weisst, dass Du der Forderung nicht nachkommen wirst?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Kleinstverteilung!

Wenn Du in den letzten 2 Jahren keine Auskunft über Deine wirtschaftliche Lage erteilen musstest, dann musst Du dem Wunsch der Ex nachkommen (vergl. § 1605 BGB ). Du läufst sonst Gefahr einer Stufenklage entgegen zu sehen.

Du kannst die Angaben zum Arbeitgeber auf der Gehaltsabrechnung aber schwärzen. Name und Anschrift des Arbeitgebers gehört nämlich nicht zum Auskunftsanspruch.

LG nero

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3147x hilfreich)

Zitat (von Kleinstverteilung):
Der zu viel gepfändete Betrag, was bis zu 500€ war,hab ich nie wieder gesehen, denn
eine Klage wäre teurer als das was zu fordern wäre,so sagte man mir.

Kann ich nicht nachvollziehen. Du hast einen Herausgabeanspruch gemäß §812 BGB und wenn Deine Ex zur Rückzahlung verurteilt wird, dann zahlt sie die Gerichts- und Anwaltskosten. Auf eine Entreicherung wird sie sich hier auch nur schwer berufen können, sie hat ja schließlich dadurch plötzlich mehr Geld zur Verfügung gehabt als das, mit dem sie sonst auskommen muss.

Übrigens hätte ich spätestens beim zweiten Mal (ein Mal kann ja noch ein Versehen sein) eine Strafanzeige wegen Betrugs gestellt. Das würde vermutlich die Rückzahlungsbereitschaft der Ex erhöhen und sie hätte sich dann schon beim dritten Mal überlegt, ob sie das nochmal probiert - selbst wenn das Verfahren nach der ersten Anzeige eingestellt wird, weil sie ein Versehen glaubhaft machen konnte, so kann sie kaum damit rechnen, dass Ihr das nochmal geglaubt wird. Insbesondere wenn sie das Geld beim letzten Mal nicht zurückgezahlt hat.

Wobei ich mich noch eines Frage:
Zitat (von Kleinstverteilung):
3 Mal konnte ich durch einen Anwalt bei Gericht nachweisen das es unrechtens war.

In welchem Zusammenhang? Die Pfändung war ja schon durch und auf Rückzahlung hast Du auch nicht geklagt? Also was genau wurde da gemacht?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Es gibt die berühmte Vollstreckungsabwehrklage. Läuft in Fällen, in denen man die Erfüllung nachweisen kann, eigentlich völlig unproblematisch. Bei Dauerschuldverhältnissen dürfen natürlich keine Rückstände da sein, die Zahlung muss klar einem Monat zuordenbar sein.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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