Ich bin privater Wohnungsvermieter in einem sozial strapazierten Umfeld und habe daher einige "schwierige" Kunden. Im Laufe der Zeit habe ich einige Titel gesammelt, aber bislang auf Versuch der Pfändung verzichtet, weil bei HARTZ IV Beziehern Nichts zu holen ist. Meine Hoffnung besteht darin, dass in absehbarer Zeit die persönliche Situation der Betroffenen ändert (Kinder aus dem Haus) und die Datenvernetzung zwischen Ämtern so engmaschig wird, dass das Aufspüren eines unbekannt verzogenen Schuldners mit vertretbarem Aufwand möglich sein wird. In Einzelfällen habe ich bei Privatinsolvenzen einen Rückfluss gehabt, aber nicht über mehr als 20% der Schuld hereinbekommen.
Ich denke über Alternativen bei der Eintreibung der Schulden nach und bitte um Meinungen von Forumsteilnehmern, die entsprechende Erfahr7ngen gesammelt haben.
- Macht es Sinn, ein Inkassobüro einzuschalten? Die werden auch nichts Pfändbares beim Hartz IV Empfänger finden, aber meine Kosten erhöhen, oder?
- Gibt es Anbieter, die Forderungen über eher kleine Summen aufkaufen? Mit klein bezeichne ich Summen in der Höhe von 2-3 Monatsmieten.
Titel bei Hartz IV Beziehern zu Geld machen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ME macht es kaum Sinn zu vollstrecken, wir haben höchstens bei 10 % kleinere Teilerfolge zu verzeichnen (bei schwierigem Mietklientel) Verkaufen ist die andere Sache, das haben wir noch nicht versucht, im www gibt es Firmen, die den Ankauf von titulierten Forderungen anbieten. Einfach mal googlen.
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Man darf auch bei Vermietung die direkte Überweisung auf das eigene Konto zur Bedingung machen. Dann trägt der Mieter die Konto Nr. des Vermieters in den Antrag und mit viel Glück funktioniert das dann.
Alles schon ohne Erfolg versucht.
1. Das Jobcenter ist (Beleidigung editiert - mäßigen Sie Ihren Ton!). Die MItarbeiter verstecken sich gerne hinter dem Datenschutz, selbst wenn ich meine Ansprüche mit Titeln untermauern kann. Neulich hat mir ein Mieter die Miete vorenthalten, weil er angeblich einen Rechtsstreit mit der ARGE führte und nicht liquide war. Nachfrage bei der ARGE, ob der Mieter tatsächlich AREGE Kunde war, wurde mit obigem Argument geblockt. Ich müsste eine zweite Front aufmachen und mich mit denen auch noch rechtlich auseinandersetzen. Dazu habe ich keine Zeit und Nerven.
2. Der Anspruchsinhaber bei HARTZ IV ist berechtigt, von der ARGE jederzeit Zahlung des Geldes auf sein Konto zu fordern. Dann spielt auch keine Rolle, was im Mietvertrag steht. In meinen Verträgen steht zwar ein Passus, dass der Mieter darauf verzichtet, dieses Recht für sich in Anspruch zu nehmen, ich bin mir aber nicht sicher, ob der Passus bei einer richterlichen Prüfung Bestand hätte. Fairerweise muss ich sagen, dass die Zahlungen, die von der ARGE geleistet werden, gut laufen. Schwierigkeiten hab ich nur mit denen, die plötzlich in die Hartz IV Kunde werden (Alleinerziehende Mutter nach Trennung) und von deren finanziellem Background ich nichts mitbekomme.
-- Editiert von Moderator am 27.01.2017 16:00
Alternative Beitreibungsmethoden sind mir unbekannt.
Ein IB will von dir auch ersteinmal Geld.
Wenn du keine Zeit/Lust hast versuche die Titel für 10% des Wertes zu verkaufen. Mehr ist m.E. nicht zu bekommen.
Zitat:- Macht es Sinn, ein Inkassobüro einzuschalten? Die werden auch nichts Pfändbares beim Hartz IV Empfänger finden, aber meine Kosten erhöhen, oder?
Korrekt.
Zitat:Wenn du keine Zeit/Lust hast versuche die Titel für 10% des Wertes zu verkaufen. Mehr ist m.E. nicht zu bekommen.
Wenn überhaupt. Manchmal wird man sie auch nur für symbolische Summen, beispielsweise von 1€ oder ähnliches los.
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