Titel Schulden EX Frau

21. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
stukki123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)
Titel Schulden EX Frau

Hallo ich hatte seit 2004 einen gerichtlichen Titel über ca 2400 Euro gegen meine Ex Frau. Ich habe ihn 2009 mal einem Gerichtsvollzieher gegeben der hat festgestellt das Sie noch kleine Kinder hat aus ihrer jetztigen Ehe und nicht zum Arbeiten kann und alles finanzielle ihrem Jetzt Ehemann überläst allso Sie hat nix .Er hat Ihr die Eidestattliche Versicherung abgenommen .Ich wollte Ihr Taschengeld pfänden lassen darauf hin hat Sie sich einen Anwalt genommen und gegen mich geklagt.Ich nahm mir auch einen Anwalt und bei der Verhandlung hat die Richterin gemeint man könne 60Euro Taschengeld im Monat pfänden aber das ginge viel zu lange.Sie hat uns einen Vergleich vorgeschlagen.12 Monate lang 100 Euro und auf den Rest verzichten.Meine Anwältin war der Meinung ich solle zustimmen weil ich sonst gar nix kriege.OK ich stimmte zu. 4 Wochen später bekam ich die Rechnung von meiner Anwältin über knapp 600Euro. Und eine Woche später die Rechnung vom Anwalt meiner EX auch über 600 Euro.Die müsse ich bezahlen weil Sie nix hat und Sie ja wegen mir den Anwalt gebraucht hätte.Ich habe allso auf 1200 Euro verzichtet und mit den 1200Euro die ich bekommen würde musste ich beide Anwälte aber sofort bezahlen.Unterm Strich Titel weg und nix bekommen.Ich habe aber noch einen Titel über ca 6200Euro gegen Sie.Wenn ich jetzt den über einen Gerichtsvolzier einfordern lasse geht es dann wieder so ?Hatt Sie das Recht einen Anwalt zu nehmen und ich muss Ihn bezahlen.Ihre beiden Kinder sind jetzt 11 und 13 kann man da nicht erwarten das Sie was arbeitet um Ihre Schulden zu bezahlen.Ihr Mann verdient nicht schlecht kann man bei dem nix holen. Oder ihr das ihr zustehende Taschengeld ( 6 zehntel ist pfändbar ) pfänden.Nicht das ich wieder nen teuren Anwalt zahle den meine Rechtsschutzversicherung nicht übernimmt weil ich 2004 wo der Titel ausgefertigt wurde noch keine Rechtsschutzversicherung hatte.Kann mir da wer helfen?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38386 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wieso musstest Du den gegnerischen Anwalt bezahlen? Das ist doch völlig abwegig in so einer Situation. Oder hast Du Dich dazu im Vergleich verpflichtet?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
stukki123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

das ich das muss habe ich erst später erfahren.Meine Anwältin meinte ich wußte das das sei so wenn man dem Vergleich zustimmt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Unfug, die Aussage. Wenn man einem Vergleich zustimmt, sollte darin auch die Kostenverteilung geregelt werden.
Gab es diesbezüglich keine Absprache, zahlt jeder seine Kosten selbst.

Die Kosten des gegn. Anwalts zu übernehmen war falsch.

Zitat (von stukki123):
kann man da nicht erwarten das Sie was arbeitet um Ihre Schulden zu bezahlen.
Erwarten kann man viel, nur durchsetzen kann man es nicht.

Zitat (von stukki123):
Ihr Mann verdient nicht schlecht kann man bei dem nix holen.
Natürlich, wenn er Dir auch etwas schuldet. Wegen der Schulden der Frau nicht.

Aber: man könnte das Eigentum der Frau pfänden lassen, oder das Guthaben auf einem Konto.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
stukki123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja klar das mit dem pfänden macht der Gerichtsvollziehr mir gehts darum ob Sie nen Anwalt nehmen kann den ich dann bezahlen muss .Damals hat es geheisen ich habe Sie genötigt einen Anwalt zu nehmen und da Sie sich keinen leisten konnte muste ich ihn bezahlen.Und natürlich meinen auch

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.030 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen