>Tischlerarbeiten - hat VM Handwerkerwahl?
Ohne Absprache mit dem VM ist das schlecht:
Ihr hättet vorab klären müssen, dass ihr eine andere Tür wünscht und dem Wunsch hätte der VM zustimmen können oder auch nicht.
Deine Fragen dazu:
1. Darf der Vermieter uns diese Arbeit verbieten?
Ja, das ist sein Eigentum: Er muss mit jeder Änderung einverstanden sein. Alternativ kann man die neue Tür zwar als Mieter einbauen, muss aber beim Auszug wieder den alten Zustand herstellen.
2. Darf er uns die Kosten aufdrücken? Direkt oder per Mieterhöhung?
Wenn der VM dem Austausch der Tür zustimmt, dann kann er die Bedingungen stellen (denen der Mieter dann zustimmt oder nicht). Ihr habt in Eigenregie schon begonnen und es bleibt euch nur, die Tür so zu lassen wie sie ist, auf die Bedingungen des VM einzugehen oder die Antwort auf 1. zu befolgen.
3. Darf er diesen Türumbau sogar gänzlich ablehnen?
Ja, es ist seine Wohnung und er bestimmt über evtl. Umbauten und Umgestaltungen. Falls ihr den Urzustand nach Auszug wieder herstellen könnt.....s.oben...
Es ist sicher unverständlich für euch, da ihr etwas schöner oder besser machen wollt, als es derzeit ist, aber trotzdem gilt, dass der VM als Wohnungseigentümer die Regeln aufstellt. Vielleicht könnt ihr den VM ja noch überzeugen: Ihr zahlt die Tür und man teilt sich die Handwerkerkosten (50:50 oder 30:70) - immerhin gewinnt seine Wohnung ja auch an Wert.
-- Editiert am 18.05.2011 12:59
von HeHe am 18.05.2011 12:54
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