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Tischlerarbeiten - hat VM Handwerkerwahl?

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Tischlerarbeiten - hat VM Handwerkerwahl?

Hallo liebe Leute,

in unserem Mietshaus möchten wir die alte Faltschiebetür (die Eingangstür, keine Schranktür) des Schlafzimmers austauschen. Es soll eine stinknormale Tür rein. Mängel hatte die alte Tür nicht, sie ist einfach nur laut und unpraktisch, hat mir durch ihre Bewegungen unten inzwischen ein LAN-Kabel durchgeschrammt.

Nun haben wir uns bereits eine Tür samt Zarge besorgt und möchten diese gerne selber einbauen. Der Vermieter pocht darauf, dass sein Handwerker diese einbauen soll- uns hat er es untersagt.

Meine Fragen dazu:
1. Darf der Vermieter uns diese Arbeit verbieten?
2. Darf er uns die Kosten aufdrücken? Direkt oder per Mieterhöhung?
3. Darf er diesen Türumbau sogar gänzlich ablehnen?

Ich danke im voraus für Antworten!

DdWnv

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von Der die Welt nicht versteht am 18.05.2011 11:52
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>Tischlerarbeiten - hat VM Handwerkerwahl?
--- editiert vom Admin


von guest-12323.08.2011 15:08:53 am 18.05.2011 12:53
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>Tischlerarbeiten - hat VM Handwerkerwahl?
Ohne Absprache mit dem VM ist das schlecht:
Ihr hättet vorab klären müssen, dass ihr eine andere Tür wünscht und dem Wunsch hätte der VM zustimmen können oder auch nicht.

Deine Fragen dazu:
1. Darf der Vermieter uns diese Arbeit verbieten?

Ja, das ist sein Eigentum: Er muss mit jeder Änderung einverstanden sein. Alternativ kann man die neue Tür zwar als Mieter einbauen, muss aber beim Auszug wieder den alten Zustand herstellen.

2. Darf er uns die Kosten aufdrücken? Direkt oder per Mieterhöhung?

Wenn der VM dem Austausch der Tür zustimmt, dann kann er die Bedingungen stellen (denen der Mieter dann zustimmt oder nicht). Ihr habt in Eigenregie schon begonnen und es bleibt euch nur, die Tür so zu lassen wie sie ist, auf die Bedingungen des VM einzugehen oder die Antwort auf 1. zu befolgen.

3. Darf er diesen Türumbau sogar gänzlich ablehnen?

Ja, es ist seine Wohnung und er bestimmt über evtl. Umbauten und Umgestaltungen. Falls ihr den Urzustand nach Auszug wieder herstellen könnt.....s.oben...


Es ist sicher unverständlich für euch, da ihr etwas schöner oder besser machen wollt, als es derzeit ist, aber trotzdem gilt, dass der VM als Wohnungseigentümer die Regeln aufstellt. Vielleicht könnt ihr den VM ja noch überzeugen: Ihr zahlt die Tür und man teilt sich die Handwerkerkosten (50:50 oder 30:70) - immerhin gewinnt seine Wohnung ja auch an Wert.

-- Editiert am 18.05.2011 12:59


von HeHe am 18.05.2011 12:54
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>Tischlerarbeiten - hat VM Handwerkerwahl?
Lies dir alles nochmal durch, dann kommst du drauf!

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von HeHe am 18.05.2011 13:18
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>Tischlerarbeiten - hat VM Handwerkerwahl?
Die Fragen 1 und 3 sind hier zutreffend beantwortet worden.

Zu 2 Geht es um das Ersetzen einer Tür aus ästhetischen Gründen, ist das Ganze eine Verhandlungssache. Im Grundsatz zahlt der Vermieter, wenn er einen Handwerker beauftragt, eine Tür zu ersetzen. Einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenerstattung durch den Mieter hat der Vermieter nicht und in aller Regel ergibt sich der auch nicht aus dem Mietvertrag.

Da der Vermieter aber gar nicht verpflichtet ist, den ästhetischen Wünschen seines Mieter nachzukommen, wird der Mieter den Vermieter nur dann zum Ersetzen der Tür bewegen können, wenn der Mieter zusagt, die Kosten zu zahlen. Das aber macht der Mieter wiederum nur dann, wenn der Vermieter beim Türwechsel den Wünschen des Mieters nachkommt.

Also: Wenn Ihr Eure Wunschtür haben wollt, werdet ihr Geld in die Hand nehmen müssen. Für eine Tür, die Ihr gar nicht haben wollt, müsst Ihr nicht bezahlen.


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von Ilsa1939 am 18.05.2011 18:19
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>Tischlerarbeiten - hat VM Handwerkerwahl?
quote:
Wenn Ihr Eure Wunschtür haben wollt, werdet ihr Geld in die Hand nehmen müssen.

Da "Wunschtür" ja subjektiv zu sehen sein dürfte, wird uU noch ein weiteres Mal Geld in die Hand zu nehmen sein.



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von dem User always known as Mortinghale am 18.05.2011 18:30
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>Tischlerarbeiten - hat VM Handwerkerwahl?
Danke für die zahlreichen Antworten, nur leider gehen diese ja doch ein wenig auseinander.

Dazu noch folgendes: Ich habe nicht erwähnt, dass wir uns für diese Tür nicht in Unkosten stürzen mussten, sondern sie aus einem Haus bekamen, das abgerissen wird (inzwischen wurde). Von daher haben wir bislang weder Geld noch Arbeit investiert.

Hätten wir die Tür extra kaufen müssen, wären wir natürlich im Vorfeld auf den Vermieter zugegangen. Aber die Situation hat eine schnelle Entscheidung verlangt und wir haben bei der Tür erst mal pauschal zugegriffen.

Wir würden sie selber einbauen, der Vermieter hätte damit weder Kosten noch Mühen, nur ein Upgrade des Hauses...



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von Der die Welt nicht versteht am 20.05.2011 12:49
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>Tischlerarbeiten - hat VM Handwerkerwahl?
quote:
nur ein Upgrade des Hauses...

Durch eine Tür, die nicht zu den anderen Türen paßt ?



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von dem User always known as Mortinghale am 20.05.2011 13:39
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>Tischlerarbeiten - hat VM Handwerkerwahl?
quote:
quote:1. Darf der Vermieter uns diese Arbeit verbieten?

Nein solange der Mietvertrag besteht, geht ihn das nichts an.

von ich provoziere hier am 18.05.2011 14:36

Der Mieter hat aus dem Mietvertrag das Recht zum Gebrauch der Mietsache, nicht aber zu Umbauten. Ein Umbau ohne Genehmigung des Vermieters ist auch bei einem bestehenden Mietverhältnis vertragswidrig und selbstverständlich kann der Vermieter auch bei einem bestehenden Mietverhältnis gegen ein vertragswidriges Verhalten des Mieters vorgehen.

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von RMHV am 20.05.2011 14:04
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>Tischlerarbeiten - hat VM Handwerkerwahl?
quote:
Durch eine Tür, die nicht zu den anderen Türen paßt ?
Die Tür akzeptiert er ja anscheinend (falls er das mit der second-hand-Eigenschaft weiß), aber irgendwie hätte er wohl gern einen Handwerker, der für sein Werk auch haftbar zu machen ist.
Wenn dem Nachmieter die Tür auf den Kopf fällt aufgrund unfachgemäßen Einbaus, haftet nämlich der Vermieter voll.

Kompromissvorschlag: Tür selbst einbauen und von einem vereidigten Gutachter, der vom Fach ist, den Einbau als fachgerecht bestätigen lassen. Darauf muss der Vermieter sich zwar nicht einlassen, tut es aber vielleicht.

Den Gutachter müßtet ihr natürlich selbst bezahlen. Ob das billiger wird als gleich einen Fachmann ranzulassen, weiß ich auch nicht.

Ich habe selbst mal ein paar Türen eingebaut und weiß, dass das nicht so einfach ist, wie man denkt. Und das waren NEUE Türen! (Nein, ich bin kein Fachmann und nein, bisher ist keine umgefallen. Die erste Tür klemmt inzwischen ziemlich. Wir wohnen selbst mit unserem Werk, daher mindert auch niemand die Miete - das Recht dazu hätte ein Mieter aber schon)


von quiddje am 20.05.2011 14:09
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>Tischlerarbeiten - hat VM Handwerkerwahl?
Durch den Einbau einer neuen Zarge mitsamt Tür verändern Sie das Eigentum des Vermieters. Sofern er mit einer solchen Maßnahme überhaupt einverstanden, kann er allein bestimmen, welcher Art Zarge und Tür zu seien haben. Ferner kann er selbst ein Unternehmen beauftragen, das einen fachgerechten Umbau vornimmt. Die Kosten darf er in jedem Falle auf Sie abwälzen. - In dem Fall, wo Sie Zarge und Tür selbst einbauen, kann der Vermieter von Ihnen bei Auszug einen vollständigen Rückbau verlangen. Wollen Sie das wirklich?

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von Spreeperle am 20.05.2011 14:51
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