Guten morgen zusammen,
eigentlich wollte ich deshalb schon seit einiger Zeit zum Steuerberater, aber da es doch nicht sooo wichtig ist, schiebt man halt doch gerne mal. Da hier aber auch sehr viele Sachkundige sind, erhoffe ich mir hier den ein oder anderen Tipp. Auch wenn der Tipp lauten sollte, geh lieber zum Steuerberater
Ausgangssituation:
Frau: Elterngeld bis Mitte Dezember, danach "Hausfrau", Teilzeit ab "irgendwann 2017"
Ich: Vollzeit
Aktuell haben wir beide Lohnsteuerklasse 4, bekommen lieber ein bisschen "Urlaubsgeld" raus als Nachzuzahlen.
Gibt es (gute) Gründe ab 2017 die Steuerklassen zu ändern, wenn
a) die Frau als Hausfrau ganz daheim bleibt
b) die Frau daheim bleibt und im laufe des Jahres auf Teilzeit geht
Für Anregungen vielen Dank!
Tipps zur Steuerklassenwahl
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Die Lohnsteuerklassenwahl ist für die Jahresbesteuerung im Grunde unerheblich, da am Jahresende abgerechnet wird. Die Lohnsteuerklasse bestimmt somit im Grunde nur die Höhe deiner monatlichen Steuervorauszahlungen.
In Deinem Fall würde ich sagen:
3/5 Tendenz zur Nachzahlung in der Jahreserklärung
4/4 Tendenz zu einer Erstattung in der Jahreserklärung
Vielen Dank für deine Antwort! Dann werden wir bei 4/4 bleiben.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hat zwar mit Deiner Ausgangsfrage eigentlich nichts zu tun, aber noch eine Anmerkung:
Für 2016 nicht überrascht sein, wenn kein "Urlaubsgeld" sondern eine Nachzahlung rauskommt.
Das Elterngeld Deiner Frau unterliegt dem sog. Progressionsvorbehalt und erhöht somit die zu zahlende Steuer ...
Zitatkein "Urlaubsgeld" :
Was? Na da muss der kleine Mann aber hoffen, dass die Omis genug "Eisgeld" für den Urlaub springen lassen
Spaß beiseite: Vielen Dank, das war mir bisher nicht bewusst. Damit lässt sich der Schock dann gleich viel leichter verdauen!
Sorry!
- Doppelpost-
-- Editiert von Kampfradler am 27.10.2016 15:01
Ich will die Antworten einfach mit anderen Worten wiederholen.
Zitat:3/5 Tendenz zur Nachzahlung in der Jahreserklärung
Aber nur, wenn die Frau arbeitet. Erheblich mehr netto monatlich.
Zitat:4/4 Tendenz zu einer Erstattung in der Jahreserklärung
Deutlich höhere monatliche Steuerlast, zinsloses Darlehen an das Finanzamt, hohe Steuererstattung
Zitat:Für 2016 nicht überrascht sein, wenn kein "Urlaubsgeld" sondern eine Nachzahlung rauskommt.
Das Elterngeld Deiner Frau unterliegt dem sog. Progressionsvorbehalt und erhöht somit die zu zahlende Steuer ...
Bei Stkl. 4/4 kommt es auch bei Eltergeldbezug nicht zu einer Nachzahlung.
Schaue Dir die Effekte doch einfach mal mit einem Gehaltsrechner an, von denen es diverse im Internet zu finden gibt.
Zitat:Bei Stkl. 4/4 kommt es auch bei Eltergeldbezug nicht zu einer Nachzahlung.
Kommt schon ein wenig auf die Höhe des Elterngeldes an, oder nicht?
Bei relativ hohem Elterngeld könnte auch bei 4/4 eine Nachzahlung rauskommen.
Ich gebe Dir aber recht, dass dies ziemlich unwahrscheinlich ist.
Zitat:Zitat:3/5 Tendenz zur Nachzahlung in der Jahreserklärung
Aber nur, wenn die Frau arbeitet. Erheblich mehr netto monatlich.
Also ab zum Finanzamt und ab Dezember Steuerklassen ändern lassen!? Vor Juni 2017 wird meine Frau kaum wieder arbeiten gehen...
ZitatSchaue Dir die Effekte doch einfach mal mit einem Gehaltsrechner an, von denen es diverse im Internet zu finden gibt. :
Das habe ich bereits gemacht, der Effekt ist mir bekannt. Bei meinen Überlegungen bzgl Steuernachzahlung/-Erstattung bin ich bisher immer von 3/5 mit zwei Einkommen ausgegangen.
Wenn bei 3/5 mit nur einem Einkommen die Tendenz zu einer Nachzahlung eher gering ist, dann lohnt sich der Wechsel natürlich.
Zitat:Wenn bei 3/5 mit nur einem Einkommen die Tendenz zu einer Nachzahlung eher gering ist, dann lohnt sich der Wechsel natürlich.
Bei nur einem Einkommen kommt es nicht zu einer Nachzahlung, wenn der andere Ehegatte auch kein Elterngeld mehr bezieht.
Zitat:Bei relativ hohem Elterngeld könnte auch bei 4/4 eine Nachzahlung rauskommen.
Denkbar ist das dann, wenn das Elterngeld höher ist als das Einkommen des arbeitenden Ehegatten. In so einem Fall kann man aber die Nachzahlung durch eine Einzelveranlagung vermeiden.
Und wenn die Frau dann wieder arbeitet, dann gibt es noch die Möglichkeit 4-Faktor/4-Faktor zu wählen. Dann wird die Steuerlast so berechnet, dass möglichst weder eine Erstattung noch eine Nachzahlung herauskommt. Das setzt aber voraus, dass das tatsächliche Einkommen sich gegenüber den Annahmen des Finanzamtes nicht wesentlich ändert.
-- Editiert von hh am 31.10.2016 21:45
Wie oft kann man den die Steuerklasse wechseln? Einmal im Jahr oder bei jeder großen Gehaltsänderung?
Sind wegen dem Elterngeld dieses Jahr von 5/3 auf 4/4 gegangen.
Wäre nun bei Wegfall des Elterngelded Mitte Dezember ein Wechsel auf 3/5 zum 1.1. möglich und dann Mitte nächsten Jahres auf 4/4 m. Faktor sobald wieder zwei Gehälter anstehen?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten