Hallo Zusammen,
seit letzten Oktober bin ich Student an einer Uni und hatte keinerlei Einnahmen.
Von Februar bis einschliesslich April 2017 habe ich Vollzeit gearbeitet, um das Studium zu finanzieren. Momentan arbeite ich nicht mehr Vollzeit wegen der Prüfungszeit. Seit kurzem habe ich nun Einnahmen aus Komparserie und Werbeaufnahmen. Für diese eine Werbeaufnahme muss ich nun eine Rechnung schreiben. Nun frage ich mich, ob ich ein Gewerbe anmelden muss bzw. wie die Vorgehensweise ist. Worauf muss ich zudem achten wenn es um die Rechnungsschreibung geht?
Vielen Dank für die Hilfe!
Tipps zur Rechnungserstellung
8. Juni 2017
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Frage vom 8. Juni 2017 | 20:16
Von
Status: Beginner (79 Beiträge, 11x hilfreich)
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#1
Antwort vom 9. Juni 2017 | 09:29
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Nun frage ich mich, ob ich ein Gewerbe anmelden muss
Nein, Schauspieler und Komparsen sind Freiberufler.
Zitat:Worauf muss ich zudem achten wenn es um die Rechnungsschreibung geht?
Wenn der Umsatz so ist, dass die Kleinunternehmerregelung in Betracht kommt und gewählt wird, dann darf keine MwSt. ausgewiesen werden.
Wenn MwSt. ausgewiesen wird, muss die Rechnung die in § 14 UStG geforderten Angaben enthalten.
-- Editiert von hh am 09.06.2017 09:29
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