Tipps für den Käufer beim Pferdekauf
Von Rechtsanwältin Birgit Raupers 10.6.2002 | Ratgeber - Tierrecht | 59699 Aufrufe Mehr zum Thema:Tierkauf, Tierrecht, Pferd, Pferdekauf
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Gleich, ob der Käufer als Privatperson oder als Unternehmer den Pferdekauf tätigt:
Auch für ihn ist stets von Vorteil, einen Kaufvertrag schriftlich oder zumindest unter Zeugen abzuschließen und die Beschaffenheit und die geplante Verwendung des Pferdes möglichst umfassend in den Vertrag mit aufzunehmen.
Ein festgestellter Mangel sollte frühzeitig beim Verkäufer angezeigt werden, da in dem Fall, wenn der Verkäufer Unternehmer ist, diesen die ersten sechs Monate ab Übergabe die Nachweispflicht trifft, dass das Pferd dem vertragsgemäßen Zustand entspricht. Zögert der Käufer zu lange, dann muss er beweisen, dass der Mangel bei Übergabe vorlag.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Zum Verständnis: Regelungen des Viehkaufrechts bis zum 31.12.2001Seite 2: Gründe für die gesetzlichen Änderungen ab dem 01.01.2002Seite 3: Das neue Gewährleistungsrecht für Verträge ab dem 01.01.2002Seite 4: Tipps für den Verkäufer beim PferdekaufSeite 5: Tipps für den Käufer beim PferdekaufSeite 6: Tipps für beide ParteienSeite 7: Eigene Betrachtung der neuen Gesetzeslage



