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Tipps für beide Parteien

Von Rechtsanwältin Birgit Raupers
10.6.2002 | Ratgeber - Tierrecht | 59698 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Tierkauf, Tierrecht, Pferd, Pferdekauf

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Rechtsanwältin
Birgit Raupers
Großburgwedel

Arbeitsrecht, Handelsrecht, Kaufrecht, Tierkaufrecht

Es ist immer zu empfehlen, eine Ankaufsuntersuchung zu tätigen und - aufgrund der im Verhältnis zum Kaufpreis und der entstehenden Folgekosten der Pferdehaltung geringen Kosten - eine Blut-/ Dopingprobe vor Ort vom Pferd nehmen zu lassen.


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Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Zum Verständnis: Regelungen des Viehkaufrechts bis zum 31.12.2001
Seite 2: Gründe für die gesetzlichen Änderungen ab dem 01.01.2002
Seite 3: Das neue Gewährleistungsrecht für Verträge ab dem 01.01.2002
Seite 4: Tipps für den Verkäufer beim Pferdekauf
Seite 5: Tipps für den Käufer beim Pferdekauf
Seite 6: Tipps für beide Parteien
Seite 7: Eigene Betrachtung der neuen Gesetzeslage

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